Schnee auf Autodach

Betreff: wer-weiss-was: verkersrecht

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
sind 7 cm Schnee auf dem Autodach (VW Bus) erlaubt. Beim wegfahren
war dieser gefroren, daß die Windschutzscheibe mit dem Eiskratzer
abzukratzen war. Zwischen den 2 Anschlußstellen Einfahrt und Abfahrt,
waren dann die Polizisten neben ihm und winkten ihn raus (da wollte
er eh wieder rausfahren um den mittlerweilen Warmgewordenen Schnee
loszuwerden. Der Beamte nahm alles auf und machte Fotos.
Nun kommt der Zahlschein und da steht drinnen, daß bis zu 30 cm
Schnee auf dem Dach waren!? Es waren 7cm !

Habe Einspruch eingelegt.

Gibt es da Rechtliche Hinweise ob die Schnee-Höhe eine Rolle spielt?

Mir geht es um die Wahrheit, mit ca. 30 cm ist mir diese zu weit
entfernt?

Danke für Ihre Hilfe
Michael

Hallo,
was war denn als Rchtsgrundlage genannt?
Wobei §1 Abs.2 StVO wohl genügt, da eine sich lösende Eisplatte dieser Größe (je nach Dichte schätze ich das Gewicht auf bis zu 100-500kg - bei 7 cm wohlgemerkt) wohl schon eine erhebliche Gefahr darstellt.

Cu Rene

Zu den sonstige Pflichten des Fahrzeugführers gehört gem. § 23 StVO auch vor Fahrtbeginn Schnee und Eis vom Autodach zu entfernen. Schneehauben oder Eisplatten auf Autodächern können zur Gefahr für andere werden. Vor Fahrtbeginn mussen sie deshalb entfernt werden.

Die Polizei kann dieses im Einzelfall auch anordnen: Denn der Fahrer ist nach § 23 Straßenverkehrsordnung (StVO) verpflichtet, dafür zu sorgen, das sein Fahrzeug vorschriftsmäßig ist. Neben Betriebssicherheit und Einhaltung der Bau- und Ausrüstungsvorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnun g (StVZO) zählt dazu auch die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs.

Es wurde einfach die Verkehrssicherheit genannt, daß beim Bremsen der Schnee über die Windschutzscheibe rutscht und dann die Sicht behindert ist.
Pracktisch sind wir Berg abwärts ca. 10° zum bremsen gekommen und der Schnee war immer noch oben !

Danke für die Info
Mann lernt immer dazu
Michael