Knöllchen beim Tauwetter

Hallo!

Angenommen, man ist bei morgendlichem Schneefall in einer Gegend unterwegs, in der man sich nicht auskennt. Dann sucht man nach einem Parkplatz. Man sucht selbstverständlich nach einer Stelle, die frei ist und wo das Parken (scheinbar) erlaubt ist - wie gesagt: alles bei Schnee.
Man findet eine Stelle und parkt dort um - sagen wir mal - 8:45 Uhr. Wie gesagt: bei Schneefall. Überall auf der Strasse liegt Schnee.

Mittlerweile ist es 15:45. Die Sonne ist aufgegangen. Es ist zwar nicht sonderlich warm, aber immerhin warm genug, als dass sämtlicher Schnee getaut ist. Und siehe da: An der Stelle, an der man geparkt hat, kommt unter dem Schnee eine Sperrflächen-Markierung zum Vorschein.
Ein Team vom Ordnungsamt kommt vorbei und sieht das auf der Sperrfläche stehende Auto. Der Autofahrer bekommt ein Verwarngeld in Höhe von 25 Euro.

Wer würde das Verwarngeld anstandslos bezahlen? Wer dies nicht tun würde, wie würde derjenige (diejenige) Einspruch einlegen?

Moin,

Wer würde das Verwarngeld anstandslos bezahlen?

ich. Sperrflächen sind meist nicht aus Jux und Dollerei angelegt, sondern als zusätzlicher Hinweis an Stellen, die der aufmerksame Autofahrer auch ohne Markierung erkennen kann, zB vor oder gegenüber von Ausfahrten, auf Wendeflächen oder an Bushaltestellen.

Träfe das alles nicht zu und die Markierung wäre eine sinnlose Schikane, würde natürlich auch ich zur Wildsau und die Zahlung höflich ablehnen.

Gruß Ralf

hallo,
kommt drauf an-
in deutschland gilt das sichtfahrgebot-
man unterteilt in sperrfläche und grenzmarkierungen. grenmarkierngen verlängern oder verkürzen ein bestendes verbot, sperrflächen dürfen nicht befahren werden ( verkehrslenkenden charakter)
wenn dort durch andere zeichen das parken nicht verboten ist,( sperrfläche) und man kann die markierung nicht erkennen kann, braucht man sich auch nicht danach zu richten.
hauptmann

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Hallo Hauptmann,

in deutschland gilt das sichtfahrgebot-

…allerdings mit der Einschränkung, dass die betreffende Person die Stelle tatsächlich nicht kennt.

Das schließe ich aus folgendem Fall:

Jemand hat an einer vergleichbaren Stelle (Sperrfläche von Schnee bedeckt und nicht sichtbar, keine weiteren Schilder) so ein Knöllchen bekommen.
Der Widerspruch wurde nicht akzeptiert, da er schon seit längerer Zeit in dem Haus genau gegenüber wohnt und man daher davon ausgehen könne, dass er weiß, dass sich an der Stelle eine Sperrfläche befindet.

Gruß Tommie