Fragen zur direktversicherung und 2. versicherung

hi

folgendes. ich hab vor 4 jahren bei meinem arbeitgeber eine direktversicherung abgeschlossen. ich bezahle jeden monat den höchstsatz ( glaub 167 euro oder so ). da es bruttoentgeltumwandlung ist muss ich hierfür pauschalsteuer bezahlen, aber dafür ist bei auszahlung der gesamte betrag steuerfrei. ab 2008 soll dies ja geändert werden. gilt das dann auch für altverträge, oder nur für neu verträge. und wenn für altverträge dann ich das doch gar nicht zulässig, oder ? ich mein 2 mal steuerzahlen auf eine summe geht doch gar nicht.

so, zum zweiten. mein arbeitgeber bietet mir eine 2te bruttoentgelt umwandlung an ( bis 1200 euro im jahr ). das gute hierran ist das ich denn betrag von 100 euro im monat ohne steuerabzug direkt sparen kann, nur bei auszahlung muss ich ihn dann versteuern. nun hab ich überlegt dies zu tun. aber die frage ist, lohnt es sich überhaupt, oder eher nicht ?

gruss

folgendes. ich hab vor 4 jahren bei meinem arbeitgeber eine
direktversicherung abgeschlossen. ich bezahle jeden monat den
höchstsatz ( glaub 167 euro oder so ).

Müssten 1752€ p.a. oder 146€ pro Monat sein, wenn es keine sonderregelungen gibt.

da es bruttoentgeltumwandlung ist muss ich hierfür pauschalsteuer
bezahlen, aber dafür ist bei auszahlung der gesamte betrag
steuerfrei.

Genau, hierauf zahlst du 20% Eink.Steuer plus Soli plus Kirchensteuer, sozialbeiträge fallen nicht an. Die KAPITALauszahlung ist steuerfrei, aber sozialbeitragspflichtig, es fallen für GKV-Versicherte Krankenkassenbeiträge an!!! Rentenauszahlungen aus dieser Direktversicherungen waren und sind schon immer steuerpflichtig mit dem Ertragsanteil (aktuell: Renteneintritt mit 65 --> 18% Ertragsanteil).

ab 2008 soll dies ja geändert werden. gilt das
dann auch für altverträge, oder nur für neu verträge. und wenn
für altverträge dann ich das doch gar nicht zulässig, oder ?
ich mein 2 mal steuerzahlen auf eine summe geht doch gar
nicht.

Nicht ganz … die Pauschalsteuer soll nicht geändert werden, meines Wissens bleibt diese Regelung für die alten Verträge nach §40b EStG bestehen. Im Jahre 2008 „soll“ (ich gehe davon aus, dass es nicht passiert) die Sozialversicherungsfreiheit von Direktversicherungsbeiträgen durch Entgeltumwandlung entfallen. Kurz: Ab 2008 „sollen“ Beiträge zur bAV „nur noch“ steuerfrei sein, nicht mehr sozialversicherungsfrei.
Dies betrifft aber nur die neuen Verträge. Wenn ich hier völlig auf dem Holzweg bin, haut mich und korrigiert mich schnell!

so, zum zweiten. mein arbeitgeber bietet mir eine 2te
bruttoentgelt umwandlung an ( bis 1200 euro im jahr ).

Das verwirrt mich. Eigentlich sind für eine bAV in 2006 maximal 4% der Beitragsbemessungsgrenze der Gesetzlichen Rentenversicherung steuerlich begünstigt. Das wären dann aktuell 2.520€ pro Jahr. 1.752€ pro Jahr wandelst du nach eigenen Angaben bereits um. Damit bleiben noch 768€ pro Jahr oder 64€ pro Monat übrig. Du kannst zwar mehr umwandeln, aber begünstigt dürfte das nicht mehr sein.

das gute hierran ist das ich denn betrag von 100 euro im monat
ohne steuerabzug direkt sparen kann, nur bei auszahlung muss
ich ihn dann versteuern. nun hab ich überlegt dies zu tun.
aber die frage ist, lohnt es sich überhaupt, oder eher nicht ?

gruss

Tja… gute Frage, die hier gerne und oft gestellt wird. Wie gesagt, die Beiträge sind steuer- und (mindestens bis 2008) sozialversicherungsfrei, dafür ist die Auszahlung zu 100% steuer-/sozialversicherungfrei, und es werden auch hier VOLLE Krankenversicherungsbeiträge für GKV-Versicherte fällig.
„Einfache Rechnung“ lass Dir ein Angebot machen, schau was rauskommt. Ziehe ca. 14% KV-Beiträge ab und deinen voraussichtlichen Steuersatz.
Zum Vergleich lässt Du dir eine private Rentenversicherung rechnen und guckst was da rauskommt. :wink:
Frank Wilke

P.S.: Bitte an den Rest der Truppe - rechne ich da falsch mit den Maximalbeiträgen? Habe ich Brei in der Birne?

Hallo zusammen,
ich möchte doch einiges klarstellen. Mein Vorredner Frank hat zwar keinen brei in der birne,g, aber leider doch einige kleine Fehler
in seinen Ausführungen beschrieben.
Du hast eine Direktversicherung nach § 40b Einkommensteuergesetz.
Wenn du monatlich zahlst, dann bist du sozialversicherungspflichtig,
und dir kann 2008 egal sein. Nur bei Zahlungen aus Sonderzuwendungen
kannst du die Sozialversicherungsfreiheit nutzen. Der Betrag ist
auf 1752 € im Jahr beschränkt oder auf 2148 € im Rahmen der Durchschnittsbildung. Ab 01.01.2005 hat der Gesetzgeber den § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz eingeführt. Hierbei kannst du bis maximal
4 % der Beitragsbemessungsgrenze (5200 € monatlich 2006) sparen.
Darüberhinaus sind 1800 € jährlich möglich, für die aber nur die
Steuerfreiheit gilt. Dein alter Vertrag schöpft laut Gesetz diesen „Zusatztopf“ des 3.63 aus,sodaß die eigentliche Förderung noch frei ist. Du hast konkret also folgende Möglichkeiten.

  1. Den Rahmen der Durchschnittsbildung nutzen, wenn es einen Rahmenvertrag für alte Direktversicherungen nach §40b EStG bei
    euch gibt. 2. Den Differenzbetrag von 1800€ minus 1752€ nutzen,
    macht keinen Sinn oder 3. Den eigentlichen §3Nr.63 EStG bis
    zum Höchstbeitrag der 4% nutzen. Ich denke, das ist sicherlich
    die interessanteste Variante. Wenn Du bei der alten Direktversicherung
    eine Rentenzahlung vereinbart hast, versuche sie wieder auf Kapitalauszahlung zu ändern. Denn nur diese ist steuerfrei. Die
    Rente muß mit Ertragsanteil versteuert werden. Euch allen ein schönes Wochenende. Gruß Martin

Hallo zusammen,
ich möchte doch einiges klarstellen. Mein Vorredner Frank hat
zwar keinen brei in der birne,g, aber leider doch einige
kleine Fehler in seinen Ausführungen beschrieben.

Puhh… mir war auch komisch dabei :wink:

Ab 01.01.2005 hat der Gesetzgeber den §3 Nr. 63
Einkommensteuergesetz eingeführt. Hierbei kannst du
bis maximal 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (5200 €
monatlich 2006) sparen.
Darüberhinaus sind 1800 € jährlich möglich, für die aber nur
die Steuerfreiheit gilt. Dein alter Vertrag schöpft laut Gesetz
diesen „Zusatztopf“ des 3.63 aus,sodaß die eigentliche
Förderung noch frei ist.

Auch hier hakt’s bei mir wieder. Die 1800 zusätzlich kriege ich doch NUR, wenn noch KEINE Förderung nach §40b EStG besteht! Oder hab ich das auch noch falsch in Erinnerung?

Wenn Du bei der alten Direktversicherung
eine Rentenzahlung vereinbart hast, versuche sie wieder auf
Kapitalauszahlung zu ändern. Denn nur diese ist steuerfrei.

uiuiui, wenn das mal keine Vertragsänderung wird und der ganze Vertrag dann nach neuem Recht behandelt wird! Bitte Vorsicht!

Die Rente muß mit Ertragsanteil versteuert werden. Euch allen ein
schönes Wochenende. Gruß Martin

Frank

Guten Morgen,
also nochmal, wenn eine Direktversicherung nach §40b EStG besteht,
dann kann man den § 3.63 mit seinen Durchführungswegen bis 4%
der Beitragsbemessungsgrenze voll ausschöpfen, nur der „Zusatztopf“ von 1800 € wird durch die alte Direktversicherung verbraucht.
Das wurde vom Gesetzgeber so beabsichtigt, damit sich die beiden
Förderungen nicht aushebeln. Das man eine alte Direktversicherung
mit Verrentung nicht so einfach auf Kapitalzahlung umstellen soll und
kann, ist richtig. Es ist aber möglich. Diese Form der Verrentung ist ja auch recht selten. Es gibt ja das Kapitalwahlrecht am Ende der Laufzeit.
Gruß Martin

hallo

also ich habe bei meiner ersten versicherung die wahl am ende meiner laufzeit, ob ich eine einmalzahlung möchte, oder eine monatliche rente.

und ich habe das richtig verstanden das ich nun eine 2te versicherung abschliessen kann und diese mit 100 euro monatlich belasten ? ohne das ich am ende der gelackmeierte bin ?

mfg

patrick

Hallo Patrick,
genauso ist es. Die zweite Versicherung mit 100 € monatlich
per Gehaltsumwandlung und du kannst Lohnsteuer und Sozialversicherung
sparen. Ein Tip noch von mir. Arbeitest du in der Metall- oder
Elektroindustrie? Wenn nein, ok, wenn ja, dann gibt es einen neuen
Tarifvertrag, der die alten Vermögenswirksamen Leistungen ablöst.
Es gibt ab 2007 altersvorsorgewirksame Leistungen. Du bekommst
dann für die Riesterrente 319,08 € vom Arbeitgeber dabei. Näheres
wird hier zu kompliziert. Sprich einfach deinen zuständigen Versicherungsvermittler an, wenn er sich auskennt mit Riester,
wird er die neue Förderung kennen.
Gruß Martin

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Hallo,

ich hoffe, das bei dem hin und her der Antworten jetzt wirklich noch jemand durchsieht, was denn nun richtig ist :wink: Ganz ehrlich - wenn ich es nicht schon wüsste, hätte ich möglicherweise so meine Probleme…

Aber die Frage war ja usprünglich u.a. ob sich denn die neuen 1.200 Euro lohnen. Genau dazu möchte ich dann doch eine Ergänzung beitragen: Richtig ist, dass man mit der neuen Gehaltsumwandlung möglicherweise im Moment Sozialversicherungsbeiträge spart (falls man nicht sowieso schon über der Beitragsbemessungsrenze ist usw.). Genau dies ist allerdings im Moment bis einschließlich zum Jahr 2008 befristet. Ob das wirklich verlängert wird - darüber lässt sich trefflich streiten und in Glaskugeln schauen.

Wenn man nicht zufällig privat versichert ist, stehen also möglicherweise die Chancen nicht schlecht, doppelt Beiträge an die gesetzliche Krankenkasse zu zahlen, da diese Beiträge auch von der späteren Auszahlung haben wollen (das im übrigen auch bei dem alten Vertrag)

Ob man mit der Formel „jetzt Steuernsparen - dafür später voll versteuern + einer Doppelverbeitragung mit Krankenversicherungsbeiträgen“ vielleicht doch ein wenig gelackmeiert ist, muss jeder für sich entscheiden.
Wichtig ist, etwas fürs Alter in ausreichendem Maße zu tun - und dazu fällt eine Gehaltsumwandlung oft erheblich leichter und man ist disziplinierter, als wenn man die Altersversorgung vom Nettogehalt aufbaut (auch wenn dieses möglicherweise rentabler sein kann).
Insofern kann man auf jeden Fall gut zureden :smile:

Viele Grüße

Thomas K.

Hallo,

ich hoffe, das bei dem hin und her der Antworten jetzt
wirklich noch jemand durchsieht, was denn nun richtig ist :wink:
Richtig ist, dass man mit der neuen
Gehaltsumwandlung möglicherweise im Moment
Sozialversicherungsbeiträge spart (falls man nicht sowieso
schon über der Beitragsbemessungsrenze ist usw.).

Ja nun, ein paar Steuern fallen ja auch noch weg…

Insofern kann man auf jeden Fall gut zureden :smile:

Das sehe ich auch immer noch so!

Viele Grüße
Thomas K.

Frank Wilke