Hallo Papstanwärter,
sorry, dass ich mich erst jetzt melde. Ich war im Urlaub!
Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente gibt es nur noch für Personen die vor dem 1.1.1961 geboren wurden. Für alle die danach geboren wurden gibt es als gesetzliche Absicherung nur noch die Erwerbsminderungsrente. Leistungen daraus erhalte ich nur, wenn ich weniger als 6h am Tag irgendeiner Tätigkeit nach gehen kann.
Ich habe gerade auf einer Homepage etwas gefunden:
http://www.arbeitsratgeber.com/erwerbsminderungsrent…
Dort steht, dass man bis zu 400 EUR monatlich trotz Erwerbsminderungsrente dazuverdienen darf. Ansonsten wird der Verdienst auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet.
Wenn die Auszahlung nicht „schwarz“ erfolgt würde die Rentenkasse ja auch sofort mitbekommen, dass diejenige Person wieder arbeitet, da auch bei den 400 EUR Jobbern Sozialabgaben durch den Arbeitgeber gezahlt werden.
Haben Sie denn schon selber für eine BU-Absicherung gesorgt? Wie gesagt, die gesetzliche Absicherung ist sehr mager! Sollte Ihnen viel wichtiger sein, als auf andere zu schauen! Insbesondere falls Sie Hauptverdiener einer Familie sind!
Viele Grüße!
Christoph Altrogge