PKW-Stellplatz Benutzungspflicht

Hallo!
Gibt es eine PFLICHT, das Auto auf einem zur Wohnung gehörenden Stellplatz parken zu müssen oder darf man auch in einer öffentlichen Parkbucht parken?
VG und Vielen Dank!

Hallo

Gibt es eine PFLICHT, das Auto auf einem zur Wohnung
gehörenden Stellplatz parken zu müssen oder darf man auch in
einer öffentlichen Parkbucht parken?

Nein oder ja.

Wenn man sich bei mit rostigen Nägeln bewehrten Nachbarn unbeliebt machen will…

Hallo,

wer sollte es einem verwehren einen öffentlichen Parkplatz zu benutzen
und warum sollte der Mieter dem zur Wohnung gehörenden
Stellplatz nutzen,wenn eine Garage vorhanden ist?

Ist im Mietvertrag die Nutzung eines Stellplatz geregelt,ist es unerheblich ob man diesen nutzt.Eine Pflicht zur Benutzung besteht nicht.Geld zurück für die Nichtnutzung gibt es aber auch nicht.

LG Bollfried

Hintergrund ist der, dass ein Mieter vom Nachbarn gezwungen werden soll auf einem eingezeichneten Stellplatz zu parken, obwohl es für ihn angenehmer ist in einer öffentlichen Parkbucht neben dem Nachbarsgrundstück zu parken, woran sich der Nachbar aus unerfindlichen Gründen stört. Es handelt sich um ein Wohngebiet, wo deutlich mehr Parkbuchten als Autos vorhanden sind.

Hallo !

Das ändert aber nichts an der schon richtig beurteilten Rechtslage.
Keine Nutzungspflicht der Mieterstellplätze,man darf die öffentlichen nutzen.
Da kann sich der Nachbar noch so aufregen,vielleicht parken da sonst seine Besucher oder er selbst.

Wenn öffentliche Plätze knapp sind,dann soll die Gemeinde einschreiten,was sie ja kann ,und zeitlich beschränkte Plätze einrichten(Parkscheibe),damit sperrt man Dauerparker aus und hält Plätze für Kurzparker (Besuch,Lieferanten,Handwerker) frei.

Es ist natürlich aus Vermietersicht Quatsch,teure Stellplätze anlegen zu müssen(Baurecht),die dann nicht benutzt werden,aber auch dagegen kann er nichts ausrichten.

MfG
duck313

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Jedes zugelassene Fahrzeug darf eine öffentliche Straße oder einen öffentlichen Parkplatz nutzen, wenn die Nützung nicht durch ein entsprechendes Zeichen verboten oder eingeschränkt ist.
Das gilt nur, wenn das Fahrzeug für die Teilnahme am Straßenverkehr genutzt wird, aber nicht für reine Werbezwecke oder zum Campen.
Ob es dem Nachbarn gefällt oder nicht ist dagegen völlig unerheblich.

Hey,
wenns so wäre müsste ich auch ein Schlafzimmer zu Schlafen (und nicht die Couch im Wohnzimmer), und den gemieteten Garten zum Chillen (und nicht den nahe gelegenden Park) benutzen…
Ohje, und der Kellerraum ist leer…weil die Sommerreifen beim Händler lagern…und das Kind spielt lieber beim Freund im Garten, statt auf dem hauseigenen Spielplatz…

Gruß Jörg

-))) Ist ja gut, ist ja gut! Ihr glaubt nicht, was es für schräge Nachbarn gibt, die einen echt verunsichern können! Ich habs verstanden, sie können im Dreieck hüpfen, zwingen können sie niemanden! Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten, ihr habt mich überzeugt!