Hallo,
angenommen folgender Fall:
Jemand will an einer Kreuzung nach Links abbiegen und fährt
zugegebenermaßen bei Gelb über die Haltelinie. Der Abbiegestreifen
ist zweispurig und der Fahrer befindet sich auf dem rechten
Fahrstreifen. Auf dem linken Fahrstreifen fährt ein Sattelzug,der
beim Abbiegen *etwas* weit nach rechts ausschert, aus diesem
Grund verzögert der Fahrer auf Schritttempo. Als die unklare
Situation sich gelichtete hat, fährt der Fahrer wieder an und wird
beim Abbiegen schön fotografiert. Naja, als der Fahrer sich dann auf
dem Rückweg die Stelle nochmals anschaut wird ihm klar, dass der
Blitz erst beim Abbiegen, ca. 10 Meter Fahrtweg von der Haltelinie,
ausgelöst wird. Ansonsten hat man nämlich das Auto seitlich
fotografiert.
Wie sieht da die Rechtslage aus?
Gruss