Hallo folgende Frage:
X hat einen Antrag auf teilhabe am Arbeitsleben gestellt und im Antrag verneint, das ein GDB besteht. Jetzt kam ein brief von der DRV, bevor über die Teilhabe am Arbeitsleben entschieden würde, wird es erst mal eine med. reha geben. termin steht noch nicht fest.
Der Antrag auf Teilhabe wurde bereits letztes Jahr gestellt.
AM 31.01.11 hat X auf Anraten des Arztes beim versorgungsamt auf GDB gestellt. jetzt kam der bescheid:
Einzel GDB: 1 2 mal 20 GDB und 3 mal 10 GDB für 5 erkrankungen. Es wurde ein GDB von 30 ausgesprochen. Zu grunde gelegt die ersten beiden erkrankungen. Die 3 anderen erhöhen den wert nicht.
Jetzt die frage:
SOllte X den bescheid als Kopie an den SB der DRV schicken, wäre das für die beurteilung der Teilhabe am Arbeitsleben wichtig?
MFG