Auskunftsrecht gegenüber Versicherung

Hallo,

angenommen, man habe als Mieter einen Wasserschaden in der Wohnung, habe keine eigene Hausratsversicherung, aber es gebe eine Gebäudeversicherung, die gewisse Schäden abdeckt.

Wenn man nun über das, was diese Versicherung leisten muss bzw. angeblich schon genehmigt habe (z.B. Hotelunterbringung, Erstattung für Wohnen in baustellenähnlicher Wohnung) nur spärliche und teilweise widersprüchliche Informationen von der Hausverwaltung und Handwerker-Firmen bekommt, hat man dann als Mieter eigentlich ein Recht darauf, Einsicht in den Versicherungsvertrag zu bekommen? Bzw. muss die Versicherung z.B. dem Vermieter gegenüber begründen, warum sie Hotelunterbringung nicht zahlt?
Wie kann der Mieter wissen, was genau ihm zusteht und was nicht, wenn er nicht unbedingt den Weg gehen will, dem Vermieter mit Mietminderung Druck zu machen?

Danke für Eure Antworten.
Mike

Hallo,

angenommen, man habe als Mieter einen Wasserschaden in der
Wohnung, habe keine eigene Hausratsversicherung, aber es gebe
eine Gebäudeversicherung, die gewisse Schäden abdeckt.

Das kann sein,ist aber nicht zwingend notwendig.

Wenn man nun über das, was diese Versicherung leisten muss
bzw. angeblich schon genehmigt habe (z.B. Hotelunterbringung,
Erstattung für Wohnen in baustellenähnlicher Wohnung)

Alles das was man vom hörensagen weiss ist Schall und Rauch. Das die Hotelunterbringung für die Mieter im Versicherungsvertrag geregelt ist kann vielleicht sein, ehrlich gesagt glaube ich das aber nicht.

Ich sehe den Teil der Hotelkostenübernahme eher bei einer Hausratversicherung die bei einem versicherten Schaden so was ubernehmen könnte, vorausgesetzt die Bedingungen sagen dies aus und es ist im Versicherungsschutz enthalten.
Von " Erstattungen für Wohnen in baustellenähnlicher Wohnung" hab ich persönlich noch nie was gehört.

spärliche und teilweise widersprüchliche Informationen von der
Hausverwaltung und Handwerker-Firmen bekommt, hat man dann als
Mieter eigentlich ein Recht darauf, Einsicht in den
Versicherungsvertrag zu bekommen? Bzw. muss die Versicherung
z.B. dem Vermieter gegenüber begründen, warum sie
Hotelunterbringung nicht zahlt?

Ein Recht zur Einsicht besteht meiner Meinung nach nicht, warum auch? Der Vermieter versichert sein Eigentum und nicht Deinen Hausrat. Da er den Schaden ja wahrscheinlich nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat frage ich mich wo die Begründung für eine Kostenübernahme des Vermieters bzw. der Versicherung liegen soll.

Der Versicherer wird dem Vermieter ganz Gewiss mitteilen was und was nicht gezahlt wird.

Wie kann der Mieter wissen, was genau ihm zusteht und was
nicht, wenn er nicht unbedingt den Weg gehen will, dem
Vermieter mit Mietminderung Druck zu machen?

Wie oben schon erwähnt, ich glaube Das Dir gar nichts zusteht. Das was die Mietminderung angeht kann ich nicht beurteilen weil das in eurem Mietvertrag geregelt sein müsste. Das wäre eine Frage für die Juristen.

Ich würde mal sagen das hier ganz klar am falschen Ende gespart wurde, hättest Du ein paar Euro in deinen Versicherungsschutz gesteckt würde sich Dein Ärger auf eine Schadenmeldung bei Deiner Hausratversicherung beschränken

Danke für Eure Antworten.

Bitte bitte

Zahao

Mike

Hausverwaltung und Handwerker-Firmen bekommt, hat man dann als
Mieter eigentlich ein Recht darauf, Einsicht in den Versicherungsvertrag zu bekommen?

Natürlich nicht. Vertragspartner der Versicherung ist der Immobilienbesitzer, nicht der Mieter.

Bzw. muss die Versicherung z.B. dem Vermieter gegenüber begründen, warum sie Hotelunterbringung nicht zahlt?

Nein muß sie nicht. Außerdem ist die Begründung sehr einfach:" … nicht versichert".

Wie kann der Mieter wissen, was genau ihm zusteht und was nicht,

Da er nicht der Versicheurngsnehmer ist, steht ihm gar nichts zu. Ob er Ansprüche gegen den Vermieter hat, steht auf einem anderen Blatt.