Ist es verboten zwei Parkplätze zu belegen bzw. ist es strafbar Knöllchen, ect.?

Hallo meine Frage ist, was kann passieren wenn ich zwei Parkplätze (z.B. in nem Parkhaus mit 24h Kostenlos parken) belege.

Ausser Zettel mit „netten“ Sprüchen, KANN(?) man da auch Knöllchen, ect. bekommen?

Hallo
Nach §12 (6) der StVO ist „platzsparend“ zu parken, somit stellt eine Zuwiderhandlung eine Ordnungswidrigkeit dar, die entsprechend geahndet werden kann.
mfg

Die Parkplätze sind gekennzeichnet.Nur innerhalb des Eingrenzung darf man parken, das sagt die StVO. Solltest du auf zwei Parkplätzen parken, musst du auch für zwei bezahlen. Es heißt in der StVO, platzsparend parken, auch im Parkhaus, denn hier gilt auch die StVO.

Hallo Protois,

es ist tatsächlich verboten, auf diese Art zu parken.
In der StVO (Straßenverkehrsordnung) heißt es, dass platzsparend zu parken ist. Und genau darunter fällt das Parken auf zwei Parkbuchten…

Das Ganze ist standartmäßig mit einem Verwarngeld belegt, also keine Anzeige mit Punkten.

Allerdings kann der einschreitende Beamte/Angestellte von seinem Ermessensspielraum Gebrauch machen. Dann gibt es eine mündliche Verwarnung ohne Verwarngeld und ein klärendes Gespräch.
Sollte man dann froh drüber sein…
Ermessen heißt aber auch, dass bei uneinsichtigen Leuten eine Anzeige gefertigt werden kann. Dann kommt zum Verwarngeld von 10 - 20 EUR noch einmal die Verwaltungsgebühr von ca. 30 EUR hinzu.
Und wenn dann auch noch festgestellt wird, dass der „Falschparker“ bereits häufiger aufgefallen ist, kann es auch eine Erhöhung des Verwarngeldes geben, bis hin zu einer Geldbuße mit Punkten in Flensburg.

In einem Parkhaus kann es sein, dass die Straßenverkehrsordnung nicht gilt. Das ist der Fall, wenn dem Parkhaus kein öffentlicher Verkehrsraum zugewidmet wurde.
Da muss man sich vorher nach erkundigen.
Aber Vorsicht!
Kann noch teurer werden.
Dann wird rein zivilrechtlich gehandelt.
Hausverbot, doppelte Parkgebühr und schlimmstenfalls Abschleppen sind dann durchaus möglich…
Abschleppen kostet dem Halter regelmäßig zwischen 200 u. 300 EUR wenn er sein Auto beim Abschlepper abholen will.
Und ohne Zahlung gibts kein Auto zurück…

Hoffe alles beantwortet zu haben.
Sonst ruhig noch mal nachfragen

Hans Niemann

Hallo, vielen Dank für diese ausführliche Antwort.

Jetzt weis ich bescheid. :smile:

Danke auch an die anderen helfenden.

Liebe Grüße
Protois

Hallo, verboten nicht aber rücksichtslos. Im Parkhaus gild die Hausordnung des Eigentümers. MfG

Nach § 12 Absatz 6 StVO ist Platz sparend zu parken. Und im Teil Anlage 2 lfd. Nr. 74 zur StVO ist zu lesen, dass Fahrzeugführer die durch Parkflächenmarkierungen angeordnete Aufstellung einzuhalten haben.

Und jeder Verstoß gegen die StVO kann auch Knöllchen bedeuten: hier speziell Bußgeldkatalog Tatbestandsnummer 112456: 10 Euro.

Die Frage ist allerdings, ob es sich hier um verkehrsbehördlich angeordnete und dementsprechend gekennzeichnete Fläche handelt. Denn nur hier dürfte (theoretisch) die zuständige Ordnungsbehörde Knöllchen verteilen.

Ich hoffe, das reicht als Aussage.

Da Parkhäuser i.d.R. privat verwaltet, dem öffentlichen Straßenverkehr aber zugänig sind, gilt dort auch die StVO. Im §12 heist es dort: (3) Das Parken ist unzulässig…2.wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert, oder: (6) Es ist platzsparend zu parken; das gilt in der Regel auch für das Halten.
Im Bußgeldkatalog findet man zwar zu (3)2 nichts Direktes, doch zu (6) ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.
Nun kommt es darauf an, wer in diesem Parkhaus, den ruhenden Verkehr überwacht. Ist es die Polizei, wird auch nach diesem Katalog verfahren, I
ist es eine Private Sicherheitsfirma und der Eigentümer hat eíne Hauseigene Parkordnung erlassen, sollte man sich vorher schlau machen, könnte teuer werden, auch wenn das Parken offensichtlich kostenlos ist.Übrigens: Preise und Öffnungszeiten variieren hier auch absolut unterschiedlich. MfG
Mike

Meine Frage zu dem Thema:

Wie sieht es aus wenn es sich um einen Parkplatz handelt der z.b. einer Schule gehört und auf dem ganzen Parkplatz keine „Parkvorgabe“ in Form von Linien auf dem Boden oder Schild auf dem Parkplatz gibt?

Theoretisch müsste ich mich doch einfach quer reinstellen können ohne dass mir jemand etwas anhaben kann? Wenn die Aussage kommt dass ich mich den anderen Parkern hätte anpassen können würde ich sagen ich wäre der erste gewesen an diesem Tag?!