Hallo zusammen,
Wohngebäude werden in Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäuser deklariert.
In der Regel werden Ein- und Zweifamilienhäuser nach der Wohnfläche und der Ausstattung des Gebäudes tarifiert.
Mehrfamilienhäuser werden meist nach dem Wert 1914 tarifiert.
Nehmen wir an ein Hausbesitzer sucht eine Wohngebäudeversicherung (Keller, EG, OG, DG). Also 2 Vollgeschosse mit Keller und ausgebautem Dachgeschoss. In dem Haus wohnen drei Parteien (EG, OG und DG).
Im Vergleich sind die Wohngebäudeversicherungen, die als Mehrfamilienhaus tarifiert sind teurer, als die, die als Zweifamilienhaus tarifiert sind.
Preislich ist also die Wohngebäudeversicherung, die als Zweifamilienhaus tarifiert wurde interessanter. Was könnte denn im Schadenfall passieren, wenn herauskommt, dass drei Parteien im Haus wohnen und eigentlich der teurere Tarif abgeschlossen werden hätte müssen?
Wo ist eigentlich geregelt ob es sich bei einem Haus um ein Zwei- oder Mehrfamilienhaus handelt? Stadt? Grundbuchamt?
Meines Erachtens handelt es sich bei diesem Objekt um ein Mehrfamilienhaus.
Weitere Frage:
Angenommen der Gebäudeeigentümer hat das Haus über eine Bank finanziert. Die Bank weiss somit über die insg. drei Wohneinheiten bescheid. Der Eigentümer erhält von der Versicherung (Hausversicherer der Bank) [bspw. SV Sparkassenversicherung bei der Sparkasse, oder R+V bei der Volksbank] einen Vorschlag über eine Wohngebäudeversicherung über ein Zweifamilienhaus, da diese Versicherung günstiger ist als die für ein Mehrfamilienhaus. Der Eigentümer geht davon aus, dass auch die Bank ein berechtigtes Interesse hat, dass das Haus richtig versichert ist. Sollte das Haus fälschlicherweise als Zwei- statt als Mehrfamilienhaus versichert sein und es im Schadenfall zu Konzequenzen kommen, könnte er sich darauf berufen, dass die Bank das Haus genau kannte?
Hoffe, dass ich mich zu kompliziert ausgedrückt habe.
Vielen Dank vorab
Pitufino