Kotflügel instandgesetzt statt ausgetauscht

Hallo,

angenommen A. hatte einen Unfall, der von der gegnerischen Versicherung reguliert wird. Schaden vorn rechts Kotflügel und das untere Teil am Radlauf. Laut Gutachten sollte der Kotflügel ersetzt werden und der Rest lackiert werden.
A. stellte nun nach der Reparatur fest, dass der Kotflügel nicht ersetzt wurde, sondern instandgesetzt.
Im Reparaturauftrag als A. das KFZ also zur Reparatur abgab, stand „Reparatur nach Vorgabe Gutachten“.

  1. Hat das irgendwelche Nachteile für A. (Garantie auf Spachtel&Lackierung?, was wenn bspw der Lack auf der Spachtelmasse irgendwann nicht mehr richtig hält oder in Bezug auf späteren Verkauf oder sonstige Nachteile?)
  2. A. hat eine Rechnungskopie. Kann A. jetzt im Nachgang reklamieren? Und vor allem, wenn die Versicherung evtl bereits gezahlt hat?
  3. Am Türaussengriff war kein Schaden, der mit dem Crash in Verbindung steht, der Türaussengriff wurde aber ein-/ausgebaut und lackiert!?? Ebenso wurde in der Rechnung die Kosten für Autowäsche angegeben. Und andere kleine Bagatellen. Kann die Versicherung solche Positionen ablehnen, wenn es nicht zum Crash gehört? Und müsste A. diese nicht von der Versicherung regulierten Rechnungspositionen dann selbst zahlen? A. hat eine Sicherungsabtretung beiM Autohaus unterschrieben.

Danke

Hallo !

Was hatte der Gutachter für Instandsetzungskosten ermittelt ?

Ist die Werkstattrechnung nun wesentlich höher ?

Das ist für die bezahlende VS der wichtige Punkt,geringe Abweichungen sind immer möglich,denn der Gutachter schätzt die Reparaturwerte an Zeit und Material,da kann es schon geringee Abweichungen geben,nach unten wie nach oben.
Wenn aber im Gutachten steht Kotflügel als Neuteil,Ein-und Ausbau,Lackierung mit Vorarbeit usw., dann verstehe ich nicht,warum die Werkstatt ausgebeult,gespachtelt und lackiert hat,denn das sollte mehr Zeit brauchen.
Das Neuteil wäre lackierfertig.
Wieso man beim Kotflügelersatz überhaupt an der Tür arbeiten muß?
Türgriff lackieren ?
Stand da etwas im Gutachten: Tür aus-und einbauen ?

Zur Frage zurück:
Üblich tritt man in der werkstatt die Regulierung mit der VS ab an die Werkstatt,die stellt Rechnung an VS und rechnet selbst mit der ab.

Auftraggeber ist aber der Halter,Mehrkosten trägt der,wenn die VS die Rechnungshöhe bemängelt und Mehrarbeit nicht bezahlen will,wenn die so weit vom Gutachten abweichen sollte.

Gut gespachtelt und lackiert fällt da auch nichts ab und beim späteren Verkauf muß man ja angegeben"Wagen hatte Unfallschaden,Kotflügel neu oder repariert".

Aber kläre es doch mit der Werkstatt ab,wenn im Gutachten Neuteil „Kotflügel“ aufgeführt war,warum dann kein Neuteil eingebaut wurde,sondern ausgebessert wurde.

MfG
duck313

Hallo,

angenommen A. hatte einen Unfall, der von der gegnerischen
Versicherung reguliert wird. Schaden vorn rechts Kotflügel und
das untere Teil am Radlauf. Laut Gutachten sollte der
Kotflügel ersetzt werden und der Rest lackiert werden.

Wenn es so im Gutachten steht, würde ich auch auf den Austausch des Kotflügels bestehen.

evt. hat dadurch die Werkstatt einen Gewinn gemacht.

Kotflügel nur ausgebeult, aber nach Gutachten abgerechnet.

Viele Grüße!

Korrigiert mich, wenn ich falsch liege
Servus, Leute,

mein letzter Unfall liegt zwar schon 10 Jahre zurück. Aber damals war es doch noch so (und heute nicht mehr?), daß man per Gutachten mit der Versicherung abrechnen und das Kfz dann nach meinem Ermessen und in einer billigeren (nicht Vertrags-) Werkstatt nach eigenem Ermessen instandsetzen lassen konnte.
Wenn man der Werkstatt erlaubt, selbst mit der Versicherung abzurechnen, kommt es doch auch nur darauf an, daß das Fahrzeug fachgerecht instand gesetzt wurde oder nicht?

Hallo!

daß man
per Gutachten mit der Versicherung abrechnen und das Kfz dann
nach meinem Ermessen

Heute darf der Gecshädigte sogar selbst entscheiden und muss nciht Dich fragen.

und in einer billigeren (nicht Vertrags-)
Werkstatt nach eigenem Ermessen instandsetzen lassen konnte.

Man kann es auch selbst oder überhaupt nicht machen, egal. Der zu ersetzende Schaden ist immer der Betrag, der im Gutachtenm ausgewiesen wird.

Wenn man der Werkstatt erlaubt, selbst mit der Versicherung
abzurechnen, kommt es doch auch nur darauf an, daß das
Fahrzeug fachgerecht instand gesetzt wurde oder nicht?

So ist es. Und wenn ich die Wahl habe, mich eher für Arbeitskraft oder für ein Ersatzteil bezahlen zu lassen, das ich selbst kaufen muss, entscheide ich mcih natürlich für die erste Variante.

Die Frage hier ist aber wohl eigentlich: Hat denn das Unternehmen die Wahl? Darf es, wenn der Auftrag lautete: „Tausche den Kotflügel aus“, ohne Rücksprache mit dem Spachteln anfangen?

Hallo Manu,

man kann auch nach Gutachten abrechnen lassen,
nur muss man dann auch in Kauf nehmen, dass die Mehrwertsteuer abgezogen werden kann.

Gruß

Servus,

danke euch beiden für die prompte Antwort!

Gruß Manu

Hallo Duck,

danke für Deine Antwort.

Was hatte der Gutachter für Instandsetzungskosten ermittelt ?

Gutachten: Kotflügel ersetzen = 109,50 Euro
Rechnungsdublikat: Kotflügel instandgesetzt = 175,20 Euro

Vor allem nach der Instandsetzung jetzt sieht man winzige Luftbläschen im Lack. Natürlich nur wenn man genau hinschaut, aber das tut ja nichts zur Sache oder, es darf doch einfach nichts mehr zu sehen sein bzw. sollte wieder so sein wie vorhor oder?

Ist die Werkstattrechnung nun wesentlich höher ?

nein, insgesamt ist sie um 57 Euro insgesamt unwesentlich höher.

Wenn aber im Gutachten steht Kotflügel als Neuteil,Ein-und
Ausbau,Lackierung mit Vorarbeit usw., dann verstehe ich
nicht,warum die Werkstatt ausgebeult,gespachtelt und lackiert
hat,denn das sollte mehr Zeit brauchen.
Das Neuteil wäre lackierfertig.

naja das Neuteil wäre lt. Gutachten dann auch noch zu lackieren gewesen. Denn unter „Lackierung steht Neuteillack Stufe I“

Wieso man beim Kotflügelersatz überhaupt an der Tür arbeiten
muß?
Türgriff lackieren ?
Stand da etwas im Gutachten: Tür aus-und einbauen ?

das habe ich auch nicht verstanden, denn der Schaden hat nichts mit der Tür zu tun. Und ich sehe dort auch keine Neulackierung. Im Gutachten steht nicht Türein- u. Ausbau aber es steht da Türaussengriff v r aus/einbauen 29,20 Euro, das war mir nach dem Gutachten gar nicht aufgefallen, weiß nicht was das für einen Sinn haben sollte.

Zur Frage zurück:
Üblich tritt man in der werkstatt die Regulierung mit der VS
ab an die Werkstatt,die stellt Rechnung an VS und rechnet
selbst mit der ab.

ja so ist es dort wohl auch, ist ein OPEL Autohaus und die senden die Originalrechnung an gegn. VS.

Gut gespachtelt und lackiert fällt da auch nichts ab und beim
späteren Verkauf muß man ja angegeben"Wagen hatte
Unfallschaden,Kotflügel neu oder repariert".

ok

Aber kläre es doch mit der Werkstatt ab,wenn im Gutachten
Neuteil „Kotflügel“ aufgeführt war,warum dann kein Neuteil
eingebaut wurde,sondern ausgebessert wurde.

ja.

danke!

danke Merger,

sollte also A. nach der getanen Arbeit auf Austausch des Kotflügels bestehen. Und wie ist das mit der Versicherung? Die zahlt also die Rechnung und was A. jetzt wegen Nichterfüllung gegenüber dem Autohaus ankreidet bzw. nachbessern lässt, ist nur noch eine Sache zw. A. und Autohaus?
Also A. sollte auf kostenfreien Kotflügelersatz und ohne Luftbläschen im lackierten Teil bestehen? Oder sollte man der Versicherung Bescheid geben bzw. wie ist das formelle?

Danke

das ist der Punkt

Die Frage hier ist aber wohl eigentlich: Hat denn das
Unternehmen die Wahl? Darf es, wenn der Auftrag lautete:
„Tausche den Kotflügel aus“, ohne Rücksprache mit dem
Spachteln anfangen?

das ist die Frage, zumal unsauber gearbeitet wurde.
Aber wie verhält sich A. nun am besten? Gegnerische Versicherung kontaktieren, welche die Rechnung im Original bekommen hat oder sollte A. das einfach nur mit der Werkstatt/Autohaus ausmachen?

Danke