Auto geliehen, Unfall, Versicherung gestiegen

Frage:
Mein Mann hat letztes Jahr unseren Wagen
( Zweitwagen-10 Jahre alt) verliehen an einen „Freund“.
Er baute damit einen Verkehrsunfall.Erst gab er nichts zu, es kam nach und nach heraus.
Unseren alten Wagen haben wir für ca.400 € reparieren lassen.
Nun steigt die Versicherung um 250 € Jährlich.
Natürlich hätte ich die Rep.Kosten von Ihm zurück.Die zusätzliche Mehrkosten für die gestiegene Versicherung auch.
Er will nichts zahlen, sagt nur,dass wir Halter sind und sollen damit klar kommen.
Nun habe ich alles zusammengeschrieben, kopiert und dem Anwalt übergeben.
Wie stehen meine Chancen?Lohnt sich so ein Aufwand?
Hat jemand Idee? Was kann ich machen?

Danke Helene

Hallo Helene,

rechtliche Infos kann ich keine geben, nur versicherungstechnische. Ich gehe mal davon aus, dass es sich um einen Haftpflichtschaden handelt… Ist die Aktenschließung schon länger her als 6 Monate ? Wenn nein, hätte man die Möglichkeit, den Schaden zurückzukaufen, falls sich das lohnen würde (das kann die Versicherung dann ausrechnen, bis zu welcher Schadenhöhe sich das lohnt).

Gruß,
Micha

Hallo Micha,danke für deine Antwort!
ja, leider ist es länger als 9 Monate!!!
Meine Kollegin meinte…mach halt ne Anzeige bei der Polizei, die kostet nichts, und vielleicht bekommt er Angst und zahlt zumindest die Autoteile?!Sprich 400 €.
Er hatte ja erst gar nicht zugegeben, dass er Unfall verursacht hatte, daher kann man angeben, dass dies Betrug war.!?Warte noch auf den Rückruf v.Anwalt,was der so dazu sagt.Bin schon ziemlich ratlos, da der Bekannte recht viel Geld mit PKW An- und Verkauf verdient und ziemlich link ist.

Hallo Helene,

ich denke Sie sind da schon auf den richtigen Weg. Über Chancen kann ich leider nichts sagen.

MfG

Stephan Brückner

Hallo Helene,

das einzig sinnvolle, was du bei solchen „Freunden“ tun kannst, hast du schon getan: RA beauftragen.
Wie die konkreten Aussichten sind, kann allerdings nur der Anwalt als jur. Fachmann sagen, denn hierbei handelt es sich ausschl. um eine juristische Frage.

Grundsätzlich stehen die Aussichten nicht schlecht; allerdings könnte es ein Problem sein, wenn im Vorfeld der Verleihung des Autos nicht (beweiskräftig) mit dem „Freund“ vereinbart wurde, dass er für solcherart entstehenden Folge-Schaden aufkommen soll. Aber wie erwähnt, der RA wird das im Konkreten besser beurteilen können.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Danke Jens!
der Anwalt habe nir heute einen Etwurf gesendet und Morgen bekommt der „Freund“ es dann vom Anwalt per Post…bin gespannt
Liebe Grüße aus Würzburg!

Hallo,

da der Anwalt schon eingeschaltet ist sollten Sie abwarten was der Ihnen sagt…

Der „Freund“ hat leider Recht mit der Halterhaftung aber ein Freund hätte auch bezahlt…

Die Versicherung hätte man auch innerhalb eines halben Jahres zurück zahlen können um nicht hochgestuft zu werden…!!! oder war der Schaden so hoch?

die Chancen stehn nicht so gut denke ich aber der Anwalt wird schon sein Geld verdienen… :wink: lohnt es sich den Anwalt zu zahlen bei solch einer kleinen Summe??

rechnen Sie sich das durch nund lassen Sie sich die Chancen vom Anwalt erklären…!!

viel Erfolg