Ab wann muss Rechtsschutzversicherung (RSV) nicht mehr zahlen?

Guten Morgen,

Fall:

Versicherungsnehmer (VN) ist oder war bei einer RSV versichert.

Der VN hatte einen Fall, den er der RSV gemeldet hat. Die RSV erteilte dem VN eine Kostenübernahme für die Erstberatung.

Der Anwalt (RA) sagt dem VN, dass Aussicht auf Erfolg besteht.

Inzwischen läuft allerdings die RSV aus.

Der RA bittet bei der RSV um weitere Kostenübernahme für die außergerichtliche Vertretung und der ersten Instanz.

Da der VN aber nicht mehr bei der RSV versichert ist, teilt die RSV dem RA mit, dass sie aufgrunddessen keine weiteren Kosten mehr übernimmt.

Ist es nicht so, dass die RSV bis zu einem Jahr nach Ende des Vertrags noch für Kosten aufkommen muss?

Was sagt ihr und was sagt das Gesetz?

Gruß

Diese Frage ist aber nicht ernst gemeint? owT
nix

Hallo,

Der VN hatte einen Fall, den er der RSV gemeldet hat. Die RSV
erteilte dem VN eine Kostenübernahme für die Erstberatung.

Der Anwalt (RA) sagt dem VN, dass Aussicht auf Erfolg besteht.

Inzwischen läuft allerdings die RSV aus.

soweit, so gut, bis dahin bestand Deckung durch die Rechtschutzversicherung.

Der RA bittet bei der RSV um weitere Kostenübernahme für die
außergerichtliche Vertretung und der ersten Instanz.

Da der VN aber nicht mehr bei der RSV versichert ist, teilt
die RSV dem RA mit, dass sie aufgrunddessen keine weiteren
Kosten mehr übernimmt.

Man denke mal nach, ist das nicht die logische Konsequenz daraus?!

Ist es nicht so, dass die RSV bis zu einem Jahr nach Ende des
Vertrags noch für Kosten aufkommen muss?

Nein, anders wäre es gewesen, wenn für die außergerichtliche und Erstinstanz bereits eine Kostendeckungszusage gegeben worden wäre.

War das dem VN nicht bewusst, dass er nicht mehr versichert ist, ich denke schon!

Was sagt ihr und was sagt das Gesetz?

Du kannst dir ja eine andere Rechtsschutzversicherung suchen und abschließen und dann damit die vorherige Rechtsschutzversicherung verklagen (# Spaßmodus aus#)

Viel Erfolg

BHShuber

Hallo,

soweit, so gut, bis dahin bestand Deckung durch die
Rechtschutzversicherung.

lesen sie bitte mal einschlägige Kommentare und/oder Bedingungswerke.Das sind sie als Vermittler ihren Kunden mehr als schuldig.Nach Eintritt des Versicherungsfalles besteht Versicherungsschutz,auch wenn der Vertrag danach gekündigt wird.

Man denke mal nach, ist das nicht die logische Konsequenz
daraus?!

Nein,ist es selbstverständlich nicht.

Grüße,sapine

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Hallo,

Man denke mal nach, ist das nicht die logische Konsequenz
daraus?!

Nein,ist es selbstverständlich nicht.

Grüße,sapine

Woher will man das denn wissen, wenn nicht bekannt ist, was oder welcher Umstand ordentlich oder außerordentlich zu der Auflösung des Vertrages geführt hat?

Gruß

BHShuber

Woher will man das denn wissen, wenn nicht bekannt ist, was
oder welcher Umstand ordentlich oder außerordentlich zu der
Auflösung des Vertrages geführt hat?

Und weil man(n) (also auch sie) das nicht weiß,folgt daraus die einzig logische Konsequenz,dass kein Versicherungsschutz mehr besteht?Das kann,wenn überhaupt,nur mit einer VVA begründet werden.