Nachbar parkt an Grundstück - was ist erlaubt?

Hallo,

ein Nachbar stellt an unserer Grundstücksgrenze auf einem Wendeplatz immer seine Anhänger, die teilweise sogar über unsere recht hohe Hecke ragen. Auch abgemeldete Fahrzeuge und diverse PKW´s stehen immer wieder gegenüberliegend - auch auf dem Wendeplatz. Aufforderung nicht mehr an unserer Hecke zu parken wurden ignoriert - die Hänger würden ja nichts tun…
Wir möchten aber um unser Grundstück gehen können, die Hecke schneiden können usw.
Auch stören uns die Fahrzeuge, da wir schon angesprochen wurden ob uns der „Schrott“ gehört…
Was können wir tun?

Hallo,

die abgemeldeten Fahrzeuge können Sie beim Ordnungsamt zur Anzeige bringen. Die zuständige Behörde sorgt dafür, dass sie aus dem öffentlichen Verkehrsraum verschwinden. Notfalls wird zwangsweise, durch Abschleppen, vollstreckt.

Ansonsten hilft Ihnen vielleicht je nach Größe der Hänger § 12 Abs. 3a StVO oder § 12 Abs. 3b StVO weiter. Sie haben aber vermutlich keinen direkten Anspruch auf Einhaltung dieser Paragrafen, da sie im öffentlichen Interesse und nicht in ihrem Individualinteresse stehen. Im Rahmen der Anzeige an das Ordnungsamt kann der Verstoß gegen die Paragrafen aber mit genannt werden.

Ich würde mich über eine Rückmeldung, ob Ihnen meine Antwort weitergeholfen hat und die zuständige Behörde einschritt, sehr freuen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Hallo,
erst einmal danke für die Antwort. Das abgemeldete Fahrzeug wurde nach fast einem Jahr dann doch noch verkauft oder entfernt, aber für einen Wiederholungsfall sind wir nun schon mal besser informiert. Was die Hänger betrifft müssen wir nochmal versuchen mit dem Nachbarn zu sprechen und uns dann in der Gemeinde erkundigen falls ein Gespräch nichts brachte. Wir haben aber schon mal ne „rechtliche Grundlage“ durch den Paragraphen. Schade, dass es kein Recht gibt sein eigenes Grundstück ungehindert umrunden zu können, z. B. zur Hecken und Pflanzenpflege usw.

Nochmals Danke, wir halten Sie gerne auf dem Laufenden.

Hallo,

da Sie gerne auf dem Laufenden gehalten werden wollten noch eine kurze Rückmeldung. Ich informierte mich bei der Gemeinde über die genaue Flächenbezeichnung - als Wendeplatz sei dies nicht eingetragen aber halt auch nicht zum Dauerparken gedacht. Der Mitarbeiter meinte er schreibe jetzt gleich mal einen Brief an den Nachbarn. Daraufhin hat sich die Zahl der parkenden Fahrzeuge und Hänger stark vermindert und auch die Stellfläche wird nicht mehr so nah an unserer Hecke genutzt. Alles in allem hat es also etwas gebracht einfach mal bei der Behörde nachzuhaken.

Vielen Dank für Ihr Interesse