Freiwillige Krankenversicherung - Mieteinnahmen

Hallo,
kann mir jemand sagen wie der Beitrag zur freiwilligen Krankenversicherung berechnet wird.
Wenn man Mieteinnahmen hat aber einer anderen Person daraus eine Rente bezahlen ( Notariell festgelegt). Familienversichern geht nicht.
Wird der Beitrag dann nach dem zu versteuertem Einkommen berechnet oder vom vollem Betrag. Muss man dann trotzdem den Mindestbeitrag der Krankenkasse bezahlen?
Leider viele Fragen.

Danke

Leider viele Fragen.

Die sich mit einem Anruf bei der eigenen Krankenkasse sofort klären lassen.

Hallo,

von den Mieteinnahmen können die vom Finanzamt anerkannten Werbungskosten abgezogen werden.

(1b) Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und Einnahmen aus Kapitalvermögen sind den beitragspflichtigen Einnahmen nach Abzug von Werbungskosten zuzurechnen. Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Als Werbungskosten ist bei Einnahmen aus Kapitalvermögen ein Betrag von 51 Euro pro Kalenderjahr zu berücksichtigen, sofern keine höheren tatsächlichen Aufwendungen nachgewiesen werden. Satz 3 ist erstmalig auf Einnahmen aus Kapitalvermögen aus dem Kalenderjahr 2009 anzuwenden.
Quelle: Seite 4

https://www.gkv-spitzenverband.de/upload/2010-02-07_…

Es gilt die aktiuelle Mindesteinnahme von 851 Euro (bei Selbständigen gilt ein höherer Wert (§ 240 SGB V).

GruĂź

RHW

Hallo,
die Einnahmen dürfen nicht mehr als knapp 400€ betragen. Die notarielle rentenzahlung interessiert die Kasse nicht. Mieteinnahme ist Mieteinnahme, was man daraus bezahlen muss, ist Privatsache. Nur dann gibt es einen Mintestbeitrag von 140€.
GruĂź
Kristina

Geht es hier um einen Rentner oder um eine nicht berufstätige Ehefrau?? Es gelten nämlich jeweils andere Mindesteinnahmegrenzen und Mindestbeiträge.

Hallo,

bei Mieteinnahmen ist die Einkommengrenze für die Familiengrenze 365 Euro monatlich (§ 10 SGB V).

GruĂź

RHW