Übrigens: Wenn die Versicherung Wind davon bekommt, dass der
Halter sich nicht vernünftig darum kümmert, wer das Auto
fährt, kann der Versicherungsschutz ohne Frist
(=außerordentlich!) gekündigt werden.
Auf welche gesetzliche oder vertragliche Vorschrift berufst Du
Dich hier?
Es wird niemals „einfach nur das Fahrzeug“ versichert, sondern ein Fahrzeug bei „diesem“ Versicherungsnehmer (VN).
Da ist für die Versicherung schon interessant: Was gab’s für ne Vorgeschichte, wie oft hat der VN seine Versicherungen gewechselt, wie oft wurde ein Schaden verursacht, usw. - Sonst gibt’s Risikoaufschläge oder die Versicherung nimmt den Antragsteller gar nicht an. Dann muss der weiterziehen.
Jetzt geht’s weiter: Das Versicherungsrecht basiert in der Regel auf einer Versichertengemeinschaft, die füreinander einsteht. In diesem Zusammenhang wird man über das Kleingedruckte allgemein verpflichtet, insbesondere durch wahrheitsgemäße Angaben, die Gemeinschaft der Versicherten zu schützen.
Der Fahrzeughalter ist erstmal immer verpflichtet, zu wissen wer das Fahrzeug führt (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss natürlich gewahrt sein! - D.h. mich kann natürlich keiner verpflichten, 5 Mal am Tag zuhause anzurufen, ob die Ehefrau gerade zum Einkaufen gefahren ist, usw. !!) - Wie gesagt, „wer fährt den Wagen grundsätzlich gesehen?“
Weiter geht’s:
Die meisten Versicherungen fragen heute über lange Fragebögen ab, wie der Wagen nachts untergebracht ist - Garage, an der Straße / städtisches Umfeld/ländliches Umfeld, wer ihn fährt, nur selbst, auch Ehefrau, ob Fahranfänger, wie viele Jahre Fahrerfahrung, usw. usf.
Daran bemisst sich die Versicherungsprämie, also die Risikoeinschätzung auf Seiten der Versicherung. Schau dir mal den Unterschied an zwischen der Versichungsprämie eines 40-Jährigen (Vaters), wenn er eine Versicherung abschließt in der Kategorie „Fahrzeug wird nur vom VN geführt“ bzw. „Fahrzeug wird vom VN sowie 18-jährigem Fahranfänger geführt“ - Da wirst’e staunen!
Also: Überprüfen kommt da natürlich keiner! - Es reicht aber, wenn was passiert, was Zweifel an der Versicherungsvereinbarung hervorruft. Dann sind die ganz schnell raus aus der Versicherungspflicht !!
Und so ist das eben auch, wenn die Zweifel daran haben, dass mann überhaupt noch einen Durchblick hat, wer mit welchem Risiko das Fahrzeug führt.
Wenn du an meinen Ausführungen Zweifel hast, solltest du dich mal mit deiner Versicherung kurzschließen und nachfragen.
Schöne Grüße