Halteverbot auf Parkenplatz?

Hi Experten,

hier eine rein theoretische Frage: Wie weit gilt ein Halteverbotsschild?

Hier die natürlich konstruierte Situation: An einer Straße steht ein Halteverbotsschild mit einem Zusatzschild „Straßenreinigung Dienstag 9-10“. Einige Meter weiter steht ein Parkplatzschild mit zwei Zusatzschildern „Anwohner mit Ausweis Zone 6“ und „[Parkuhr] max. 2 h“
Dürfte man dann hinter dem Parkplatzschild (natürlich mit Parkuhr oder Parkausweis) an Dienstagen zwischen 9 und 10 Uhr parken oder nicht?

Viele Grüße
Manfred

Hi Experten,

hier eine rein theoretische Frage: Wie weit gilt ein
Halteverbotsschild?

Normalerweise bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung oder bis es aufgehoben wird (Zeichen mit dem kleinen Pfeil nach rechts).

Hier die natürlich konstruierte Situation:

Gibts an dieser konstruierten Straße Parkbuchten? Liegen die markierten(?) Parkplätze ganz oder teilweise auf der Straße? Gibt es beim Parkverbotsschild Zusatzschilder wie „auch auf dem Seitenstreifen“ o.ä.?

-Efchen

Hallo,

ich denke, dass weitere Zusatzschilder hier unerheblich sind.
Die Ausrichtung der Parkplätze nur insofern, wenn es sich um einen Seitenstreifen handelt (also teilweise die Straße betreffen). Parkbuchten, die nicht in die Straße hineinragen, dürften irrelevantsein, weil diese nicht zur „Straße“ zählen und dementsprechend nicht mitgereinigt werden (weil die meisten der großen Straßenreinigungsmaschinen nicht „reinkommen“).

In Parkbuchten bzw. Parkplätzen, die **nicht in die Straße reinragen, sollte in dieser Zeit auch geparkt werden dürfen.
Zumindest habe ich noch nie ein Knöllchen auf einem ausgewiesenen Parkplatz (Parkbucht)bekommen, weil die Straßenreinigung an der entsprechenden Parkbucht „vorbeireinigte“.

Viele Grüsse**

ich denke, dass weitere Zusatzschilder hier unerheblich sind.

Dafür, dass Du sagst, die sind unerheblich, hast Du aber alles aufgezählt, weswegen ich sie als erheblich betrachtet habe :smile:

Wären die Parkplätze z.B. auf dem Seitenstreifen, hätte das Parken da okay sein können, es sei denn das Parkverbotsschild ist mit dem Zusatzzeichen „auch auf dem Seitenstreifen“ ausgestattet.
Deswegen hatte ich nach mehr Infos gefragt. Kann nie schaden. Einzelfälle sehen meist anders aus, als man i.A. annimmt.

Schönes Wochenende,
-Efchen

Konkretisierung
Hallo noch mal,

es gibt in der betreffenden Straße keine Parkbuchten, der „Parkplatz“ betrifft den rechten Fahrbahnrand. Der theoretische Verkehrsteilnehmer hat sicher auch erkannt, dass er eine Kehrmaschine behindert. Moralisch wäre ein solchhes Verhalten also außerordentlich verwerflich!!!
Wie ist aber die rechtliche Situation? Kann sich ein ausgeschildertes Halteverbot auf einen später ausgeschilderten Parkplatz auswirken?

Grüße aus Rostock
Manfred