Rotlichtverstoß ja oder nein?

Moin!

Folgende Verkehrssituation:
hinter einer KReuzung befindet sich eine reine Fußgängerampel. Um aus einer Nebenstraße kommende Fahrzeuge abbiegen lassen zu können, befindet sich vor der Kreuzung ein Schild „Bei Rot hier halten“. Wenn die Fußgängerampel nun für den fliessenden Verkehr rot zeigt u ein Verkehrsteilnehmer biegt rechts ab (also hinter dem Schild, aber noch vor der Ampel), handelt es sich hier um einen Rotlichtverstoß? die Linksabbieger dürfen mw aufgrund der gestrichelten Haltelinie schliesslich auch fahren. Von vorne KANN ja bei roter Ampel nix kommen ^^

Hier is mal ne grobe Skizze der Situation: http://mutschy.de/bilder/rotlicht.png

Gruss

Mutschy

Moin.

Egal von wo ein Auto kommt: über eine rote Ampel darf es nicht fahren, auch nicht irgendwelche Abbieger.

Das Schild „bei Rot hier halten“ ist im gezeigten Fall dazu da, dass die Fahrzeuge aus der Seitenstraße bei roter Ampel geradeaus fahren oder links abbiegen können. Rechts abbiegen geht natürlich nur bis zur Ampel, was heißt, dass man in der Kurve stehen bleiben muß.

Gruß,
Ingo

Moin.

Servus!

Egal von wo ein Auto kommt: über eine rote Ampel darf es nicht
fahren, auch nicht irgendwelche Abbieger.

Schon klar.

Das Schild „bei Rot hier halten“ ist im gezeigten Fall dazu
da, dass die Fahrzeuge aus der Seitenstraße bei roter Ampel
geradeaus fahren oder links abbiegen können. Rechts abbiegen
geht natürlich nur bis zur Ampel, was heißt, dass man in der
Kurve stehen bleiben muß.

Also isses im gezeigten Beispiel rechtlich unbedenklich, wenn der „von unten“ kommende Fahrzeugführer hinter dem Schild, aber vor der Ampel rechts abbiegt? Oder MUSS er am Schild anhalten u warten, bis die Ampel auf „grün“ umschaltet?

Gruß,
Ingo

Gruss

Mutschy

hi
in diesem gezeigten fall darf nicht nach rechts abgebogen werden. begründung: die haltlinie ist eine blockmarkierung. sie ordnet an, dort bei rot zu warten.
links in die einbahnstraße darf bei rotem signal abgebogen werden weil dort nur eine wartelinie ( unterbrochen) markiert ist.
hauptmann

1 Like

hi

Hallo!

in diesem gezeigten fall darf nicht nach rechts abgebogen
werden. begründung: die haltlinie ist eine blockmarkierung.
sie ordnet an, dort bei rot zu warten.

Wusste ichs doch ^^

links in die einbahnstraße darf bei rotem signal abgebogen
werden weil dort nur eine wartelinie ( unterbrochen) markiert
ist.

Aber der von rechts kommende ist bei roter Ampel aufgrund des STOP-Schildes trotzdem wartepflichtig, richtig? Der Linksabbieger befindet sich schliesslich auf der Vorfahrtsstrasse.

hauptmann

Gruss

Mutschy

Hi,

natürlich ist es kein Rotlichtverstoß. Ein Rotlichtverstoß wäre es nur wenn die Ampel entweder umfahren, oder in den Gefahrenbereich der Lichtzeichenanlage gefahren würde. Beim abbiegen, egal ob rechts oder links, wird weder umfahren noch in den Gefahrenbereich eingefahren. Noch eine verbindliche Haltelinie missachtet.

In dem Bild fehlt eine Haltelinie (Zeichen 294) direkt vor der Ampel. Die muss vorhanden sein wegen dem Verkehr aus der Querstraße. Eine doppelte Haltelinie stellt, ebenso wie das Schild, Bei Rot hier warten eine Empfehlung dar, ohne weitere Wirkung.

Ich zitiere

An dieser Linie hat der Verkehrsteilnehmer bei Z 206 oder einer Lichtzeichenanlage zu halten. Sind bei Lichtzeichenanlagen mehrere Haltelinien vorhanden, ist nur die erste zur LZA gehörende Haltelinie verbindlich. Das Zusatzzeichen „Bei Rot hier Halt!“ ist kein Vorschriftzeichen und daher allein nicht bußgeldbewehrt (beachte aber § 11 StVO).
http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Frameaufbau…

Q-Gruß

hi
der von rechts kommende darf nach dem halt am stopschild geradeaus oder links weiterfahren aber mit besonderer vorsicht. er darf auch bei rotlicht nach rechts bis zur ampellinie heranfahren und dort auf grün warten.
hauptmannfuchs

Hi,

Eine doppelte Haltelinie stellt, ebenso wie das

Schild, Bei Rot hier warten eine Empfehlung dar, ohne weitere
Wirkung.

na na … zeichen 294 ist keine empfehlung!!!

Ich zitiere

An dieser Linie hat der Verkehrsteilnehmer bei Z 206 oder
einer Lichtzeichenanlage zu halten. Sind bei
Lichtzeichenanlagen mehrere Haltelinien vorhanden, ist nur die
erste zur LZA gehörende Haltelinie verbindlich. Das
Zusatzzeichen „Bei Rot hier Halt!“ ist kein Vorschriftzeichen
und daher allein nicht bußgeldbewehrt (beachte aber § 11
StVO).
http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Frameaufbau…

Q-Gruß

in diesem fall ist aber die haltline die 1.( Blockmarkierung) und muss beachtet werden.
eine missachtung ist kein rotlichtverstoß wohl aber missachtung von z. 294 -
hauptmannfuchs