BU und Arbeitslos

Wie ist es eigentlich mit einer Berufunfähigkeitsversicherung wenn ich arbeitslos werden würde?

Ist bei dem Abschluß einer BU darauf zu achten, dass dann eine Beitragsfreistellung möglich ist? Welche konsequenzen hat eigentlich eine Beitragsfreistellung?

Oder ist von vornherein davon auszugehen, dass die BU durchgehend mit dem vereinbarten Beitrag und der Leistung bestehen bleibt?

Gruß
Wilfrie

Guten Tag Wilfried,
mir ist nicht bekannt, dass es einen BUV-Anbieter gibt, der eine
Beitragsfreistellung überhaupt möglich macht. Da die BUV eine reine
Risikoversicherung ist, kann es keine Beitragsfreistellung geben, so dass aus einem angesparten Kapitalstock heraus eine wie auch immer
herabgesetzte Rest-Versicherungssumme über die Restlaufzeit hinweg
ohne aktive Beitragszahlung gespeist wird.
Wenn es infolge von Arbeitslosigkeit zu Zahlungsschwierigkeiten kommt,
so bleibt nur der Weg der vorübergehenden Beitragsstundung. Allerdings
sind die gestundeten Beiträge nachzuzahlen. Oder die Versicherungssumme wird herabgesetzt - was dann geringere Beiträge
bedeutet. Wenn das alles nichts nützt, bleibt dann nur noch die Kündigung.
Sollte es einen BUV-Anbieter geben, der tatsächlich bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit eine Beitragsfreistellung für die
Dauer der Arbeitslosigkeit im Bedingungswerk stehen hat, wäre das für mich ein Novum. Ich bitte die marktkundigen Makler im Forum um Stellungnahme. Wir könnten alle nur dazulernen.
Schönen Gruß
Günther

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Hallo Günther,

ich bin zwar kein Experte, aber ich weiß von einem Bekannten, dass die Möglichkeit besteht, die BU befristet freistellen („Ruhezustand“)zu lassen - allerdings gibt es in dieser Zeit auch keinen Versicherungsschutz.

Viele Grüße

Kathleen

Hallo Wilfried,
grundsätzlich bleibt die BU-Versicherung auch bei Arbeitslosigkeit bestehen. Berufswechsel nach Vertragsschluss brauchst Du nicht nachzumelden. Hinsichtlich der Beitragshöhe gibt es u.a. folgende Möglichkeiten:

  • Stundung, d.h. VS-Schutz läuft für die vereinbarte Stundungszeit ohne lfd. Beitragszahlung weiter, Beiträge müssen nachgezahlt werden.
  • befristete Aussetzung des Versicherungsschutzes (machen nicht alle Versicherer), bei Eintritt einer BU bist Du nicht versichert.
  • bei einigen BU-Versicherungen mit interner Überschussanlage kann, soweit ein internes Überschussguthaben vorhanden ist, dieses ggf.zur Deckung der lfd. Beiträge benutzt werden, bis es aufgebraucht ist.

Hinweis: Wenn Du längere Zeit (z.B. länger als 2 Jahre) arbeitslos bist (und den Vertrag weiterzahlst), wird meist nicht mehr der vor der Arbeitslosigkeit ausgeübte Beruf bei einer Leistungsprüfung herangezogen, sondern quasi Dein derzeitiger „Beruf“, Da arbeitslos kein Beruf ist, müsstest Du sozusagen als Hausmann oder ähnlich einer ungelernten Kraft die BU-Kriterien erfüllen.

Hoffe, Dir damit geholfen zu haben

Uwe

ich bin zwar kein Experte, aber ich weiß von einem Bekannten,
dass die Möglichkeit besteht, die BU befristet freistellen
(„Ruhezustand“)zu lassen - allerdings gibt es in dieser Zeit
auch keinen Versicherungsschutz.

keine Beitragszahlung - kein Versicherungsschutz! Ist das ungewöhnlich? Nein! Netter Zug den Vertrag beitragsfrei ruhen zu lassen, weil das beitragsfrei Ruhen Geld kostet!

Thorulf Müller

mir ist nicht bekannt, dass es einen BUV-Anbieter gibt, der
eine
Beitragsfreistellung überhaupt möglich macht.

Das passiert, wenn man von etwas spricht, von dem man keine Ahnung hat!

Da die BUV eine
reine
Risikoversicherung ist, kann es keine Beitragsfreistellung
geben, so dass aus einem angesparten Kapitalstock heraus eine
wie auch immer
herabgesetzte Rest-Versicherungssumme über die Restlaufzeit
hinweg
ohne aktive Beitragszahlung gespeist wird.

Ahnungslosigkeit im Quadrat oder wenn man keine Ahnung hat Dieter fragen!

Wenn es infolge von Arbeitslosigkeit zu
Zahlungsschwierigkeiten kommt,
so bleibt nur der Weg der vorübergehenden Beitragsstundung.

Hmmm - Beitragsstundung - Vertrag ruht und ich zahle keine Beiträge = Beitragsfreistellung???

Allerdings
sind die gestundeten Beiträge nachzuzahlen. Oder die
Versicherungssumme wird herabgesetzt - was dann geringere
Beiträge
bedeutet.

Ui!

Wenn das alles nichts nützt, bleibt dann nur noch
die Kündigung.

Toller Tip - VSHV abgeschlossen??? Wegen Haftung??ß Ach Quatsch - als Laie haftet man ja nicht für den Dummfug, den man verbreitet!

Sollte es einen BUV-Anbieter geben, der tatsächlich bei
unverschuldeter Arbeitslosigkeit eine Beitragsfreistellung für
die
Dauer der Arbeitslosigkeit im Bedingungswerk stehen hat, wäre
das für mich ein Novum.

Für Ahnungslose ist vieles ein Novum!

Ich bitte die marktkundigen Makler im
Forum um Stellungnahme. Wir könnten alle nur dazulernen.

Aber leider nicht durch Dich zu diesem Thema!

Danke für die Mühe, die Du mir gemacht hast! (Paul!)

Thorulf Müller

P.S.: Der sich niemals beliebt machen will!

grundsätzlich bleibt die BU-Versicherung auch bei
Arbeitslosigkeit bestehen.

Grundsätzlich??? Gesetzlich vorgeschrieben??? Eigene Erfahrung??? Eigenes Wissen??? Such Dir einen anderen Job, bitte!

Berufswechsel nach Vertragsschluss
brauchst Du nicht nachzumelden.

Muss ich mich wiederholen oder kannst Du den Text oben noch einmal lesen?

Hinsichtlich der Beitragshöhe
gibt es u.a. folgende Möglichkeiten:

Da bin ich aber gespannt!

  • Stundung, d.h. VS-Schutz läuft für die vereinbarte
    Stundungszeit ohne lfd. Beitragszahlung weiter, Beiträge
    müssen nachgezahlt werden.

Hmmm - Kalkulation hattest Du nicht in der Ausbildung??? Hattest Du überhaupt eine Ausbildung zu dem Thema???

  • befristete Aussetzung des Versicherungsschutzes (machen
    nicht alle Versicherer), bei Eintritt einer BU bist Du nicht
    versichert.

Aha - Du weißt also das sich unterschiedliche Versicherer unterschiedliche Vehaltensregeln, auch Bedingungen genannt, haben???

  • bei einigen BU-Versicherungen mit interner Überschussanlage
    kann, soweit ein internes Überschussguthaben vorhanden ist,
    dieses ggf.zur Deckung der lfd. Beiträge benutzt werden, bis
    es aufgebraucht ist.

Upps - da schaue ich mal in die Gesetze, Rundschreiben des BaFin und in die mathematischen konzepte und stelle fest - Huhn und Korn gilt manchmal!

Hinweis: Wenn Du längere Zeit (z.B. länger als 2 Jahre)
arbeitslos bist (und den Vertrag weiterzahlst), wird meist
nicht mehr der vor der Arbeitslosigkeit ausgeübte Beruf bei
einer Leistungsprüfung herangezogen, sondern quasi

Qzasi ist hier quasi fürn Arsch!

Dein
derzeitiger „Beruf“,

Da gab es einen Begriff - lass mich nachdenken - Verweisungsklausel??? Wir Profis sprechen ja auch von der definition des Berufbegriffs in den einzelnen Bedingungen, die unterschiedlich sein können!

Da arbeitslos kein Beruf ist, müsstest Du
sozusagen als Hausmann oder ähnlich einer ungelernten Kraft
die BU-Kriterien erfüllen.

Immer, manchmal, in seinen oder Deinen Bedingungen??? Hättest Du da mal ne Liste??

Hoffe, Dir damit geholfen zu haben

Laien hilft jeder Müll weiter, weil sie die Qualität der Aussage nicht beurteilen müssen. Profis fällt das kommentieren manchmal etwas schwerer, weil der Weg zu Toilette etwas weiter sein kann - nicht immer sein muss!

Thorulf Müller

P.S.: Der vor Ratschlägen von Laien und Berufslaien (z.B. Uwe) immer wieder warnt. Glaubt nichts, wenn ihr die Quelle qualitativ nicht prüfen könnt. Ich kann die Quelle nicht prüfen, aber die Qualität der Aussagen - und die sind Müll!

Sehr geehrter Herr Müller,
nun hat sich ein Kreis doch noch geschlossen.
Seit ich mich in diesem Forum bewege und auch - wie sollte man daran vorbeikommen - mitunter Ihre Beiträge lese, habe ich mich gefragt,
wann ich wohl von Ihnen etwas über die Mütze bekomme.
Nicht dass ich mich davor gefürchtet hätte. Ich war nur über einen langen Zeitraum hinweg schlicht gespannt.

Dass die Brettaufsicht in Ihrem Fall aus Gründen, die ich nicht nachvollziehen könnte - würden sie mir genannt - ohne Umschweife und bodenlos versagt, ist die eine Sache.
Sie nutzen diesen organisatorischen oder personellen Mangel skrupellos
aus. Und auch dieser Umstand wirft ein bezeichnendes Licht auf Ihre Person.

Die andere Sache ist die, dass Sie aus Ihrem Mangel an Kinderstube nicht nur kein Geheimnis machen, sondern dies auch noch ostentativ
vor sich hertragen. Damit nur keiner von denjenigen, die Sie gerne
anwerfen, auch hinterher sagen kann, er hätte nicht vorher von Ihnen
gewußt, was Sie für einer sind.

Dazu kann man stehen, wie man will. Ich stehe so dazu, dass ich Ihnen
allen Ernstes empfehle, einen geeigneten Fachmann aufzusuchen, der sich auf die Behandlung der Seele des Menschen spezialisiert hat.
Verstehen Sie das bitte nicht als rhetorische Kraftübung meinerseits
sondern als wohlgemeinten Rat. Diese Leute verstehen wirklich etwas von Ihrem Beruf und könnten Ihnen helfen, Ihre Umgangsformen mit den Menschen auf ein anderes Niveau zu heben. So dass letzten Endes Sie
selbst davon profitieren. Sie selbst, Herr Müller, nicht ich.

Denn wenn Sie Ihre Formen verbessern, werden auch die Inhalte, die Sie
verbreiten, an Substanz gewinnen. Und das da Substanz vorhanden ist, das haben Sie ja auch schon bewiesen. Nicht gerade in dem Beitrag, in dem ich die Mütze vollbekomme - aber anderweitig. Deswegen: Gehen Sie mit sich zu Rate und werden Sie besser - zu Ihrem eigenen Nutz und Frommen.

Wohlgemeinte Grüße von Günther

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Guten Tag Kathleen,
schönen Dank für Ihre Nachricht. Das was Sie ansprechen, ist eine
vorübergehende und eher kurzfristige Aussetzung des Vertrages, bei der
keine Beiträge gezahlt werden - aber eben auch kein Versicherungsschutz besteht. Sie haben natürlich Recht, wenn Sie genau auf diesen letztgenannten Punkt hinweisen. Ich habe das in meinem Beitrag nicht erwähnt. Und Wilfried sollte das sinnvollerweise auch zur Kenntnis nehmen.

Schönen Gruß
Günther

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nun hat sich ein Kreis doch noch geschlossen.
Seit ich mich in diesem Forum bewege und auch - wie sollte man
daran vorbeikommen - mitunter Ihre Beiträge lese, habe ich
mich gefragt,
wann ich wohl von Ihnen etwas über die Mütze bekomme.

Immer dann wenn falsche Aussagen vorgetragen werden!

Sie nutzen diesen organisatorischen oder personellen Mangel
skrupellos
aus. Und auch dieser Umstand wirft ein bezeichnendes Licht auf
Ihre Person.

unqualifizierte und unbegründete Aussage - Diffamierung!

Die andere Sache ist die, dass Sie aus Ihrem Mangel an
Kinderstube nicht nur kein Geheimnis machen, sondern dies auch
noch ostentativ
vor sich hertragen.

Ich hatte eine Kinderstube!

ich Ihnen
allen Ernstes empfehle, einen geeigneten Fachmann aufzusuchen,
der sich auf die Behandlung der Seele des Menschen
spezialisiert hat.

Sind Sie Arzt? Haben Sie eine entsprechende Qualifikation und Ausbildung für eine Diagnose und einen Therapievorschlag? Nein! Dann ist das eine Anmaßung!

Denn wenn Sie Ihre Formen verbessern, werden auch die Inhalte,
die Sie
verbreiten, an Substanz gewinnen.

Warum und wozu?

Und das da Substanz
vorhanden ist, das haben Sie ja auch schon bewiesen.

Eben!

Nicht
gerade in dem Beitrag, in dem ich die Mütze vollbekomme - aber
anderweitig.

Wenn ich etwas subtantielles zu sagen habe, dann werde ich es subtantiell vortragen. Im Falle Ihres Beitrages kann man dazu nichts anderes vortragen!

Thorulf Müller