BU ohne Gesundheitsfragen / Annahmezwang ?

Hallo mal schnell aus aktuellem Anlaß eine Frage,
die Gothaer hat vor ca. 2 Monaten über einen Maklerpool eine BU ohne Gesundheitsfragen angeboten, gefragt wurde nur ob man in den letzten 2 Jahren länger als 2 Wochen krank war und ob jemals ein Antrag abgelehnt oder mit Beitragszuschlag/Ausschluß angenommen wurde, konnten diese Fragen verneint werden, wurden keine weiteren Fragen gestellt ! Nun haben VErmittler reihenweise Leute aus der Notaufnahme in Krankenhäusern versichert und außerdem wurden bei 70 % der Anträge versucht Leute zu versichern, die in der Datei der Versicherungen gespeichert waren, also doch schon mal Anträge gestellt haben…

naja meine Frage: die Gothaer will jetzt keine Anträge policieren, sondern eine weitere Gesundheitsfrage beantwortet haben ( ärztliche Behandlungen in den letzen 5 Jahren stattgefunden, welche ?) was ist denn mit den gestellten Anträgen ???Ist die Gothaer daran gebunden diese Anträge anzunehmen ??? Sollte man als Kunde auf Annahme des Antrages klagen oder ähnlich ? Die Vermittler drucksen rum und sagen keine Pflicht zur Annahme, stimmt das denn wirklich ???

Lieben Gruß, freue mich auf Antwort !
Frank

Hallo Frank,

um es kurz zu machen… seit Montag ist das Angebot vom Markt :-/

Gründe kannst du dir sicherlich vorstellen :smile:

Gruß
MArco

sorry… BU Gothaer
Hatte die eigentliche Frage überlesen… :smile: *schäm*

Also di hast letztendlich einen Antrag ausgefüllt und damit deinen Vertragswillen geäußert.

Solange die Gothaer diesen Vertrag nicht annimmt, liegt kein gültiger Vertrag vor…

Beispiel:

Du gehst zum Bäcker und sagst: 3 Brötchen

Der Bäcker überlegt und sagt…: Sie bekommen keine mehr, sie sterben davon…

Willst den Bäcker jetzt auf Herausgabe verklagen? :smile:

Vielleicht komisches Beispiel… aber ich denke deutlich und treffend :smile:

Gruß
Marco

hi marco, ok aber bei den sogenannten schaufenster-geschäften ist das glaube ich etwas anders, hab ich irgendwann mal in der uni gelernt aber vergessen…da ist man wohl nicht an das angebot gebunden, aber bei dem versicherungsvertrag ? was ist denn mit dem vorläufigen versicherungsschutz ? der wird doch auch gewährt, oder liege ich da jetzt völlig falsch ? wäre schade wenn ich keine chance hätte die gothaer in die pflicht zu nehmen, naja

tschö
frank

invitatio ad offerendum
Hi Frank,

ok aber bei den sogenannten schaufenster-geschäften
ist das glaube ich etwas anders, hab ich irgendwann mal in der
uni gelernt aber vergessen…da ist man wohl nicht an das
angebot gebunden,

Das ganze nennt sich „invitatio ad offerendum“…
Wenn der Verkäufer sagt, ihm ist ein Fehler bei der Auszeichnung passiert, kann er die Ware zu einem anderen Preis veräußern.
Das Angebot selber richtet sich wiederum an eine Vielzahl von potentiellen Kunden, nämlich an alle, die am Geschäft vorbeigehen :smile:
Es ist vielmehr eine Einladung des Verkäufers, ihm ein Angebot zu unterbreiten… du sagst ihm… du bist bereit für x DM den Anzug zu kaufen, erscheint ihm der Preis okay, dann wird er ihn dir verkaufen.

Angenommen: Du gehst rein und sagst, du willst den Anzug kaufen für ausgepreiste 100 DM. Der Verkäufer sagt… es heißt 150 DM… würdest du den Anzug immer noch kaufen? Wahrscheinlich nur, wenn er immer noch günstig ist… aber zunächst würdest du auf die 100 DM bestehen… kannst es aber nie durchsetzen …

Gegenbeispiel: Du würdest es ja auch nicht andersherum machen.

Im Schaufenster steht der Anzug für 100 DM ausgepreist… der Verkäufer sagt dir: kostet doch nur 50 DM… würdest du darauf bestehen, ihn für 100 DM zu erwerben? :smile:
Klar geworden?

aber bei dem versicherungsvertrag ? was ist
denn mit dem vorläufigen versicherungsschutz ?

Du meinst einer vorläufigen Deckungszusage (VDZ)? Da sieht es anders aus… Versicherungsschutz besteht während der Zeit der VDZ in vollem Umfang.

Die VDZ wird jedoch durch 3 Folgen beendet:

  1. Ablehnung des Antrages
  2. Ablauf der VDZ
  3. Annahme des Antrages…

Punkt 1 und 2 wären also hierbei gut denkbar.

der wird doch
auch gewährt, oder liege ich da jetzt völlig falsch ?

Ja… aber meines Wissens nach ist es nur eine vorläufige Deckungszusage, die eines der beschriebenen Enden haben kann.

wäre
schade wenn ich keine chance hätte die gothaer in die pflicht
zu nehmen, naja

Sieht schlecht aus…

Gruß
Marco

diese Idioten von Möchtegernvertreter…
da bietet eine Versicherung eine Tarif an, der auch schwierige Fälle akzeptiert. Und was machen die Knallköpfe? Sie rennen los und versichern Leichen! Jetzt ist der zweite tarif kaputt! Erst der der Mannheimer und jetzt der der Gothaer. Denn die ganzen Gesundheitsfragen-Weglasserei ist jetzt ad absurdum1 Die frage nach dem Arztbesuch in den letzten 5 Jahren bedeutet nichts anderes, alös die Wiedereinführung der Fragen.
Es ist zum Verzweifeln.
Die haben mir gerade 2 Anträge über je 300 DM Beitrag versaut!
Man sollte diese „Vertreter“ sonst wo hin treten. Und die Zulassung entziehen… die es leider noch nicht gibt.
Grüße
Raimund

wow das war ja mal eine deutliche Ansage *lach* aber hast wohl recht…nur muß denn die Gothaer nicht damit gerechnet haben ? Gerade wenn doch ein Pool mit über 2.000 Maklerverbindungen sowas vermittelt, ist doch klar das da die „kaputten“ Risiken hervorgekramt werden. Also über den Ablauf bin ich nicht gerade glücklich, außerdem finde ich es nicht gerade toll, daß von vorneherein nicht policiert wurde ! Mein Antrag war lt. mündl. Auskunft der 7-te der bei maxpool eingetroffen ist. ist schon monate her und noch nicht mal ne info …

ist schon schade

hm 300 x 2 mal 25 jahre ca. sind…und dann die 40 %o …also schon fast ne kleine Weltreise…schade drum…

obwohl die Gothaer an den Risiken wohl auch langfristig kaputtgegangen wäre glaube ich

tschö
lars

Hallo Lars,

eigentlich sollte einem der gesunde Menschenverstand schon sagen, dass ich nur Risiken dahin bringe, die woanders evtl. unter erschwerten Bedingungen angenommen worden wären. Dann findet nämlich eine positive Risikostreuung statt, die in der Tarifkalkulation berücksichtigt wurde.

Also keine Wracks mir einfange… da es aber immer wieder die unredlichen Menschen gibt, in meinen Augen, und provisionsgeil sind, wird dann eben auch Wracks versprochen sie zu versichern.

Das ist, als wenn du ein Haus mit gemeinem Wert zum Neuwert versicherst… kommt eigentlich auch kein gesunder Vertreter auf den Gedanken. Maximal doch mit Zeitwert zum Neuwert…

Aber so ist es eben… die, die nicht richtig mitdenken, die verderben das Geschäft.

Gruß
Marco