Erhöhung Krankentagegeld

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Hallo Markus,
ich hab in unseren Bedingungen gestöbert und da steht unter § 5 II Punkt 4: „Bei Erhöhungen des Nettoeinkommens …kann das KT innerhalb der Grenzen der Bestimmungen prozentuel angegelichen werden. Hierbei wird auf wartezeiten udn eine neuerliche Gesundheitsprüfung verzichtet, wenn der Antrag innerhalb von 2 Monaten zum Monatsersten gestellt wird.“

Was steht bei dir?
Liegst du eventuell außerhalb der Frist?

Letztendlich ist es abzuklären, ob die noch warten kannst. Denn in den gesundheitsfragen steht auch mittlerweile drin:" Sind Ihnen sonst noch gefahrenerhebliche Umstände bekannt! o.ä." Soll heißen, weißt du etwas von vorliegenden Krankheiten die für den Vertrag relevant sein können. Wenn ja, dann sagen, weil der VR sich sonst leistungsfreistellen kann.

Gruß
Martin