Geschädigter: Eigenanteil durch Neuteile

Hallo

Ich habe folgende Frage.
Meinem Bekannten ist jemand nachts aufs Motorrad gefahren. Die Maschine hat 100000 km auf dem Tacho und ist BJ 1997. Der Wiederbeschaffungswert wurde auf 1950 Euro beziffert. Jetzt soll der Bekannte aber einen Eigenanteil übernehmen obwohl er Geschädigter ist. Es soll laut Gutachter der Vordere Kotflügel, Lenkschaftlager ,Lenkschaftschloss und vorderer Reifen ausgetauscht werden. Nun wurde im Gutachten der Reifen mit 200% vom aktuellen Marktpreis berechnet und dieser Betrag soll mein Bekannter auch zahlen.
Muss mein Bekannter diesen Anteil übernehmen? Im Gutachten steht auch ein Ausfallbetrag für das Motorrad pro Werstatttag von 56 Euro. Leider gibt es gar keine Leih-Maschine für diesen Preis. Kann der Bekannte ein höheren Wert verlangen?

Ich bedanke mich für eure Antworten
Gruß Sven

Wiederbeschaffungswert wurde auf 1950 Euro beziffert. Jetzt
soll der Bekannte aber einen Eigenanteil übernehmen obwohl er Geschädigter ist.

Das ist normal. Das nennt sich alt-für-neu Abzug.

mit 200% vom aktuellen Marktpreis berechnet und dieser Betrag soll mein Bekannter auch zahlen.

Den soll er nicht zahlen, er wird ihm nur nicht erstattet. Wenn er allerdings akzeptiert hat, dass die Werkstatt einen überhöhten preis berechnet, hat er Pech gehabt.

Muss mein Bekannter diesen Anteil übernehmen?

Ja, laut Gesetz darf er nach der Schadensregulierung nicht besser da steeh, als vor dem Schadensereignis.

Im Gutachten steht auch ein Ausfallbetrag für das Motorrad pro Werstatttag von 56 Euro.

Das ist wohl etwas übertrieben.

Preis. Kann der Bekannte ein höheren Wert verlangen?

Kaum. Ich finde 56 € schon verdammt viel.