Berufliche Reha - Leistung Teilhabe Arbeitsleben

Guten Tag.

Ich habe halbtags gearbeitet und dann wegen meiner chronischen psychischen Erkrankung den Job verloren. Jetzt bekomme ich Arbeitlosengeld 1.

Ich habe einen Antrag auf Berufliche Reha - Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - bei der Rentenversicherung Bund gestellt. Nehmen wir mal an ich bekomme die Maßnahme genehmigt.

Es gibt doch diese Regelung, dass wenn jemand vor einer LTA-Maßnahme Arbeitslosengeld 1 bekommen hat, dass das Übergangsgeld während der Maßnahme genauso hoch ist wie das ALG 1 davor.

Aber diese Regelung gilt nur, wenn man eine Medizinische Reha macht, oder? Wenn man gleich eine Berufliche Reha anfängt, dann wird doch das Übergangsgeld nach dem Vollzeit-Tarif der letzten Beschäftigung (68 % oder so davon) berechnet?

Bitte um Hilfe. Danke

MFG