Autoversicherung

Hallo,
Beispiel: Ein unverschuldeter Verkehrsunfall, der von der Polizei aufgenommen wurde.
Der Schaden am Fahrzeug beläuft sich auf ca. 1.800,-- netto.
Von einem Sachverständigen wurde ein Gutachten angefertigt, dieses wurde an die gegnerischen Versicherung geschickt.
Diese möchte aber selbst auch noch einmal das Auto ansehen. Ist das ein üblicher Vorgang? Es liegt doch sogar ein Gutachten vor, nicht nur ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt.
Das Fahrzeug ist knapp über 2 Jahre alt und regelmäßig durch Markenwerkstätten gewartet (Inspektion) worden.
Wie soll man sich in so einem Fall verhalten? Will und darf die Versicherung ggfs. auch an Gutachten noch streichen/kürzen?
Danke für Eure Antworten.
Gruß
Stefan

Hallo,

Auch Hallo,


Der Schaden am Fahrzeug beläuft sich auf ca. 1.800,-- netto.
Von einem Sachverständigen wurde ein Gutachten angefertigt,
dieses wurde an die gegnerischen Versicherung geschickt.
Diese möchte aber selbst auch noch einmal das Auto ansehen.
Ist das ein üblicher Vorgang?

Aus meiner Sicht eher unüblich


Wie soll man sich in so einem Fall verhalten?

Umgehend einen Anwalt mit der Abwicklung beauftragen.

Will und darf die Versicherung ggfs. auch an Gutachten noch
streichen/kürzen?

Wollen darf der Versicherer schon…aber…s.o.

Danke für Eure Antworten.

Gerne
Gruß Keki

Von einem Sachverständigen wurde ein Gutachten angefertigt,

Der wurde wahrscheinlich von der Werkstatt eingeschaltet.

Diese möchte aber selbst auch noch einmal das Auto ansehen.
Ist das ein üblicher Vorgang?

Entweder hat die gegnerische Versicherung Zweifel an dem Gutachten oder der Zufallsgenerator hat genau diesen Fall zur besonderen Überprüfung ausgesucht (diese Sonderprüfungen gibt es bei uns, ob andere Gesellschaften das auch machen, kann ich nicht sagen).

Es liegt doch sogar ein Gutachten vor,

Es könnte sich um ein Gefälligkeitsgutachten handeln.

Wie soll man sich in so einem Fall verhalten?

Abwarten und Tee trinken. Wenn das zweite Gutachten vorliegt und das Ergebnis nicht konveniert, kann man über weitere schritte nachdenken.

Will und darf die Versicherung ggfs. auch an Gutachten noch streichen/kürzen?

Klar darf sie das. Das muß man sich aber nicht gefallen lassen.