Nachbar stellt Steine auf die Parkplatz-Grenze was mir das einparken behindert!

Moin Leute, wir haben einen ganz bekloppten Nachbarn, zu viel Alkohol… Jetzt haben wir nen Parkplatz direkt nebeneinander, und genau auf die Grenze hat er Steine gelegt, die mich Extreme beim Einparken behindern! Darf er das? Ich lade mal ein Foto hoch wenn ich erkannt habe wie das hier geht.

L.g Tom

Nun ich bin zwar kein Rechtsanwalt und kann auch nicht für die bestmögliche Lösung garantieren. Was bei deinem Problem wichtig zu wissen wäre, sind das eure Privatparkplätze UND falls nicht, hat dein Nachbar überhaupt das Recht darauf, möglicherweise die Einfahrt zu blockieren. Denn, auch wenn es dich kaum stören sollte, ist es fraglich, ob dein Nachbar ohne bestätigung etwas in die EInfahrt legen DARF.

MfG MichaPI

Wenn die Steine auf der Grenze liegen, liegen sie womoglich auf seinem Grundstück…

Wenn ich richtig verstanden habe, benutzt der Nachbar ausschließlich sein eigenes Grundstück zum Abstellen der Steine.
Warum sollte er das nicht dürfen? Vielleicht dürfte er ja sogar eine Garage auf der Grenze bauen.

Es stellt sich viel
mehr die Frage warum der Nachbar Ihnen sein Grundstück zum Einparken zur Verfügung stellen müssen sollte.

Hallo Tom, ich sehe zwar kein Foto, kann die Frage aber auch so beantworten:
die Steine des Nachbarn dürfen nur auf SEINEM Grundstück liegen. Im Nachbarschaftsrecht steht geschrieben, dass keine Beeinträchtigungen über die Nachbarschaftsgrenze hinausragen (mit Ausnahme von Ästen und ähnlichem Bewuchs…) dürfen bzw. hiervon ausgehen dürfen.
Liegen die Steine NUR auf seinem Grundstück und behindern dich trotzdem, so hast du Pech gehabt, dann ist leider alles rechtens.

LG Peter

Hallo Tom,

wenn es sein eigener Parkplatz ist, darf er das natürlich, aber die Steine dürfen nur auf seiner eigenen Seite stehen, nicht „auf“ der Grenze!

Je nachdem, wie hoch der Steinstapel ist und wie viele Steine das sind, könnte das aber eine Gefahr für spielende Kinder darstellen.

ich würde das Ordnungsamt der Stadt informieren, die sollten sich darum kümmern ( bei einem Gefahrentatbestand ).

Grüße aus Nettetal

U.F.

Guten Tag,
was sicher nichts mit Baurecht zu tun hat. Wie üblich: Bundesland!!
Was auf der Grenze abgesehen vom Bauen passieren darf, ist wohl eher Sache des Nachbarrechts und Sache der Schiedsleute und Rechtsanwälte.
Prüfen, was nach dem Nachbarrecht (in Ihrem Bundesland) auf der Grenze erlaubt ist. Es wird so sein, dass der Nachbar auch eine (evtl. bis 2m hohe) Mauer oder Zaunanlage „auf sein Verlangen“ und unter sachlicher oder finanzieller Beteiligung des Nachbarn, der das vielleicht gar nicht will, (und in diesem Fall) AUF die Grenze setzen kann.
Dem wird man sich kaum entziehen können, da andererseits ein Nachbar, von dessen Grundstück „Störungen“ ausgehen oder auf denen ein Gewerbe betrieben wird, ihr Grundstück einfrieden müssen!
Bitte sich da kundig machen und einvernehmlich eine Lösung suchen, sonst wird es teuer und langwierig.
Mfg
Eckart Schwengberg

Altes Spiel: Es ist kein Bundesland angegeben.
Unterschiedlich nach Bundesland gibt es ein Nachbarrechtsgesetz. Die Gesetze findet man z.B. hier: http://www.nachbarrecht.de/gesetzestexte.html
In dem jeweiligen Gesetz ist der einzuhaltende Nachbarabstand von Mauern, Pflanzen etc. geregelt. Bitte beachten Sie jedoch auch, dass i.d.R. hier auch eine Verjährungsfrist drin steht. Lassen Sie also keine unnütze Zeit verstreichen!
Steine zur absichtlichen Behinderung sind m.E.n. nicht erlaubt. Dennoch haben Sie ihre Einfahrt so zu bauen, dass sie auch ohne Mitnutzung des Nachbargrundstücks einparken können. Dazu zählt auch die Überschwenkung von Fahrzeugteilen über das Nachbargrundstück beim Einparken.
Normale Einfahrtsbreiten sind 3 m und damit ausreichend für eine Zufahrt ohne Mitnutzung des Nachbargrundstücks.
Viele Erfolg wünscht

Ingenieurbüro L.O.P.
www.lop-ingenieure.de
Worms, 23.07.2013

Ohne Gewähr …
Zäune oder ähnliches dürfen nicht direkt auf die Grenze gestellt werden, da es z. B. noch möglich sein muß, eine Grenzhecke vom eigenen Grundstück aus zurückzuschneiden.

Siehe Nachbarschaftsrecht des jeweiligen Bundeslandes.

Grüße Mathias

Hallo Tomsch4,

was sind das für Stellplätze? Zum Eigenheim/Doppelhaus gehörend, zur Wohnanlage oder gemeinschaftlicher Parkplatz? B-Plangebiet oder im Zusammenhang bebauter Ortsteil (§ 34 BauGB)?
Wenn die Steine nicht über die Grenze stehen, kann er diese sicher als Abgrenzung aufstellen. Aber aus meiner Fragestellung erkennst du, dass deine Frage nicht eindeutig beantwortet werden kann.
Handelt es sich um eine Stellplatzmarkierung auf einem gemeinschaftlichen Parkplatz, dürfte er diese Steine nur auf seinem Stellplatz aufstellen und seine Stellplatzbreite unzulässig einengen. Ein Stellplatz ist ca. 2,50 m breit und 5,00 m tief.
Soweit meine Antwort, hoffe, es hilft dir.
Freundliche Grüße
Harald

Hallo Tom,
wenn der PP öffentlich ist, darf er das nicht. Auf seinem Grundstück ist das oky, Foto wäre schön, ist ein bißchen unklar die Lagebeschreibung. VG Zeusis

Hallo,
keine besonders schöne Geste. Ich hätte aber zunächst das persönliche Gespräch mit dem Nachbarn gesucht und ihn von der Behinderung des Einparkens versucht zu überzeugen.
Ich gehe davon aus, dass die vom Nachbarn genutzte Fläche öffentliche Fläche ist und von Jedermann zum öffentlichen Gebrauch nutzbar ist.
Falls der Nachbar nicht einsichtig ist, hilft wohl nur ein Anruf/Mail (Anzeige) beim zuständigen örtlichen Ornungsamt. Dieses müßte den Gemeingebnrauch wieder herstellen.
Ob sich aber dann aber die Beziehungen zum Nachbarn verbessern???

mfg db

Hallo tomsch4, also da sind einige rechtliche Fragen nicht geklärt. Ist es sein gekaufter, sein gemieteter oder ein öffentlicher Parkplatz? Allerdings darf er das glaube ich weder da noch da.
Gruß petit

Hallo tomsch4

ich denke, dass das eine Frage des Nachbarschaftsrechtes ist. Das ist jeweils von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Google doch mal das Stichwort Nachbarschaftsrecht mit deinem Bundesland.

Es grüsst freundlich

Toggi2008

Hallo,
da die Informationen sehr dürftig, ist eine Antwort schwierig. Falls keine schriftliche Vereinbarungen existieren, kann der Nachbar auf seinen Grundstück durch aus Steine entlang der Grenze legen. Erkann sogar eine Grenzmauer errichten.
MfG
Kley

Hallo Tom,
es stellt sich hier vorab die Frage, ob die PKW Stellplätze dem jeweiligen Wohnungs-/Hauseigentümer zugewiesen worden sind. Trotzdem ist es nicht gestattet, einen Parkplatz als Abstellraum zu nutzen. Er dient lediglich zum Abstellen eines zugelassenen Fahrzeugs. Also, hier hilft nur der Gang zum Ordnungsamt.
Gruß Günni27

Hallo

ich meine, wenn die Steine auf seinem Parkplatz stehen kann er sie dort abstelen. Aber nur auf seiner Seite. Wenn die Steine zum teil auf Ihrem Parkplatz stehen, dann dürfen Sie die Steine rüberschieben. Machen Sie Beweisfotos. Ganz wichtig. Ihr nahcbar wartet nur auf solche Gelegenheiten um vor Gericht zu ziehen. Holen Sie das Ordnungsamt hinzu. Die werden Ihnen sagen, dass es Ihnen nix angeht, da es sich um Privatgrundstück handelt. Aber vor gericht ist die Aussage der Person vom Ordnungsamt Gold wert.

Gruß Andreas