ich habe im jahr 2001 und 2003 ( jeweils ca. mitte des jahres ) eine direktversicherungen abgeschlossen. diese muss ich jeden monat pauschal versteuern.
ich war der meinung das man diese bei fälligkeit dann steuerfrei ausbezahlt bekommt.
ein bekannter meinte das wäre schon lang hinfällig.
ist das so ? muss ich später trotzdem die auszahlung versteuern ?
Kapitalauszahlungen sind für Altzusagen (vor 2005) steuerfrei. Rentenzahlungen werden nach § 22 Nr. 5 EStG mit dem so genannten Ertragsanteil (altes Recht) versteuert.
In der Rentenphase bzw. bei Auszahlung aus einer Direktversicherung sind jedoch KV/ PV zu entrichten.