Kreuzung 'Ausserorts' Geschwindigkeit ?

Hallo zusammen!

Ich hab mal eine frage zu der erlaubten Geschwindigkeit der folgenden Situation:

Man fährt aus einer 30er-Zone in eine normale Vorfahrtstrasse (im normalfall 50 erlaubt)… Diese Vorfahrtstrasse endet an einer Kreuzung, die anfangs direkt auf einer Kuppe liegt! Also die Ampel ist direkt auf der Kuppe, aber direkt neben der Ampel ist ein ‚Ortsausgangs-Schild‘ (keine weiteren schilder bis auf richtungsanzeiger; links stadt-a, rechts stadt-b), sobald man die Kreuzung überquert hat und noch zirka 50 meter weiter fährt kommt erst wieder ein Ortseingangsschild!

Soweit dazu :stuck_out_tongue: Man muss natürlich die Geschwindigkeit im Rahmen halten, da die Kreuzung vor der Kuppe natürlich schlecht einzusehen ist, aber danach (wenn Gefahren ausgeschlossen sind) bis zum Ortseingangsschild, also auch direkt die Kreuzung mit gemeint, ist nun welche Geschwindigkeit erlaubt?

Danke für die Antworten

Gruss

Moin, wawa,

theoretisch 100 km/h. Nützt praktisch aber nur dem, dessen Auto auf einer Strecke von 50 m von 50 km/h auf 100 km/h beschleunigen und dann wieder auf 50 km/h abbremsen kann. Der Zeitgewinn dabei wäre übrigens 1,2 Sekunden.

Gruß Ralf

Zum einen darf man am Ortsausgangschild die
Geschwindigkeit von 50 km/h nicht ueberschreiten,
weil die Begrenzung bis exakt zum Schild gilt.

Zum anderen darf man auch beim Ortseingangsschild
nur max 50 km/h drauf haben, weil die Begrenzung
ab exakt dem Schild gilt.

Kann es sein, dass die Frage aufkam, weil nette
Ordnungshueter gleich hinter’m Ortsausgangsschild
ein Geschwindigksueberwachungsgeraet aufgestellt haben …

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Moin, norsemanna,

zur Erinnerung:

Auto auf einer Strecke von 50 m von 50 km/h auf 100 km/h
beschleunigen und dann wieder auf 50 km/h abbremsen kann. Der

Und…

Kann es sein, dass die Frage aufkam, weil nette
Ordnungshueter gleich hinter’m Ortsausgangsschild
ein Geschwindigksueberwachungsgeraet aufgestellt haben …

…woher soll ich das wissen?

Gruß Ralf

Hallo!

Zum einen darf man am Ortsausgangschild die
Geschwindigkeit von 50 km/h nicht ueberschreiten,
weil die Begrenzung bis exakt zum Schild gilt.

Zum anderen darf man auch beim Ortseingangsschild
nur max 50 km/h drauf haben, weil die Begrenzung
ab exakt dem Schild gilt.

Das berücksichtigt ja drambeldiers Rechnung.

Vollzitate bitte möglichst vermeiden.

Jan

Ja nee…

Es geht um das allgemeine, da ich mit mehreren schon drüber sprach und die meisten sagten 70, teilweise sogar 50, aber dadurch das keine weitere begrenzung steht, ist theoretisch 100, was ich mir hier bestätigen lassen wollte…

Kein Blitzer… :smile:

Mein Gedanke war nur, das es ja vielleicht ne allgemeinregelung für Kreuzungen gibt, die z.B. heisst, auf Kreuzung maximal 70 oder so…

Gruss

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Hallo

Mein Gedanke war nur, das es ja vielleicht ne
allgemeinregelung für Kreuzungen gibt, die z.B. heisst, auf
Kreuzung maximal 70 oder so…

Nicht maximal 70, sondern den Verhältnissen angepasst. Kommt also auf die Kreuzung, die Witterung, den Verkehr, … an. Was das dann genau bedeutet, bestimmt im Zweifel später ein Richter.
Gruß
loderunner (ianal)

Hi wawa,

Es geht um das allgemeine, da ich mit mehreren schon drüber
sprach und die meisten sagten 70, teilweise sogar 50, aber
dadurch das keine weitere begrenzung steht, ist theoretisch
100, was ich mir hier bestätigen lassen wollte…

irgendwie landen wir hier bald auf unter dem Stammtisch. Es gibt keine Regel, wie schnell man sich einer Kreuzung nähern darf, dafür gibt es aber den § 1 StVO.

Gruß Ralf