Zu schnell gefahren, nicht Ersttäter

Hallo,

wie sieht das Strafmaß aus wenn man:

bereits 3 Punkte auf dem Schein hatte(wg. 46kmh zu schnellem Fahren außerorts, Laserpistole, nicht Blitzkasten),
und nun wieder mit 30 kmh zu schnell außerorts geblitzt wurde (diesmal Blitzkasten)

Wenn beide Fälle innerhalb ca. 2 Wochen passiert sind.

Habe das Strafmaß nur für den Ersttäter gefunden, aber nicht „Wiederholer“ :frowning:

Ich bedanke mich im Vorraus

Hallo

wie sieht das Strafmaß aus wenn man:

bereits 3 Punkte auf dem Schein hatte(wg. 46kmh zu schnellem
Fahren außerorts, Laserpistole, nicht Blitzkasten),
und nun wieder mit 30 kmh zu schnell außerorts geblitzt wurde
(diesmal Blitzkasten)

Wenn beide Fälle innerhalb ca. 2 Wochen passiert sind.

Habe das Strafmaß nur für den Ersttäter gefunden, aber nicht
„Wiederholer“ :frowning:

§ 4 Abs. 2 Bußgeldkatalog

Wird ein Fahrverbot wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers zum ersten Mal angeordnet, so ist seine Dauer in der Regel auf einen Monat festzusetzen. Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.

Da hier (46 km/h außerorts) die erste Tat vermutlich noch nicht rechtskräftig geahndet ist, kann es sein, dass man beim zweiten Mal „nur“ mit Punkten und Bußgeld davonkommt, sofern man brav gesteht und zahlt und nicht so blöd ist, es auf ein Strafverfahren ankommen zu lassen.

Die nächsten 12 Monate würde ich aber gaaaanz langsam fahren. Sonst kommt irgendwann noch Post aus Flensburg und droht mit dem Idiotentest.

smalbop