Entgeltumwandlung Pensionsfonds

Hallo Forum,

ich würde gerne Eure Meinung hören, was von einer Entgeltumwandlung in einen Pensionsfonds als Altersvorsorge zu halten ist.

Werden die Sozialversicherungsbeiträge tatsächlich vom Bruttogehalt abzgl. monatliche Zahlung Entgeltumwandlung berechnet, also geringer?

Und wie ist das ab 2009, da soll sich doch was ändern?

Kennt jemand „WWK Pensionsfonds“ und kann mir seine Erfahrungen mitteilen?

Vielen Dank schon mal im Voraus.

Gruß Reni

Hallo Reni,

ich würde gerne Eure Meinung hören, was von einer
Entgeltumwandlung in einen Pensionsfonds als Altersvorsorge zu
halten ist.

Wenn man kein Problem mit der Aktienanlage hat, ist das eine prima Sache.

Werden die Sozialversicherungsbeiträge tatsächlich vom
Bruttogehalt abzgl. monatliche Zahlung Entgeltumwandlung
berechnet, also geringer?

Ja, das ist der große Vorteil. Dafür sind die Rentenzahlungen im Alter voll zu versteuern („nachgelagerte Besteuerung“) und auch Beiträge zur GKV zu entrichten.

Und wie ist das ab 2009, da soll sich doch was ändern?

Ab da kann man nur noch steuerfrei einzahlen, muss jedoch Sozialversicherungsbeiträge abführen. Ob es mit einer neuen Regierung nach 2008 so bleibt oder ob es vielleicht noch eine Musterklage gibt (wegen doppelter Abgabe an die gesetzliche Krankenversicherung) ist offen.

Die Frage, welcher Durchführungsweg (Privat, Betrieblich, Riester, Rürup) für eine anständige Rente richtig ist, lässt sich nur im Zusammenspiel Vermögens-/Steuerberater klären.

Gruß,
Andreas

Hi,

ausser der Frage nach einer Meinung zum WWK-Pensionsfonds wurde ja schon alles beantwortet.

Muss es wirklich die WWK sein?
Meine Empfehlung: Lass dir verschiedene Angebote von einem Makler erstellen.

Grüße

Michael

Servus Reni

Hallo Forum,

ich würde gerne Eure Meinung hören, was von einer
Entgeltumwandlung in einen Pensionsfonds als Altersvorsorge zu
halten ist.

Ich würde von einer Entgeldumwandlung in einer BAV abraten und dir Entgeldumwandlung in ein Zeitwertkonto empfehlen. Beim Zeitwertkonto bist viel flexibler und ist für dein Arbeitgeber sicherer ( somit auch dein Arbeitsplatz )

Werden die Sozialversicherungsbeiträge tatsächlich vom
Bruttogehalt abzgl. monatliche Zahlung Entgeltumwandlung
berechnet, also geringer?

Ja, d.h. je höher die Solis sind, desto mehr kannst du ansparen ohne einen Cent weniger Lohn zu erhalten. Also mein tipp für die nächsten Wahlen, wähle diejenigen die den soli nicht senken wollen :wink:

Und wie ist das ab 2009, da soll sich doch was ändern?

Ja, bis 2008 ist das gesparte sozialabgabenfrei. Beim Zeitwertkonto wird weiterhin die Entgeldumwandlung Steuer + Sozifrei bleiben, vorrausgesetzt die gesetzte ändern sich nicht.

Kennt jemand „WWK Pensionsfonds“ und kann mir seine
Erfahrungen mitteilen?

Wie gesagt, bin kein freund von BAV und ein Pensionsfonds ist einer der 5 BAVs.

Vielen Dank schon mal im Voraus.

Gruß Reni

MfG

Michael

Hi Michael,

vielleicht zur Erklärung. Wir sind ein kleiner Betrieb (2 Mitarbeiter und Chef). Der Kollege kam nun mit diesen Verträgen an und Chef ist nicht sehr begeistert. Ich selbst habe seit fast 20 Jahren (ups wirklich schon so lang) eine Direktversicherung. Mit diesen neuen Anlageformen kenn ich mich halt nicht so aus und muss den Chef (als seine rechte Hand) jetzt irgendwie überzeugen.

btw: Stimmt es, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist auf Wunsch des Arbeitnehmers für diesen einen entsprechenden Vertrag abzuschließen?

Vielen Dank für Eure Meinungen.

Gruß Reni

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Servus

Bin zwar der andere Michael, wird aber die Antwort auf deiner Frage nicht ändern.

Wenn ein AN eine BAV haben will, kann ein AG den vom AN vorgeschlagenen Vertrag akzeptieren, muß aber nicht. Der AG muß jedoch dann zumindest 1 BAV dann anbieten die der AN dann akzeptiert oder pech hat.

Das euer Cheff nicht begeistert ist kann ich verstehen und desshalb werde ich dir als rechte Hand noch ein paar Tipps geben worauf zu achten ist.

  1. Der Arbeitgeber haftet für Vertreter/Markler/… aussage, d.h. wenn der Vertreter dem AN eine Rente von x€ „zusagt“, dann muß der Chef dafür sorgen auch wenn dies durch die BAV-Anlage nicht erreicht wird! Deshalb sollte auch euer Chef vom Vertreter beraten werden und nicht nur der AN!

  2. Der AG haftet für die Zusage und nicht der Produktgeber! D.h. nach allen Risiken ausschau halten, z.B. Hochrechnungen bei Fondsprodukten (je höher die bsp. Zinen beim vorrechnen sind, desto mehr muß der AG aus eigener Tasche zahlen wenn diese nicht erreicht werden)

  3. Wie sieht es mit den Rückkaufswerten der BAV aus wenn der Mitarbeiter vorzeitig entlassen wird? Da meist in den ersten Jahren die Rückkaufswerte unter den gezahlten Beiträgen liegt, muß der AG die differenz tragen es sei denn es gibt eine außreichende Beitragsgarantie!

MfG

Michael S

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Hi (anderer) Michael,

vielen Dank für Deine ausführlichen Informationen. Jedenfalls hab’ ich verstanden, dass wir erst mal nix unterschreiben und uns ausführlich beraten lassen.

Schön, dass es www gibt :smile:

Gruß Reni

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