Von Baustelle verwiesen

Hallo,
vor ein paar Tagen bin ich mit einigen Kollegen auf eine Baustelle gefahren. Diese Baustelle ist eine Polizeistation die momentan in mehreren Abschnitten umgebaut wird und in Betrieb ist. Bei Ankunft wurde mein Personalausweis kopiert. Am nächsten Tag kam ein Polizist und verwies mich von der Baustelle da ich eine 7 Jahre Alte eintragung wegen BTMG hatte diese wurde nach Jugendstrafrecht behandelt und ich musste Sozialstunden machen. In meinem Führungszeugnis ist nach wie vor keine Eintragung. Wohl aber in dem Verzeichnis das die Polizei zur Personenüberprüfung nutzt. Nun stellt sich für mich die Frage ob dies Rechtens ist ich habe keine offizielle Eintragung und mein Arbeitgeber war natürlich auch nicht begeistert, meiner meinung nach ist das ein eingriff in meine Privatsphäre und nicht rechtens.

Hallo,

ich kann leider nicht helfen!

hallo-
soweit mir bekannt ist und ich sogar auf privatbaustellen gesehen - gehört- habe hat jeder bauherr das hausrecht und kann personen- die er aus welchen grund auch immer - nicht auf seiner baustelle haben möchte fortschicken .
ich erinnere mich an einen vor ca. 10 j geführten gespräch in der dorfkneipe eines bauern aus wahrenholz und den einzigen maurermeister im ort . es wurde plattdeutsch - aber laut gesprochen . da wurde betont das der bauer den auftrag für seine neue scheune sofort stoppt und woanders hin vergeben will wenn auch nur ein mauere oder hilfsarbeiter seinen hof betreten würde der nicht plattdeutsch reden kann . ( was somit Hilfskräfte aus den Ausland ausgeschlossen hatte )
– das die polizei personen überprüft - und auch akten hinzuzieht die ewig alt sind und in keinen führungszeugnis stehen ist recht bekannt .
sicher hätte dein chef in dem fall sogar das recht dich zu entlassen oder unbezahlt zu beurlauben wenn er dadurch keine andere möglichkeit gehabt hätte dich anderweitig einzusezten .
also … nicht ärgern – es gibt schlimmesres im leben–

Meine Meinung nach muss man den ehemaligen Bewährungshelfer fragen ob die Massnahme der Polizei rechtens ist.

MfG
Didika

Hallo,

leider ist es so, dass viele Bürger, und Polizisten sollen ja auch Bürger sein, nicht unterscheiden können, wann eine Strafe abgegolten ist und wann nicht. Da geht mir doch glatt der Hut hoch…
Und für fragwürdige Moral gibt es noch keinen Straftatbestand.
Ich meine, dass Du immer damit rechnen musst, dass es Leute gibt, die Dir Deine Verfehlung vorhalten, was natürlich nicht in Ordnung ist.
Ich bin keine ausgebildete Juristin, aber habe beruflich sehr viel mit dem Gericht zu tun. Deshalb kann ich Dir nur sagen, was ich machen würde: Eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei dem Vorgesetzten des Beamten. Lass Dir dabei helfen, der Brief sollte fehlerfrei und unmissverständlich verfasst werden. Wenn das nicht hilft, dann frag doch mal Deine Tageszeitung, ob die an Deiner Geschichte interessiert ist.

Viel Glück!
Katja

Hallo,

leider kann ich keine rechtlichen Auskünfte geben.

Da kann ich leider keine Hilfestellung leisten.
nip

Strafrecht ist nicht so mein Ding; kenne mich in diesem Bereich leider nicht aus! Ich weiß, dass Verurteilungen zu Jugendstrafen in das BZR eingetragen werden. Das bedeutet allerdings nicht, dass Maßnahmen für die Zukunft nicht protokolliert werden. Es wird deshalb auch ein gesondertes Erziehungsregister geführt, in das alle Entscheidungen der Jugendgerichte, durch die Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel angeordnet wurden, aufgezeichnet werden. Inwieweit dies aber in deine Privatsphäre eingreift, kann ich nicht beurteilen. Die betreffende Baustelle (PI) ist ein sensibler Sicherheitsbereich, so dass ich mir durchaus vorstellen kann, dass der Verweis von der Baustelle rechtens ist.

das hat mit dir relativ wenig zu tun. entscheidend ist das vertragsverhältnis von deinem arbeitgeber mit der beauftragenden seite ( wohl bund in deinem fall)
üblich ist allerdings eine vorabprüfung der eingesetzten arbeitnehmer und eine vor beginn der arbeiten mitteilung ob es probleme gibt.
in welchem bundesland war das?
bei arbeiten in einer „normalen bundesbehörde“ aber schon unüblich- erst recht da die überprüfung bei baumaßnahmen nicht durch polizeikräfte erfolgt sondern durch die beauftragende behörde. wie gesagt,relewand ist das vertragsverhältnis.

hallo,

die Polizei als Bauträger haben auf der Baustelle das Hausrecht. Auch wenn dieses Vorgehen moralisch fraglich ist werden sie es rechtlich wohl dürfen.
Genaueres kann Dir aber nur ein Anwalt (evtl über deine Gewerkschaft) sagen