EU-Rente, Antrag-Gutachten?-Ablehnung

Hallo Fachleute,

kann mir jemand den versicherungsinternen Ablauf bei Beantragung einer EU-Rente erklären? Ich gehe mal davon aus, dass nicht direkt mit dem Posteingangsstempel auch ein Ablehnungsstempel aufgedrückt wird, sondern dass eine Begutachtung der eingesandten medizinischen Unterlagen stattfindet, aber Wissen ist das nun mal nicht.
Wer klärt mich auf?
Danke für Antworten und §§,

tantal

Hallo,

ich kann mich bei der Anfrage nur auf das berufen, was mir noch im Kopf geblieben ist nach längerer Zeit außerhalb des Innendienstes.

Den Käse mit Brief öffnen, im Hause verteilen, Akte anlegen, etc. erspare ich mir mal.

Bevor die medizinischen Verhältnisse geklärt werden, werden zunächst die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen geprüft. Ggfs. werden diesbezüglich noch einmal Rückfragen gestellt beim Versicherten und das Versicherungskonto wird entsprechend gepflegt.

Wenn die geklärt und erfüllt sind, geht die Akte zum Arzt. Dieser schaut sich die Angaben im Antrag an und entscheidet ob er noch Unterlagen benötigt. In der Regel wird der Versicherte dann aufgefordert, einen Befundbericht beim Arzt einzuholen oder ein Gutachten erstellen zu lassen. Manche Versicherte schicken den ganzen Papierkrieg auch schon von sich aus mit. Kommt ganz auf den Fall und die Erkrankung an, wie viel für die Entscheidung benötigt wird.

Nach Rücklauf der Unterlagen geht die Akte wieder zum Arzt. Dieser entscheidet dann über die Leistungsfähigkeit. Je nachdem was er sagt, wird eine Entscheidungsvorlage gefertigt. Diese wird dann von einem Vorgesetzten gegen gezeichnet. Dann wird die Rente entsprechend im Programm eingegeben und fertig gemacht. Bzw. der Ablehnungsbescheid wird erstellt.

Dann muss das Ganze noch einmal zum Vorgesetzten, um es noch einmal genehmigen zu lassen und dann geht es letztendlich an den Versicherten raus.

Je nach Fall dauert die ganze Geschichte etwa 3 Monate…geht aber auch schneller und länger.

Ich meine aber auch schon gehört zu haben, dass für bestimmte Fälle die Vorgesetzten geschult werden, um eine eigene medizinische Beurteilung vornehmen zu können und das nur die „Härtefälle“ vom medizinischen Dienst angeschaut werden. Ob und inwieweit das umgesetzt wird, weiß ich nicht, aber aus meiner Erinnerung heraus waren einige Fälle so eindeutig, dass man wirklich keinen ärztliche Meinung dafür brauchte.

Der ganze Ablauf ist nicht in einem Gesetz verbrieft, weil der Gesetzgeber hier schwerlich vorschreiben kann, wie das ganze Verfahren abzulaufen hat. Mal abgesehen von den allgemeinen Grundsätzen wie Aufklärungs- und Beratungspflicht, Amtsermittlungsgrundsatz, etc.

Bezüglich der rechtlichen Grundlagen zur EM-Rente kann man auch mal hiernachlesen.

Greetz
S_E

Hallo S.E., danke für Deine Antwort.

Nehmen wir diesen Fall an:

Manche Versicherte

schicken den ganzen Papierkrieg auch schon von sich aus mit.

Das heisst dann, wenn ich richtig verstanden habe

  • Kontenklärung
  • ärztliches Gutachten
  • zurück an Sachbearbeiter
  • Erstellung Ablehnungsbescheid
  • Unterschrift Vorgesetzter

Ist somit-salopp ausgedrückt-der Ablehnungsbescheid letztlich das Resumee eines Gutachtens, welches als gleichwertig mit jedem Gutachten eines niedergelassenen oder Amtsarztes zu sehen ist?

Grüße,

tantal