Vorfahrtsreglung an 'besonderer' Straße

Hallo,

meine Frage bezieht sich auf die Vorfahrt an einer 2-spurigen Straße die einem Kreisverkehr ähnelt.

Zur besseren Übersicht direkt mit schematischer Grafik: http://www.viertypen.de/vorfahrt.gif

Dargestellt ist eine 2 spurige Straße, bestehend aus einem inneren Ring der einmal um den Kern herumführt, einem „gestückeltem“ Ring ausserhalb und einer quer kreuzenden Straßenbahn sowie Ampeln und Vorfahrt gewähren Schilder.

Straßenbahnschienen sind BLAU dargestellt
Straßeneinbauten sind LILA
Die Ausfahrten von der Straße auf dem äusseren Ring werden an den Straßeneinbauten zusätzlich durch Ampeln geregelt (zur Vereinfachung in Skizze weg gelassen)
Zusätzlich existieren an den Stellen mit den Straßeneinbauten Fußgängerampeln, welche Verkehr der in den „Kreis“ einfließt stoppen kann.
An den anderen Ausfahrten sind Fußgängerüberwege.
Das „Vorfahrt gewähren“ an der Straßenbahn besitzt je ein Zusatzschild, dass sich eindeutig auf die Straßenbahn bezieht.

Man sieht schon, sehr unübersichtlich auf den ersten Blick (oder als Ortsfremder)

Meine genaue Frage bezieht sich jedoch auf den rot markierten Bereich um die „untere“ Straßeneinbaute.

An dieser Stelle steht ein Vorfahrt gewähren (Gelbe 1) noch vor der Fußgängerampel (hält also Verkehr an, der in den Kreis fließt und hält Verkehr an, der an dieser Stelle den Kreis verlassen will.
Der „innere Ring“ wird durch diese Ampel ebenfalls gestoppt).

Direkt nach der Fußgängerampel existiert eine für Kraftfahrzeuge unpassierbare Straßeneinbaute, danach sind beide Fahrstreifen noch mit einer durchgezogenen Linie etwa anderthalb Fahrzeuglängen getrennt, bevor die Fahrstreifenmarkierung gestrichelt wird.

  • Muss nun Verkehr der von „unten“ in die Straße fließt vor der Ampel bzw vor der Straßeneinbaute dem Verkehr vom inneren Ring Vorfahrt gewähren,

  • oder muss Verkehr der von „unten“ kommt nur Fußgänger passieren lassen (sollte die Ampel ausgefallen sein)

  • oder darf der Verkehr der von „unten“ kommt nach Berücksichtigung der Fußgänger ohne weitere Vorfahrt zu gewähren auf den „äusseren Ring“ auffahren?

Meines Wissens nach bezieht sich das Schild „Vorfahrt gewähren“ auf Kreuzungen, Einmündungen, Auffahrten, jedoch nicht auf das zuusammenführen mehrerer Spuren (in diesem Fall: der „innere Ring“ existiert die ganze Zeit, der „äussere“ kommt an dieser Stelle ja neu hinzu.)

Würde das ganz gerne genauer wissen, bevor ich an dieser Stelle mal einen großen Unfall baue und nachher auch noch voll schuld bin, da ich ggf. die Vorfahrt nicht beachtet hab (und ja, ich bin mir bewusst, dass man im Zweifel nicht auf seine Vorfahrt besteht…)

LG,

Sebastian

hi,
in dem fall hier handelt es sich noch nicht mal um ein kreisverkehr, sondern nur um ein kreisähnlichen verkehr. es fehlt das z.215 .
das z 205 ordnet an vorfahrt gewähren. die vorfahrt bezieht sich immer auf die gesamte fahrbahn und nicht nur auf einen fahrstreifen.
überhaup ist nach vwv diese art von beschilderung garnicht statthaft.
schon dass z 205 nicht an der ampel selbst angebracht ist führt zu irritationen.ist die ampel aus, mag es noch gehen, aber bei lichtzeichen grün kann nicht unmittelbar vor der ampel noch vorfahrt gewähren stehen. das würde ja schöne auffahrunfälle geben.
hauptmann

hi,
in dem fall hier handelt es sich noch nicht mal um ein
kreisverkehr, sondern nur um ein kreisähnlichen verkehr. es
fehlt das z.215 .
das z 205 ordnet an vorfahrt gewähren. die vorfahrt bezieht
sich immer auf die gesamte fahrbahn und nicht nur auf einen
fahrstreifen.
überhaup ist nach vwv diese art von beschilderung garnicht
statthaft.
schon dass z 205 nicht an der ampel selbst angebracht ist
führt zu irritationen.ist die ampel aus, mag es noch gehen,
aber bei lichtzeichen grün kann nicht unmittelbar vor der
ampel noch vorfahrt gewähren stehen. das würde ja schöne
auffahrunfälle geben.

gemeint ist sicherlich , du fährst bei deiner gelben 1 ein , da man keinen verkehr von links befürchten muss, weil er ja durch die bauliche maßnahme abgegriffen wird, gehts erst auf den rechten fahrstreifen. willst du nun 2 ausfahrt raus gibts keine probleme. möchtest du 3 ausfahren, dann machst du einen fahrstreifenwexxel links und dann rechts .
hauptmann

Moin,

gemeint ist sicherlich , du fährst bei deiner gelben 1 ein ,
da man keinen verkehr von links befürchten muss, weil er ja
durch die bauliche maßnahme abgegriffen wird, gehts erst auf
den rechten fahrstreifen. willst du nun 2 ausfahrt raus gibts
keine probleme. möchtest du 3 ausfahren, dann machst du einen
fahrstreifenwexxel links und dann rechts .

Probleme gibt dann, wenn man bei der 1 reinfährt und jemand aus dem inneren Ring an der nächsten „Ausfahrt“ rausfahren will, dem muss man an der Stelle 1 dann natürlich Vorfahrt gewähren.

GEMEINT ist es sicherlich so und so würde ich es auch befolgen, wenn ich an so eine Stelle käme. Ob das nun statthaft ist, kann ich nicht beurteilen.

Gruß,
-Efchen