Guten Tag.
Ich habe halbtags gearbeitet und dann wegen meiner chronischen psychischen Erkrankung den Job verloren. Jetzt bekomme ich Arbeitlosengeld 1.
Ich habe einen Antrag auf Berufliche Reha - Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - bei der Rentenversicherung Bund gestellt. Nehmen wir mal an ich bekomme die Maßnahme genehmigt.
Es gibt doch diese Regelung, dass wenn jemand vor einer LTA-Maßnahme Arbeitslosengeld 1 bekommen hat, dass das Übergangsgeld während der Maßnahme genauso hoch ist wie das ALG 1 davor.
Aber diese Regelung gilt nur, wenn man eine Medizinische Reha macht, oder? Wenn man gleich eine Berufliche Reha anfängt, dann wird doch das Übergangsgeld nach dem Vollzeit-Tarif der letzten Beschäftigung (68 % oder so davon) berechnet?
Bitte um Hilfe. Danke
MFG