Können Politessen willkürlich entscheiden?

Weiß vielleicht jemand, ob es Sinn macht, gegen ein Verwarnungsgeld Widerspruch einzulegen, wenn andere Verkehrsteilnehmer, die den gleichen Verstoß begangen haben, aus reiner Willkür der Politesse kein Knöllchen bekommen haben (z.B. 3 nebeneinander im Haltverbot parkende Fahrzeuge, wovon nur eines ein Verwarnungsgeld bekommen hat)?

Ja, weiß ich: Es macht keinen Sinn. Verwaltungsrechtler haben da einen Standardspruch: „Es gibt keine Gleichheit im Unrecht“.

Sie können, aber sie dürfen nicht.
Damit die Frage aus der Überschrift auch noch beantwortet ist…

Hi,
ist schwierig nachzuweisen das. Wer kann bezeugen, dass die anderen keines bekamen. Vielleicht haben es die Besitzer selber schon abgenommen. Oder Passanten haben es entfernt. Böse Menschen gibt es überall.
Wenn überhaupt, würde ich zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde raten. Die bringt Dir juristisch sicherlich nichts, aber die Mitarbeiterin der Abteilung ruhender Verkehr wird eine Menge Schreibkram haben.

Ist halt nur fürs Ego wichtig.
Gruß Rumburak

Guten Tag.

[…] Dienstaufsichtsbeschwerde […]
Mitarbeiterin der Abteilung ruhender Verkehr wird eine Menge
Schreibkram haben.

Tolle Idee: Person baut Klops (=Verkehrsverstoß) und macht aus lauter Kinderei einer anderen Person Theater. Nicht etwa, weil der Klops bestritten wird, sondern weil wenn-mein-himbeereis-im-dreck-liegt-rabäh.

Schappo, wo ist Ihr Hut?

Gruß Eillicht zu Vensre

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Wenn Deinereiner richtig gelesen hätte, wäre Ihm wohl aufgefallen, dass es nicht um den KLOPS geht, sondern darum, warum die Mitarbeiterinnen der Abteilung ruhender Verkehr Unterschiede bei der Verteilung von Knöllchen machten.

Dass alle ein Knöllchen bekommen haben, wird hier nichtwissend bestritten.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Rumburak

Dass alle ein Knöllchen bekommen haben, wird hier nichtwissend
bestritten.

Wobei man noch hinzufügen muss, dass ertappte Verkehrssünder in aller Regel die größten Lügner unter der Sonne sind…

CU

Axel

… und das auch noch rechtlich einwandfrei zulässig.

Gruß,
Markus

Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit. Anders als bei Straftaten unterliegen diese nicht dem Legalitätsprinzip, es besteht also keinerlei Verfolgungszwang durch die Behörden. Die Poli´tesse ist also frei in ihrer Entscheidung, ein „Knöllchen“ zu vergeben oder nicht.

Das stimmt nicht so ganz.
Der behördliche Grundsatz „Das ham wir schon immer so gemacht“ verpflichtet die Politesse, entsprechend der Grundsätze, die bisher angewendet wurden, auch die nunmehr anstehenden Ordnungswidrigkeiten zu ahnden. Sie kann sich also nicht willkürlich jemanden aussuchen, den sie am wenigsten mag, sondern sie muss sich an die bisherigen „Gepflogenheiten“ halten. Auch kann sie nicht einfach drüber hinweg sehen.
Andererseits kann sie nur schreiben, nicht fliegen, daher dürfte es im Streitfall schwer sein, ihr einen Verstoß gegen das „ham wir schon immer so gemacht“-Gebot vorzuwerfen.