Fahrradfahren mit ohne Helm

Hallo,
Jemand hat mir von einem Fall erzählt, in dem ein Fahrradfahrer ohne Helm einen Unfall mit einem Autofahrer hatte. In der Urteilsbegründung stände, daß der Fahrradfahrer nur den Schaden ersetzt bekommen hatte weil es sich um eine Privatfahrt handelte. Sonst hätte er einen Helm aufhaben müssen.
Wie ist den die Rechtslage? Können sich Versicherungen drücken weil man keinen Helm aufhat?
Grüße Chris

Hallo!

Ich weiß nicht, was du unter einer „Privatfahrt“ meinst (Gegenstück zu Dienstfahrt??), aber das Urteil bezog sich darauf, dass sportliches Fahren eine gewisse Schutzausrüstung mit sich bringen muss.

Sprich: wenn du gemütlich in die Stadt fährst, „brauchst“ du keinen Helm, willst du aber mit deinem 3.000 Euro, hyperleichten Rennrad mit 60 km die Straße entlangbrettern, geht die Versicherung von einer gewissen Gefahrenquelle aus, welche eben bei einem ungeschützten Unfall eine gewisse Teilschuld zu tragen hat.

Gruß
Falke