Meine Frage lautet dazu:
Das zweite von mir verlinkte Verkehrsschild erlaubt mir so schnell zu fahren wie ich möchte bzw. die auf deutschen Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 130 zu überschreiten.
Angenommen bei dem ersten Verkehrsschild steht keine 60 sondern eine 100 auf dem Schild. Darf ich dort dann ebenfalls so schnell fahren wie ich möchte oder gilt dort dann die zulässige Geschwindigkeit auf deutschen Autobahnen?
Ich weiß, dass dass durch das erstere nur die Geschwindigkeit, durch das zweite alle Streckenverbote aufgehoben werden, ich möchte lediglich wissen, ob ich bei beiden so schnell fahren kann, wie ich möchte.
Falls irgendwelche Fehler bzgl. Verkehrsrecht vorliegen, einfach korrigieren, man hat ja schließlich nie ausgelernt.
ja Du darfst nach beiden Schildern wider so schnell fahren wie Du es willst. Bei dem ersten verlinkten Schild ist die km/h Angabe eigentlich egal,die ist eigentlich nur da das man weis das nur die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben ist und halt nicht alle Streckenverbote (z.B. Überholverbote )
Die 130 km/h was Du als Höchstgeschwindigkeit bezeichnest ist nur eine Richtgeschwindigkeit,an die man sich halten sollte aber nicht muss.
Weil ein generelle Höchstgeschwindigkeit gibt es auf deutschen Autobahnen ja nicht.
Die Richtgeschwindigkeit wird z.B. nach einem Unfall interessant, wenn es um die Schuldfrage geht(Unfall bei 220 km/h und bei 130 km/h wer nichts passiert ,dann wird die Richtgeschwindigkeit zum Problem ).
Sollte noch was unklar sein melde dich einfach nochmal kurz bei mir
Meine Frage lautet dazu:
Das zweite von mir verlinkte Verkehrsschild erlaubt mir so
schnell zu fahren wie ich möchte bzw. die auf deutschen
Autobahnen erlaubte Geschwindigkeit von 130 zu überschreiten.
Angenommen bei dem ersten Verkehrsschild steht keine 60
sondern eine 100 auf dem Schild. Darf ich dort dann ebenfalls
so schnell fahren wie ich möchte oder gilt dort dann die
zulässige Geschwindigkeit auf deutschen Autobahnen?
Ich weiß, dass dass durch das erstere nur die Geschwindigkeit,
durch das zweite alle Streckenverbote aufgehoben werden, ich
möchte lediglich wissen, ob ich bei beiden so schnell fahren
kann, wie ich möchte.
Falls irgendwelche Fehler bzgl. Verkehrsrecht vorliegen,
einfach korrigieren, man hat ja schließlich nie ausgelernt.