Einstufung einer Wohngebäudeversicherung

Hallo zusammen,

Wohngebäude werden in Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäuser deklariert.

In der Regel werden Ein- und Zweifamilienhäuser nach der Wohnfläche und der Ausstattung des Gebäudes tarifiert.
Mehrfamilienhäuser werden meist nach dem Wert 1914 tarifiert.

Nehmen wir an ein Hausbesitzer sucht eine Wohngebäudeversicherung (Keller, EG, OG, DG). Also 2 Vollgeschosse mit Keller und ausgebautem Dachgeschoss. In dem Haus wohnen drei Parteien (EG, OG und DG).

Im Vergleich sind die Wohngebäudeversicherungen, die als Mehrfamilienhaus tarifiert sind teurer, als die, die als Zweifamilienhaus tarifiert sind.

Preislich ist also die Wohngebäudeversicherung, die als Zweifamilienhaus tarifiert wurde interessanter. Was könnte denn im Schadenfall passieren, wenn herauskommt, dass drei Parteien im Haus wohnen und eigentlich der teurere Tarif abgeschlossen werden hätte müssen?

Wo ist eigentlich geregelt ob es sich bei einem Haus um ein Zwei- oder Mehrfamilienhaus handelt? Stadt? Grundbuchamt?

Meines Erachtens handelt es sich bei diesem Objekt um ein Mehrfamilienhaus.

Weitere Frage:
Angenommen der Gebäudeeigentümer hat das Haus über eine Bank finanziert. Die Bank weiss somit über die insg. drei Wohneinheiten bescheid. Der Eigentümer erhält von der Versicherung (Hausversicherer der Bank) [bspw. SV Sparkassenversicherung bei der Sparkasse, oder R+V bei der Volksbank] einen Vorschlag über eine Wohngebäudeversicherung über ein Zweifamilienhaus, da diese Versicherung günstiger ist als die für ein Mehrfamilienhaus. Der Eigentümer geht davon aus, dass auch die Bank ein berechtigtes Interesse hat, dass das Haus richtig versichert ist. Sollte das Haus fälschlicherweise als Zwei- statt als Mehrfamilienhaus versichert sein und es im Schadenfall zu Konzequenzen kommen, könnte er sich darauf berufen, dass die Bank das Haus genau kannte?

Hoffe, dass ich mich zu kompliziert ausgedrückt habe.

Vielen Dank vorab
Pitufino

Weitere Frage:
Angenommen der Gebäudeeigentümer hat das Haus über eine Bank
finanziert. Die Bank weiss somit über die insg. drei
Wohneinheiten bescheid. Der Eigentümer erhält von der
Versicherung (Hausversicherer der Bank) [bspw. SV
Sparkassenversicherung bei der Sparkasse, oder R+V bei der
Volksbank] einen Vorschlag über eine Wohngebäudeversicherung
über ein Zweifamilienhaus, da diese Versicherung günstiger ist
als die für ein Mehrfamilienhaus. Der Eigentümer geht davon
aus, dass auch die Bank ein berechtigtes Interesse hat, dass
das Haus richtig versichert ist. Sollte das Haus
fälschlicherweise als Zwei- statt als Mehrfamilienhaus
versichert sein und es im Schadenfall zu Konzequenzen kommen,
könnte er sich darauf berufen, dass die Bank das Haus genau
kannte?

Hoffe, dass ich mich zu kompliziert ausgedrückt habe.

Vielen Dank vorab
Pitufino

Hiermit hast du ja quasi alles beantwortet. Der Vermittler der Versicherung (also der Bank-Mensch, der in 85% der Fälle von Versicherungen eigentlich nur bedingt Ahnung hat) ist Aug´ und Ohr des Versicherers.

Wenn Du also bei der Angebotserstellung auf das sich bei der Bank befindliche Gebäude verweist mit dem Hinweis die Unterlagen seien dort in Gänze einsehbar und dir dann noch bestätigen lässt , dass das Angebot auf Grundlage der Unterlagen der Finanzierung beruht, solltest du auch auf der sicheren Seite sein.

Allerdings wird der „Berater“ in diesem Fall den Braten riechen und ein solches Dokument nicht unterschreiben.

Mein Tipp: Zahle eine adäquate Prämie, so erhältst du adäquate Entschädigung.

Und noch einer: Es gibt einen großen Assekuradeur im hohen Norden der Republik, der bietet eine hervorragende! Mehrfamilienhaus-Police für einen sehr günstigen Beitrag an.

Viele Grüße aus dem Südwesten Deutschlands

Claude Burgard
Fachwirt für Versicherungen & Finanzen (IHK)unabhängiger Versicherungsmakler
http://www.versicherung-saarland.de

MOD: Eigenwerbung entfernt

Hallo,

Hallo zusammen,

Wohngebäude werden in Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäuser
deklariert.

In der Regel werden Ein- und Zweifamilienhäuser nach der
Wohnfläche und der Ausstattung des Gebäudes tarifiert.
Mehrfamilienhäuser werden meist nach dem Wert 1914 tarifiert.

Auch bei Ein- und Zweifamilienhäuser ist bei vielen Versicherer der 1914 Wert in der Police ersichtlich.

Die Beitragsberechnung bei Mehrfamilienhäuser ist nach unterschiedlichen Grundlagen möglich:

  1. nach Wohnfläche;
  2. nach umbautem Raum;
  3. nach Neubauwert.

zusätzlich besteht noch die Möglichkeit, den Versicherungswert des Altversicherers zu übernehmen, allerdings ohne Unterversicherungsverzicht.

Der 1914 Wert ist keine Berechnungsgrundlage!

Nehmen wir an ein Hausbesitzer sucht eine
Wohngebäudeversicherung (Keller, EG, OG, DG). Also 2
Vollgeschosse mit Keller und ausgebautem Dachgeschoss. In dem
Haus wohnen drei Parteien (EG, OG und DG).

Im Vergleich sind die Wohngebäudeversicherungen, die als
Mehrfamilienhaus tarifiert sind teurer, als die, die als
Zweifamilienhaus tarifiert sind.

Dies ist falsch - wenn beide Gebäude gleich berechnet wurden
unterscheiden sich die Beiträge z.B. nur nach dem umbauten Raum oder der Wohnfläche.

Preislich ist also die Wohngebäudeversicherung, die als
Zweifamilienhaus tarifiert wurde interessanter. Was könnte
denn im Schadenfall passieren, wenn herauskommt, dass drei
Parteien im Haus wohnen und eigentlich der teurere Tarif
abgeschlossen werden hätte müssen?

Auch in einem 2-Familienhaus können 3 Familien wohnen,
wenn z.B. eine in einer Einliegerwohnung wohnt.

Wo ist eigentlich geregelt ob es sich bei einem Haus um ein
Zwei- oder Mehrfamilienhaus handelt? Stadt? Grundbuchamt?

in den Annahmebedingungen zur Wohngebäudeversicherung.

Meines Erachtens handelt es sich bei diesem Objekt um ein
Mehrfamilienhaus.

Wenn es ein echtes 3 Familien-Haus ist ja,
wenn es sich um ein 2-Familien-Haus + Einliegerwohnung handelt - nein.

Weitere Frage:
Angenommen der Gebäudeeigentümer hat das Haus über eine Bank
finanziert. Die Bank weiss somit über die insg. drei
Wohneinheiten bescheid. Der Eigentümer erhält von der
Versicherung (Hausversicherer der Bank) [bspw. SV
Sparkassenversicherung bei der Sparkasse, oder R+V bei der
Volksbank] einen Vorschlag über eine Wohngebäudeversicherung
über ein Zweifamilienhaus, da diese Versicherung günstiger ist
als die für ein Mehrfamilienhaus. Der Eigentümer geht davon
aus, dass auch die Bank ein berechtigtes Interesse hat, dass
das Haus richtig versichert ist. Sollte das Haus
fälschlicherweise als Zwei- statt als Mehrfamilienhaus
versichert sein und es im Schadenfall zu Konzequenzen kommen,
könnte er sich darauf berufen, dass die Bank das Haus genau
kannte?

Wenn der Versicherungsvertreter vor Ort war und das Haus besichtigt hat - ja.
Ansonsten wurde der Vertrag auf Grund von Informationen bzw. Bauplänen des Versicherungsnehmers angeboten- dann nein.

Hoffe, dass ich mich zu kompliziert ausgedrückt habe.

nö…

Vielen Dank vorab
Pitufino

Gruß Merger

Hallo,
wie meinst Du das genau?

Die Beitragsberechnung bei Mehrfamilienhäuser ist nach
unterschiedlichen Grundlagen möglich:

  1. nach Wohnfläche;
  2. nach umbautem Raum;
  3. nach Neubauwert.

Das ist keine Beitragsberechnung, sondern das Wertermittlungsverfahren. Schreibst Du auch anschließend:

zusätzlich besteht noch die Möglichkeit, den Versicherungswert
des Altversicherers zu übernehmen, allerdings ohne
Unterversicherungsverzicht.

Dann haben wir einen Versicherungswert - wie auch immer der ausgedrückt wird.

Der 1914 Wert ist keine Berechnungsgrundlage!

Wieso das nicht? Natürlich gibt es Gesellschaften, deren Beitragsberechnungsbasis der Versicherungswert in M14 ist und ein €-Beitrag nach diversen Hochrechnungssätzen herauskommt.

Ansonsten kenne ich es nicht, dass die Einstufung als Ein-, Zwei-, oder Mehrfamilienhaus direkt beitragsrelevant ist. Direkt beitragsrelevant wäre es ja auch nur dann, wenn es dafür eigene Beitragssätze gibt.

Nicht ausschließen will ich aber, dass es an der Wertermittlung einen Unterschied geben könnte (warum auch immer - so direkt fällt mir da auch kein Grund ein…).

Hallo,

Hallo,
wie meinst Du das genau?

Wenn Du meine Antwort richtig gelesen hättest, würdest Du es verstehen.

Die Beitragsberechnung bei Mehrfamilienhäuser ist nach
unterschiedlichen Grundlagen möglich:

  1. nach Wohnfläche;
  2. nach umbautem Raum;
  3. nach Neubauwert.

Das ist keine Beitragsberechnung, sondern das
Wertermittlungsverfahren.

Nein - auf Grund dieser Daten, kann man den Beitrag berechnen.

Schreibst Du auch anschließend:

nein

zusätzlich besteht noch die Möglichkeit, den Versicherungswert
des Altversicherers zu übernehmen, allerdings ohne
Unterversicherungsverzicht.

Dann haben wir einen Versicherungswert - wie auch immer der
ausgedrückt wird.

richtig

Der 1914 Wert ist keine Berechnungsgrundlage!

Wieso das nicht? Natürlich gibt es Gesellschaften, deren
Beitragsberechnungsbasis der Versicherungswert in M14 ist und
ein €-Beitrag nach diversen Hochrechnungssätzen herauskommt.

Nach welcher Berechnung überprüfst Du, ob der im Vertrag eingetragene 1914er Wert richtig ist ?

Ohne die oben genannten Daten zu kennen, ist keine Berechnung möglich.

Gruß Merger

Nach welcher Berechnung überprüfst Du, ob der im Vertrag
eingetragene 1914er Wert richtig ist ?

Ohne die oben genannten Daten zu kennen, ist keine Berechnung
möglich.

Gruß Merger

Hallo,

ich kann ganz gut lesen und dann meinen wir doch das selbe: ohne korrekten Wert keine korrekte Absicherung. Wie das Verfahren in der Folge aussieht (Wohnflächenermittlung ohne Ausweis von M14 oder M14-Ermittlung nach Wohnfläche oder umbauten Raum oder Grundfläche und Geschosszahl), so lange das vorgegebene Verfahren korrekt durchgegangen wird - passt es.

Ein blosses Abschreiben des M14 vom Vorversicherer halte ich für keineswegs geeignet,
Gruß
Andreas

Hallo Andreas,

dann lag ich doch mit meiner ersten Antwort richtig!

Gruß Merger