Direktversicherung. auszahlung steuerfrei ?

hallo

ich habe im jahr 2001 und 2003 ( jeweils ca. mitte des jahres ) eine direktversicherungen abgeschlossen. diese muss ich jeden monat pauschal versteuern.

ich war der meinung das man diese bei fälligkeit dann steuerfrei ausbezahlt bekommt.

ein bekannter meinte das wäre schon lang hinfällig.

ist das so ? muss ich später trotzdem die auszahlung versteuern ?

mfg

ich war der meinung das man diese bei fälligkeit dann steuerfrei ausbezahlt bekommt.

Wenn es sich um eine Einmalzahlung handelt liegst Du richtig (mindestens 12 Jahre Laufzeit und 5 Jahre Beitragszahlung vorausgesetzt).

ein bekannter meinte das wäre schon lang hinfällig.

Verwirrt, der Mann. 2005 hat sich etwas geändert, aber das scheint Dich nicht zu betreffen.

ist das so ? muss ich später trotzdem die auszahlung versteuern ?

Wenn es sich um eine Rentenzahlung handelt, ist der Ertragsanteil zu versteuern (das war aber schon immer so).

Wenn es sich um eine Einmalzahlung handelt liegst Du richtig
(mindestens 12 Jahre Laufzeit und 5 Jahre Beitragszahlung
vorausgesetzt).

ja, ich habe die wahl zwischen monatlicher rente und einmalzahlung.

würde mich jeweils für die einmalzahlung entscheiden.

auszahlung wäre irgendwann 2035 :wink:

somit also steuerfrei

auszahlung wäre irgendwann 2035 :wink:

somit also steuerfrei

und evtl. KV/PV-pflichtig…

und evtl. KV/PV-pflichtig…

wieso denn steuern ? dachte steuerfrei ?

Kapitalauszahlungen sind für Altzusagen (vor 2005) steuerfrei. Rentenzahlungen werden nach § 22 Nr. 5 EStG mit dem so genannten Ertragsanteil (altes Recht) versteuert.

In der Rentenphase bzw. bei Auszahlung aus einer Direktversicherung sind jedoch KV/ PV zu entrichten.

und evtl. KV/PV-pflichtig…

wieso denn steuern ? dachte steuerfrei ?

Stimmt.

KV = Krankenversicherung
PV = Pflegeplfichtversicherung

Hallo.

nicht unbedingt: Wenn du PKV-versichert bist oder durch andere Einkünfte schon die BBG erreicht hast!

Gruß coolere

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

In der Rentenphase bzw. bei Auszahlung aus einer
Direktversicherung sind jedoch KV/ PV zu entrichten.

nicht unbedingt: Wenn du PKV-versichert bist oder durch andere
Einkünfte schon die BBG erreicht hast!

Darum habe ich ja den kleinen Zusatz „evtl.“ angefügt…

Du ja! Allerdings habe ich auf experttobe geantwortet!

Gruß cooler