Führerschein entzug wegen Unfallflucht

Man hatt 1997 einen Führerschein verloren , nach einem Unfall ohne beteiligung anderer Verkehrsteilnehmer . Musste eine MPU machen und ist 2mal durchgefallen.Die letzte MPU war 2002.Wie gerade gelesen bekommt man seinen Führerschein (angeblich) nach 10 Jahren wieder ohne ihn neu zu machen.wie ist das in NRW?

Hallo,

Man hatt 1997 einen Führerschein verloren , nach einem Unfall
ohne beteiligung anderer Verkehrsteilnehmer .

Das wären bis heute 12 - 13 Jahre.
Wenn ab dem Tattag absolut regelkonform gelebt wurde, dürfte das polizeiliche Führungszeugnis schon mal blütenweis sein.

Musste eine MPU
machen und ist 2mal durchgefallen.Die letzte MPU war 2002.

Wurden die negativen MPU - Ergebnisse der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt ? ( das wäre schlecht )

Wie
gerade gelesen bekommt man seinen Führerschein (angeblich)
nach 10 Jahren wieder ohne ihn neu zu machen.wie ist das in
NRW?

Das wäre pauschal nicht zu beantworten, denn je nach Straftatbestand kann davon ausgegengen werden, das dann auch eine bestimmte Tilgungsfrist zugeordnet wäre.
( Z.B. Verkehrs - Zentralregister und polizeiliches Führungszeugnis )

Dann könnte noch eine sogenannte Überliegefrist von Bedeutung sein, wie lange Akteneinträge nach erfolgreicher Tilgung z.B. noch weiter intern weiter bedeutsam sein könnten, bevor sie komplett unkenntlich oder gelöscht werden müßten.

Nun bliebe die große Frage, wer welche Akteneinträge archiviert hätte:

  • Polizei ( z.B.: Behördliches Führungszeugnis )
  • Verkehrszentralregister ( Punkte, verkehrsbedingte Voreintragungen )
  • örtliche Fahrerlaubnisbehörde ( z.B.: Führerscheinakte )

Hier noch 2 interessante Links:

http://www.kba.de ( Infos des Kraftfahrt - Bundesamtes )
http://www.mpuforum.de ( Infos rund um die MPU, FAQs und Vorbereitung auf eine MPU )

Ansonsten noch mal 3 Jahre warten und einfach mal versuchen, sich in einer Fahrschule für eine neue FE anzumelden…

mfg

nutzlos

seit Führerschein entzug keine auffäligkeiten.MPU’s lagen der Verkehrsbehörde nicht vor.

Hallo,

dann können Einerseits die Links weitere Informationen zu erwähnten Punkten geben, andererseits ein Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht weiterhelfen.

mfg

nutzlos