Anwartschaft PKV übertragen/auszahlen?

Hallo zusammen,
ich habe seit einigen Jahren eine Anwartschaft in einer PKV (LKH). Nun steht die Überlegung an, die Anwartschaft entweder zu aktivieren oder zu beenden. Kann man die Anwartschaft samt Rückstellungen zu einer anderen PKV übertragen oder gibt es sogar die Möglichkeit, Rückstellungen auszahlen zu lassen?
Dank im Voraus

zu aktivieren oder zu beenden. Kann man die Anwartschaft samt Rückstellungen zu einer anderen PKV übertragen

Bei Voll-Tarifen gibt es eine ähnliche Möglichkeit, bei Anwartschaften meines Wissens nicht. Warum sollte es die auch geben ? Die Anwartschaft erlaubt dem Versicherten ohne erneute Gesundheitsprüfung in einen aktiven Tarif zu wechseln. Für die neue Gesellschaft ein unkalkulierbares Risiko.

oder gibt es sogar die Möglichkeit, Rückstellungen auszahlen zu lasse

Diese Möglichkeit gibt es definitiv nicht.

Deshalb hieß es auch „Übertragung der Anwartschaft samt Rückstellungen“. Damit ist gemeint, dass sie alte PKV an die neue PKV die gebildeten Rückstellungen (Geld!) zahlt. Über solche Fälle wurde schon im www berichtet

Nach Ihrem Text wurde Ihre Krankenversicherung (Anwartschaft) vermutlich vor 2009 abgeschlossen. Somit besteht keine Möglichkeit evt. Alterungsrückstellungen auf ein anderes Versicherungsunternehmen zu übertragen.
Lediglich wenn Alters-Rückstellungen aus der Pflegeversicherung bestehen, können diese zu einem anderen Versicherungsunternehmen mitgenommen werden.

Gruß Merger

Hallo,

Deshalb hieß es auch „Übertragung der Anwartschaft samt
Rückstellungen“. Damit ist gemeint, dass sie alte PKV an die
neue PKV die gebildeten Rückstellungen (Geld!) zahlt. Über
solche Fälle wurde schon im www berichtet

Übertragung „Alterungsrückstellungen“ ist nur für Verträge mit Beginn ab 2009 möglich sowie, unabhängig vom Beginn, für die Private Pflege.
Für einen begrenzten Zeitraum WAR auch Übertragung Alterungsrückstellungen unter bestimmten Voraussetzungen (Wechsel in den „Basistarif“) möglich.
Gruß J.K.

neue PKV die gebildeten Rückstellungen (Geld!) zahlt. Über solche Fälle wurde schon im www berichtet

Das ist eben das Problem mit diesen Schilderungen. Dass spezielle Fallkonstellationen verallgemeinert werden.

Nein, die Möglichkeit, Alterungsrückstellungen in gewissem Rahmen zu übertragen besteht erst für Abschlüsse ab 1.1.2009.