Hallo!
Angenommen, man ist bei morgendlichem Schneefall in einer Gegend unterwegs, in der man sich nicht auskennt. Dann sucht man nach einem Parkplatz. Man sucht selbstverständlich nach einer Stelle, die frei ist und wo das Parken (scheinbar) erlaubt ist - wie gesagt: alles bei Schnee.
Man findet eine Stelle und parkt dort um - sagen wir mal - 8:45 Uhr. Wie gesagt: bei Schneefall. Überall auf der Strasse liegt Schnee.
Mittlerweile ist es 15:45. Die Sonne ist aufgegangen. Es ist zwar nicht sonderlich warm, aber immerhin warm genug, als dass sämtlicher Schnee getaut ist. Und siehe da: An der Stelle, an der man geparkt hat, kommt unter dem Schnee eine Sperrflächen-Markierung zum Vorschein.
Ein Team vom Ordnungsamt kommt vorbei und sieht das auf der Sperrfläche stehende Auto. Der Autofahrer bekommt ein Verwarngeld in Höhe von 25 Euro.
Wer würde das Verwarngeld anstandslos bezahlen? Wer dies nicht tun würde, wie würde derjenige (diejenige) Einspruch einlegen?