Blockierer in Waschstrasse

Hallo allerseits,

Herr X fährt mit seinem neuen Fahrzeug in eine Waschstrasse und zwar in eine solche, die die Fahrzeuge selbsttaetig zieht. Direkt vor ihm fährt ein Rentner ein. Bis nach der Trocknung des Fahrzeuges verläuft alles im normalen Rahmen. Dann jedoch kommt das Fahrzeug des Renters immer naeher und zwar noch im Zugbereich der Anlage (also nicht auf dem Platz, an dem man dann ausfahren könnte).

Fuer X gibt es 2 Optionen:

  1. Sein Fahrzeug wird auf das Fahrzeug des Rentners gezogen (bzw. geschoben). 
  2. Er bremst selbst so, dass sein Fahrzeug von der aktuellen Zugrolle auf die naechste „springt“ natuerlich mit der Gefahr, dass das Fahrzeug sich verkantet und noch grössere Schäden erleidet.

Welches Verhalten wird von den Versicherungen vom VN hier erwartet ?

Gruss
S.

PS Und wer zahlt in diesen Faellen ueberhaupt, die Versicherung des Blockierers, die Haftpflicht der Waschstrasse  oder -insbesondere im Fall 2. - niemand anderes, da man ja auch zu dem Schaden beigetragen (ggf. noch von hinten ein weiteres Fahrzeug auffaehrt)?  Die Waschstrasse haette hier definitiv nicht gestoppt. Der Renter hätte sich im uebrigen unerkannt verpieselt.

Hallo allerseits,

Hallo,

Herr X fährt mit seinem neuen Fahrzeug in eine Waschstrasse
und zwar in eine solche, die die Fahrzeuge selbsttaetig zieht.
Direkt vor ihm fährt ein Rentner ein. Bis nach der Trocknung
des Fahrzeuges verläuft alles im normalen Rahmen. Dann jedoch
kommt das Fahrzeug des Renters immer naeher und zwar noch im
Zugbereich der Anlage (also nicht auf dem Platz, an dem man
dann ausfahren könnte).

Das Abstände im Zugbereich variieren, ist erst mal grundsätzlich in vielen Waschstrassen normal, da nicht unbedingt alle Vorgänge beim Waschen oder Trocknen in der Bewegung geschehen. War der PKW des Vorgängers auch noch im Zugbereich ?
Die geschilderte Situation ist erst mal nicht ungewöhnlich. Manche Nutzer brauchen etwas, bevor sie realisieren, daß sie tatsächlich den Zugbereich verlassen haben bzw. warten bewußt etwas ab.

Fuer X gibt es 2 Optionen:

  1. Sein Fahrzeug wird auf das Fahrzeug des Rentners gezogen
    (bzw. geschoben). 

Was eigentlich aufgrund der geringen Geschwindigkeit kaum zu Schäden führen würde, wenn das Vorfahrzeug den Zugbereich verlassen hätte

  1. Er bremst selbst so, dass sein Fahrzeug von der aktuellen
    Zugrolle auf die naechste „springt“ natuerlich mit der Gefahr,
    dass das Fahrzeug sich verkantet und noch grössere Schäden
    erleidet.

Und was wäre mit der eigentlichen Option 1, Betätigung des Nothaltes ?

Welches Verhalten wird von den Versicherungen vom VN hier
erwartet ?

Gruss
S.

PS Und wer zahlt in diesen Faellen ueberhaupt, die
Versicherung des Blockierers, die Haftpflicht der Waschstrasse
 oder -insbesondere im Fall 2. - niemand anderes, da man ja
auch zu dem Schaden beigetragen (ggf. noch von hinten ein
weiteres Fahrzeug auffaehrt)?  Die Waschstrasse haette hier
definitiv nicht gestoppt.

Das sollen Versicherungsexperten beantworten

Der Renter hätte sich im uebrigen
unerkannt verpieselt.

Ist aufgrund der geschilderten Situation schwer glaubhaft. Das Kennzeichen sollte klar erkennbar gewesen sein.

Hallo,

dazu ein interessantes Urteil:

http://blog.beck.de/2013/03/20/auto-gegen-auto-keine…

Gruß Merger

Hi Albarracin,

Das Abstände im Zugbereich variieren, ist erst mal
grundsätzlich in vielen Waschstrassen normal, da nicht
unbedingt alle Vorgänge beim Waschen oder Trocknen in der
Bewegung geschehen.

in dieser Waschstraße wäre das aber nicht so. In die wäre X schon mit unterschiedlichsten Fahrzeugen eingefahren (darunter auch „Schlachtschiffe“) und hätte niemals einen Abstand von weniger als 20cm gehabt wie in diesem Fall … (Bei allen vorherigen Waschdurchgängen wäre der Abstand immer mehr als 1m gewesen)

War der PKW des Vorgängers auch noch im:Zugbereich ?

Prinzipiell ja, aber er hatte wohl offensichtlich gebremst.

  1. Er bremst selbst so, dass sein Fahrzeug von der aktuellen
    Zugrolle auf die naechste „springt“ natuerlich mit der Gefahr,
    dass das Fahrzeug sich verkantet und noch grössere Schäden
    erleidet.

Und was wäre mit der eigentlichen Option 1, Betätigung des
Nothaltes ?

oh… Fahrer X hat keinen Nothalt-Knopf in seinem Fahrzeug und Aussteigen mitten in der Anlage wäre auch nicht überall möglich. Weshalb der Betreiber bzw. die Anlage nicht abgeschaltet hat ist unklar.

Das sollen Versicherungsexperten beantworten

genau aus diesem Grunde hab ich es in dieses Brett eingestellt …

Der Renter hätte sich im uebrigen unerkannt verpieselt.

Ist aufgrund der geschilderten Situation schwer glaubhaft. Das
Kennzeichen sollte klar erkennbar gewesen sein.

Jetzt mal Butter bei die Fische: du verhinderst einen Auffahrunfall in der Waschstrasse, schaust dass dein Fahrzeug irgendwie ohne zu verkanten wieder in die „Rille“ kommt und hast dann gleichzeitig auch noch das Nummernschild vor dir im Blick??? Mag sein, dass das Nummernschild auf irgendeiner Aufnahme der Waschstraße zu erkennen ist.

Hi Merger,

http://blog.beck.de/2013/03/20/auto-gegen-auto-keine…

jou, aber da hat ja doch der Bremser geklagt (also der, der ganz vorne stand), …

Interessant wäre ein Beispiel, in dem der „Auffahrende“ klagt.

Gruss
S.

Hallo,

Hi Merger,

http://blog.beck.de/2013/03/20/auto-gegen-auto-keine…

jou, aber da hat ja doch der Bremser geklagt (also der, der
ganz vorne stand), …

Interessant wäre ein Beispiel, in dem der „Auffahrende“ klagt.

Deine Frage bezog sich doch darauf, was die Versicherung erwartet.

Ich vermute mal, dass Du die Kfz-Haftpflichtversicherung meinst.

Was die Kfz-Haftpflicht damit zu tun hat, geht doch aus dem Urteil hervor.

Gruss
S.

Gruß Merger

Hi Merger,

Was die Kfz-Haftpflicht damit zu tun hat, geht doch aus dem
Urteil hervor.

mir nicht so richtig ersichtlich. Geklärt wurde dort, dass der ohne eigene Sorgfaltspflichtsverletzung auf den Vordermann Aufgefahrene, keine Schuld trägt, aus den zwei dort genannten Gründen.

Unklar ist für mich aber, ob dieses auch umgekehrt gilt, dass also ein vorne Stehender bzw. Bremsender keine Sorgfaltspflicht verletzt hat…

Gruß
S.

Grüß Gott,

mir ist mal ähnliches passiert.

Was die Kfz-Haftpflicht damit zu tun hat, geht doch aus dem
Urteil hervor.

mir nicht so richtig ersichtlich. Geklärt wurde dort, dass der
ohne eigene Sorgfaltspflichtsverletzung auf den Vordermann
Aufgefahrene, keine Schuld trägt, aus den zwei dort genannten
Gründen.

Unklar ist für mich aber, ob dieses auch umgekehrt gilt, dass
also ein vorne Stehender bzw. Bremsender keine
Sorgfaltspflicht verletzt hat…

Überlege mal, bei den meisten Waschstraßen sind die Autos auf Transportbänder und ob man bremst, bzw. den Motor ausschaltet hat man keinen Einfluss auf das Auto und dies trifft auf das vordere Auto, wie auch auf das hintere Auto zu.

In meinem Fall konnte ich nachweisen, dass der Eigentümer der Waschstraße Mist gebaut hat und so hat dessen Haftpflichtvers. meinen Schaden ersetzt.

Grüzi Kematef

1 Like

Hi,

Überlege mal, bei den meisten Waschstraßen sind die Autos auf
Transportbänder und ob man bremst, bzw. den Motor ausschaltet
hat man keinen Einfluss auf das Auto und dies trifft auf das
vordere Auto, wie auch auf das hintere Auto zu.

ja, das mag schon sein, aber wenn man fahrlässig vorne stehen bleibt (also nicht ausfährt) oder gar dort bremst (und somit nicht mehr weitergezogen wird) haben wir meiner Meinung nach einen anderen Fall vorliegen…

Gruss
S.

Hallo,

Du musst dich schon für eine Schilderung entscheiden!

Hi,

Überlege mal, bei den meisten Waschstraßen sind die Autos auf
Transportbänder und ob man bremst, bzw. den Motor ausschaltet
hat man keinen Einfluss auf das Auto und dies trifft auf das
vordere Auto, wie auch auf das hintere Auto zu.

ja, das mag schon sein, aber wenn man fahrlässig vorne stehen
bleibt (also nicht ausfährt) oder gar dort bremst (und somit
nicht mehr weitergezogen wird) haben wir meiner Meinung nach
einen anderen Fall vorliegen…

nur danach wurde ja gar nicht gefragt.

Ich wiederhole mal deine 1. Schilderung, auf die ich auch weiter oben geantwortet habe.

Dann jedoch kommt das Fahrzeug des Renters immer naeher und zwar noch
im Zugbereich der Anlage (also nicht auf dem Platz, an dem man dann ausfahren könnte).

Gruss
S.

Gruß Merger