Event-Techniker Kurzfristige: Sofortmeldepflichtig

Hallo zusammen,
da mein letzter Beitrag bereits im Archiv verschwunden ist, hier die aktuellste Version meiner Frage:

Man stelle sich einen Einzelunternehmer vor, der in der Veranstaltungstechnikbranche unterwegs ist. Für einzelne größere Aufträge holt es sich Hilfskräfte, die er als „kurzfristig beschäftigt auf Lohnsteuerkarte“ tageweise einstellt.

Für die Anmeldung über die minijob-zentrale benötigt er eine Betriebsnummer.

Laut meiner letzten Info, müsste ein Einzelunternehmer seine Kurzfristigen am Ende des Jahres erst melden (ggf. nach entsprechendem Antrag und einem Nachweis, dass es sich um sehr geringe Beträge handelt).

Auf dem „ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER BETRIEBSNUMMER“ allerdings befindet sich ein Hinweis, das man unter gewissen Umständen sofortmeldepflichtig gemäß §28a SGB sein kann:

_Arbeitgeber haben den Tag des Beginns eines Beschäftigungsverhältnisses bei dessen Aufnahme an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung nach Satz 2 zu melden, sofern sie Personen in folgenden Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen beschäftigen:

  1. im Baugewerbe
  2. im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
  3. im Personenbeförderungsgewerbe
  4. im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe
  5. im Schaustellergewerbe
  6. bei Unternehmen der Forstwirtschaft
  7. im Gebäudereinigungsgewerbe
  8. bei Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
  9. in der Fleischwirtschaft._

Da unser Einzelunternehmer ja vermutlich zu 8. gehört, muss er angeben, er wäre sofortmeldepflichtig, oder?

Und in welchem Intervall muss er seine Kurzfristigen jetzt über die Software sv.net melden?

Oder bezieht sich dieser Abschnitt auf etwas anderes?

Grüße

Tja, da war’ schon alles dabei.

M.E sofort meldepflichtig.
Eingabe im SV-Net jedesmal, wenn Lohn anfällt.

An diesem Punkt kann eigentlich nur noch der Träger, die Bundesknappschaft Klarheit schaffen. Also…ab an’s Telefon.

also mal angenommen, unser Veranstaltungstechniker ist sofortmeldepflichtig, da er sich auch am auf- und abbau von Messen beteiligt.

Werden dadurch alle Beschäftigungsverhältnisse sofortmeldepflichtig? Also etwa auch wenn er seine Leute bei einem Konzert/in einer Bar/… einsetzt?
Oder genügt es, nur dann sofort zu melden, wenn wirklich eine Messe aufgebaut wird?

Hallo,

die Sofortmeldung ist eine Meldung, die sofort am Tag der Arbeitsaufnahme an die RV zu machen ist. Es handelt sich hier um eine zusätzliche Meldung, die neben den Meldungen an die Minijobzentrale erforderlich ist.
[http://www.minijob-zentrale.de/nn_10776/DE/2__AG/3a_…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_10776/DE/2 AG/3a meldeverfahren/Sofortmeldung/Sofortmeldung.html)

Gruß Woko

vielleicht hilfreich:
http://www.tk-online.de/centaurus/servlet/contentblo…