Hallo,
Hi,
überlege, ob irgendeine Person berechtigte
Schadensersatzansprüche an dich aufgrund deiner Tätigkeit
stellen könnte.
Und die unberechtigten???
Wenn ja, könntest du in Betracht ziehen, diese
Schadensersatzansprüche mit einer Haftpflichtversicherung
abzudecken.
Und wenn nein (s.o. „unberechtigte Ansprüche“) gewährt die Betriebs- bzw. Berufshaftpflicht ebenfalls Schutz -nämlich die (notfalls gerichtliche) Abwehr eben dieser Forderungen.
Dies nur, weil - zumindest bei mir - beim Lesen des Posts der Eindruck entstanden ist, dass gerade ein Selbständiger nur die berechtigten Ersatzansprüche zu fürchten hat.
Und dem ist mitnichten so!!
Viele Grüße
Frank Hackenbruch