Rote-Ampel-Vergehen -- wer wird angeschrieben?

Hallo,

angenommen, jemand (Person A) fährt mit dem Auto eines Familienangehörigen und wird beim Überqueren einer Kreuzung bei rot geblitzt.
Und angenommen, Fahrzeughalter ist eine andere Person B. Und weiter angenommen, Versicherungsnehmer ist eine Person C.
Wer wird in solch einem Falle den Brief der Bußgeldstelle/Polizei bekommen bzw. wer ist der Ansprechpartner für die Polizei? Wenn der Versicherungsnehmer vorgeladen würde, kann er das abbiegen, dass sich der Fahrzeughalter darum kümmert?
Fazit: Wer muss Stellung nehmen? Fahrzeughalter oder Versicherungsnehmer?

Danke

Ajo

Hallo,

angenommen, jemand (Person A) fährt mit dem Auto eines
Familienangehörigen und wird beim Überqueren einer Kreuzung
bei rot geblitzt.
Und angenommen, Fahrzeughalter ist eine andere Person B. Und
weiter angenommen, Versicherungsnehmer ist eine Person C.
Wer wird in solch einem Falle den Brief der
Bußgeldstelle/Polizei bekommen

Bescheid geht immer an den Fahrzeughalter B. Der steht in den Dateien (Verkehrsregister?!).

Allerdings ist mir nicht ganz klar, wie C Versicherungsnehmer für B sein kann. Das Fahrzeug wird doch über den Halter versichert. Ist das so eine „Mama fährt nicht mehr - Tochter fährt jetzt-Konstruktion“? - Zahlt C nur die Versicherung für B (=> das ist dann der Polizei natürlich vollig schnuppe)? d.h. wurde der Versicherungssatz nur von C an B übertragen?

Da würde ich noch mal nachhaken.

Also: Fahrzeughalter bekommt Weihnachtspost, müsste dann den Fahrer ggü. Polizei angeben. Der übernimmt dann sozusagen (da spielt dann das Foto auch eine Rolle). - Wenn nicht, steht der Halter für die Sache gerade. - Da kann man auch nichts hin-und-her schieben.

Am besten immer schön „geradeaus“ an die Sache rangehen, auch wenn’s ärgerlich ist.

Ich hoffe, das hilft als erste Einschätzung.

Schöne Grüße.

Hallo,

Also: Fahrzeughalter bekommt Weihnachtspost, müsste dann den
Fahrer ggü. Polizei angeben.

muss er vermutlich nicht, da es sich um einen Verwandten handelt (hängt vom Grad der Verwandschaft ab). Ein Hinweis auf das Zeugnisverweigerungsrecht genügt.

Wenn nicht, steht der
Halter für die Sache gerade. - Da kann man auch nichts
hin-und-her schieben.

Halterhaftung gilt nur im ruhenden Verkehr (also Parksünder etc).
Wenn der Fahrzeugführer nicht ermittelt werden kann, kann auch niemand bestraft werden.

Am besten immer schön „geradeaus“ an die Sache rangehen, auch
wenn’s ärgerlich ist.

ich würde keinen Verwandten anschwärzen.

Gruß, Niels

Interessante Rechtsauffassung:
Frei unter dem Motto: „Ich weiß gar nicht, wer da gefahren ist - Also ist auch niemand haftbar zu machen?!“.
Also ganz so einfach kommt man nicht aus der Nummer raus! Das wäre ja noch schöner!!

Natürlich muss der Halter nicht den kleinen Bruder anschwärzen! Ist doch klar - Ich sagte ja: Erst mal geht man davon aus, dass der Halter auch der Fahrzeugführer ist und für die Ordnungswidrigkeit einsteht. - Will er das nicht, muss er es nachweisen (Foto!)

Ausnahme könnte sein: Irgendjemand hat sich das Auto einfach genommen.

a) Familie / Freunde => Der Halter muss nachweisen, wer Zugang zu Schlüssel und Fahrzeug hatte - Ansonsten hat er die Torte weiter im Auge
b) Jemand Fremdes => Halter muss Anzeige erstatten (unberechtigte Nutzung, usw.) und die Strafverfolgung übernehmen dann andere!

Übrigens: Wenn die Versicherung Wind davon bekommt, dass der Halter sich nicht vernünftig darum kümmert, wer das Auto fährt, kann der Versicherungsschutz ohne Frist (=außerordentlich!) gekündigt werden.
Die lassen sich nämlich auch keinen vom Pferd erzählen!!

Und damit für die Ordnungshüter alles noch einfacher geht, gibt’s ja noch das Foto. Da ist meist schnell klar, wer’s war. Oft besser als Passfoto !!

Alldings habe ich die Anfrage auch etwas anders verstanden:

Nämlich, ob B überhaupt informiert werden muss und ob C alles auf sich nehmen kann, damit weder A noch B ihren Führerschein wieder abgeben müssen, weil sie noch in der Bewährungszeit sind.

Dazu folgendes: B bekommt die Post (Postgeheimnis beachten)! - Dann muss sowieso geredet werden! … Und dann gilt: Mütter tun ja bekanntlich viel für ihren Nachwuchs. Man nennt das altruistisches Verhalten! - Unsicherheit: Das Foto! - Mein Gott, wie das alles klebt!

Beste Grüße

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Hallo,

das interessiert mich:

Übrigens: Wenn die Versicherung Wind davon bekommt, dass der
Halter sich nicht vernünftig darum kümmert, wer das Auto
fährt, kann der Versicherungsschutz ohne Frist
(=außerordentlich!) gekündigt werden.

Auf welche gesetzliche oder vertragliche Vorschrift berufst Du Dich hier?

Grüße, M

Übrigens: Wenn die Versicherung Wind davon bekommt, dass der
Halter sich nicht vernünftig darum kümmert, wer das Auto
fährt, kann der Versicherungsschutz ohne Frist
(=außerordentlich!) gekündigt werden.

Auf welche gesetzliche oder vertragliche Vorschrift berufst Du
Dich hier?

Es wird niemals „einfach nur das Fahrzeug“ versichert, sondern ein Fahrzeug bei „diesem“ Versicherungsnehmer (VN).

Da ist für die Versicherung schon interessant: Was gab’s für ne Vorgeschichte, wie oft hat der VN seine Versicherungen gewechselt, wie oft wurde ein Schaden verursacht, usw. - Sonst gibt’s Risikoaufschläge oder die Versicherung nimmt den Antragsteller gar nicht an. Dann muss der weiterziehen.

Jetzt geht’s weiter: Das Versicherungsrecht basiert in der Regel auf einer Versichertengemeinschaft, die füreinander einsteht. In diesem Zusammenhang wird man über das Kleingedruckte allgemein verpflichtet, insbesondere durch wahrheitsgemäße Angaben, die Gemeinschaft der Versicherten zu schützen.

Der Fahrzeughalter ist erstmal immer verpflichtet, zu wissen wer das Fahrzeug führt (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss natürlich gewahrt sein! - D.h. mich kann natürlich keiner verpflichten, 5 Mal am Tag zuhause anzurufen, ob die Ehefrau gerade zum Einkaufen gefahren ist, usw. !!) - Wie gesagt, „wer fährt den Wagen grundsätzlich gesehen?“

Weiter geht’s:
Die meisten Versicherungen fragen heute über lange Fragebögen ab, wie der Wagen nachts untergebracht ist - Garage, an der Straße / städtisches Umfeld/ländliches Umfeld, wer ihn fährt, nur selbst, auch Ehefrau, ob Fahranfänger, wie viele Jahre Fahrerfahrung, usw. usf.

Daran bemisst sich die Versicherungsprämie, also die Risikoeinschätzung auf Seiten der Versicherung. Schau dir mal den Unterschied an zwischen der Versichungsprämie eines 40-Jährigen (Vaters), wenn er eine Versicherung abschließt in der Kategorie „Fahrzeug wird nur vom VN geführt“ bzw. „Fahrzeug wird vom VN sowie 18-jährigem Fahranfänger geführt“ - Da wirst’e staunen!

Also: Überprüfen kommt da natürlich keiner! - Es reicht aber, wenn was passiert, was Zweifel an der Versicherungsvereinbarung hervorruft. Dann sind die ganz schnell raus aus der Versicherungspflicht !!

Und so ist das eben auch, wenn die Zweifel daran haben, dass mann überhaupt noch einen Durchblick hat, wer mit welchem Risiko das Fahrzeug führt.

Wenn du an meinen Ausführungen Zweifel hast, solltest du dich mal mit deiner Versicherung kurzschließen und nachfragen.

Schöne Grüße

1 Like

Hallo,

entschuldige mal, aber Du schreibst hier reichlich Unsinn.

Der Versicherung interessieren keine Ordnungswidrigkeiten, und schon ist es aus mit der Versicherung.
Erst wenn es zu einem Schadensfall kommt, und nur ein eingeschränkter Personenkreis als Fahrer eingetragen ist es für die Versicherung interessant.

Auch wer gefahren ist braucht der Halter nach einer gewissen Zeit nicht mehr wissen. Es gibt Fahrzeuge die von vielen benutzt werden.

Nur mal als Konstrukt. Halter wegen der Versicherung = Mutter. Fahrzeug gehört in Wirklichkeit dem Sohn. Sohn lässt einen Freund fahren der geblitzt wird. Woher soll jetzt die Mutter wissen wer das Fahrzeug geführt hat?

Sie kann höchstens sagen, auf dem Foto erkenne ich niemand, aber das Fahrzeug war meinem Sohn überlassen. Und wenn der auch niemand erkennt weil das Bild schlecht ist, Pech gehabt, gibt es keine Strafe. Es kann höchstens eine Fahrtenbuchauflage geben.

Gruß

hartmut

1 Like

Hallo,

angeschrieben wird der Halter. Er bekommt entweder einen Anhörungsbogen oder einen Zeugenbefragungsbogen, je nachdem ob der Halter als Fahrer in Frage kommt oder nicht. Den kann er ausfüllen oder nicht, wie er will.

Abbiegen das der Halter von der Sache etwas mitbekommt, geht nur wenn sich der Übeltäter A bei der Bußgeldstelle sich meldet und als Fahrer zu erkennen gibt.

Gruß

hartmut

Hallo!

Also ganz so einfach kommt man nicht aus der Nummer raus! Das
wäre ja noch schöner!!

„Das wäre ja noch schöner“ ist fast so ein schlagendes Argument wie „Wo kommen wir denn dahin?“.

Natürlich muss der Halter nicht den kleinen Bruder
anschwärzen! Ist doch klar - Ich sagte ja: Erst mal geht man
davon aus, dass der Halter auch der Fahrzeugführer ist und für
die Ordnungswidrigkeit einsteht. - Will er das nicht, muss er
es nachweisen (Foto!)

Der Halter muss natürlich nicht beweisen, dass er nicht gefahren ist. Andersrum wird ein Schuh draus. Bei Ordnungswidrigkeiten gibt es keine Halterhaftung, zumindest noch nicht und nicht im fließenden Verkehr. Die Verwaltugsbehörde muss nachweisen, wer das Fahrzeug geführt hat. Nicht anders herum.

Gruß,

Florian.

In diesem Zusammenhang wird man über das
Kleingedruckte allgemein verpflichtet

Ich empfehle Dir, das angesprochene Kleingedruckte mal zu lesen… Du wirst überrascht sein.

Viele Grüße, M

Es wird niemals „einfach nur das Fahrzeug“ versichert, sondern
ein Fahrzeug bei „diesem“ Versicherungsnehmer (VN).

Was rauchst du?

Es geht die einen feuchten Schei… an wer mit meinem Auto wann
fährt solange dieser Personenkreis nicht explizit ausgeschlossen
ist (unter 21 oder so).

Gruß
Stefan

danke an alle für die Antworten (o.T.)
leer

Hallo,

das einzige, was bei unklarer Beweislage passieren kann, ist, dass dem Halter das Führen eines Fahrtenbuchs aufs Auge gedrückt wird. Und auch das eigentlich nur im Wiederholungsfall.

Das ganze Gerede von der Versicherung ist natürlich Unfug. Abgesehen davon, dass die Versicherung davon sowieso nichts erfährt, wird sie sich hüten, irgendwen wegen so einer Lapalie rauszuschmeißen. Was glaubst du, wieviele Kunden so eine Versicherung noch bekäme, wenn sie sich derart verhielte? Eine Versicherung, die mir kündigt, weil ich meinen Verwandten nicht anschwärzen will. Echter PR-Gag!

Einzig recht hast du natürlich mit dem Foto. I.a. ist es deutlich genug um den Fahrer zu ermitteln.

Gruß, Niels