Im Beruf weiterarbeiten trotz Berufsunfähigkeit

Hallo,

bei uns in der Firma gibt es einen Busfahrer,
der die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente beantragt und bewilligt
bekommen hat.
Allerdings arbeitet er weiterhin als Busfahrer auf 400,-€ Basis.
So unfassbar das für „Normaldenker“ ist: ist das auch legal?
Vielen Dank für Eure Antworten und Meinungen

das ist nicht in Ordnung, wenn er Geld aus den Sozialkassen bekommmt.

Als wenn jemand der arbeitet, gleichzeitig Lohn vom Arbeitgeber bekommt und auch noch zuzsätzlich Arbeitslosengeld.

Das ist unser aller Geld !!

Keine Ahnung!
Bin Fairsicherungsmakler im privaten System und kein Sozialversicherungsspezi.
Guten Rutsch
pe sturm

Zu den Bedingungen der gesetzlichen BU-Rente kann ich Ihnen leider nichts sagen, da ich mich allein mit der privaten BU-Versicherung beschäftige.

Ich bitte um Ihr Verständnis.

Hallo

er sollte schnellst möglichst dies Anzeigen bei entsprechenden Stelle, da er sonst seine Berufsunfähigkeitsrente riskiert - da er in seinem Job arbeitet wenn auch nur auf 400,-€ Basis kann dies ihm zum Nachteil ausgelegt werden - da im Sinne des Gesetzes nur eine Berufsunfähigkeit besteht wenn er je nach Alter entweder mindestens 50% seinen Job nicht mehr ausführen kann oder wenn er unter die Erwerbsminderungsrente fällt je nach Anzahl der Stunden die volle oder nur eine verminderte Rente ihm zusteht.
Mfg
E.R.-M.

Hallo,

natürlich ist das legal. Bei der (meist eher geringen gesetzlichen Absicherung) gibt es Zuverdienstgrenzen, wie bei der gesetzlichen Rente und anderen Leistungen auch. Wenn er die gesetzliche BU beantragt hat, muss er aber vor 1961 geboren sein, denn ansonsten gibt es keine gesetzliche BU mehr.

Grüße und guten Rutsch

Hallo,

ja, das kann legal sein.
Zur gesetzlichen (wie auch privaten) BU kann man dazu verdienen. Es gibt Freibeträge, wenn die überschritten werden, wird die Rente gekürzt.

MfG

JOs

Ohne den Einzelfall zu kennen ist eine Antwort nicht möglich. Da das Einkommen gegengerechnet wird ist das im Sinne des Kollektivs sogar positiv zu bewerten, denn dann bezieht er weniger Bezüge vom Kollektiv. Zu arbeiten ist grundsätzlich legal, auch wenn man eine Erwerbsminderungsrente bezieht. Auf den Seiten der deutschen Rentenversicherung finden Sie umfassendes Informationsmaterial.

Hallo Papstanwärter,

sorry, dass ich mich erst jetzt melde. Ich war im Urlaub!

Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente gibt es nur noch für Personen die vor dem 1.1.1961 geboren wurden. Für alle die danach geboren wurden gibt es als gesetzliche Absicherung nur noch die Erwerbsminderungsrente. Leistungen daraus erhalte ich nur, wenn ich weniger als 6h am Tag irgendeiner Tätigkeit nach gehen kann.

Ich habe gerade auf einer Homepage etwas gefunden:
http://www.arbeitsratgeber.com/erwerbsminderungsrent…

Dort steht, dass man bis zu 400 EUR monatlich trotz Erwerbsminderungsrente dazuverdienen darf. Ansonsten wird der Verdienst auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet.

Wenn die Auszahlung nicht „schwarz“ erfolgt würde die Rentenkasse ja auch sofort mitbekommen, dass diejenige Person wieder arbeitet, da auch bei den 400 EUR Jobbern Sozialabgaben durch den Arbeitgeber gezahlt werden.

Haben Sie denn schon selber für eine BU-Absicherung gesorgt? Wie gesagt, die gesetzliche Absicherung ist sehr mager! Sollte Ihnen viel wichtiger sein, als auf andere zu schauen! :wink: Insbesondere falls Sie Hauptverdiener einer Familie sind!

Viele Grüße!

Christoph Altrogge