Kann ich mich privat krankenversichern?

Hallo,

bitte nicht gleich lünchen, wenn ich jetzt meine Frage stelle.
Die Kundenberatung zur Vollversicherung haben bei uns Spezialisten gemacht…

Ich betreibe derzeit nebenberuflich ein Gewerbe ohne Handelsregistereintragung (Kleingewerbe) und studiere Vollzeit BWL an einer FH.

Wie sieht es nun aus, wenn ich das Gewerbe als hauptberufliches Gewerbe ummelde und ich mich ins Handelsregister eintragen lassen.
Jedoch ist meine „richtige“ Beschäftigung mein Studium.
Das Einkommen würde jedoch in etwa dem einer „echten“ hauptberuflichen Selbständigkeit entsprechen.
Nur arbeite ich halt wesentlich weniger…
Kann ich jetzt eine private Krankenvollversicherung abschliessen und der GKV somit ade sagen?

Und wie ist der Fall zu behandeln, wenn ich nach meinem Studium als Angestellter arbeite, jedoch die Firma - die durch den Handelsregistereintrag entstanden ist - weiterführe.
Kann ich dann noch privat versichert bleiben?

Könnte ich bei diesem Konstrukt dann eigentlich auch aus der gesetzlichen Rentenversicherung ausscheiden?
Oder gibt es eine andere Möglichkeit, sich von der GRV zu verabschieden?
Das mit der Gründung einer AG geht ja leider nicht mehr…

Ich freue mich, wenn ich hilfreiche Antworten bekommen könnte.

Besten Dank und viele Grüße

Norbert

Hallo,

Als Student, kannst Du Dich generell privat vers. oder in der GKV bleiben.

Wenn Du nun nebenbei ein Gewerbe betreibst, würde sich Dein Beitrag in der GKV nach Deinen Einnahmen richten. Das bedeutet Du zahlst dann nicht den Studentensatz sondern einen an Deinen Einnahmen gemessenen Beitag. Dieser wird mit sicherheit höher sein als der eines Studenten.

Bei der PKV hast Du einen Einkommensunabhängigen Beitrag der sich nur nach nach Deinem individuellen Risiko berechnet.

Und wie ist der Fall zu behandeln, wenn ich nach meinem
Studium als Angestellter arbeite, jedoch die Firma - die durch
den Handelsregistereintrag entstanden ist - weiterführe.
Kann ich dann noch privat versichert bleiben?

Das kommt drauf an!

Wenn Du nach dem Studium, Angestellter bist und unter der JAEG verdienst, dann muss Dich dein Arbeitgeber bei einer GKV anmelden.
Dabei spielt es keine Rolle ob Du nebenbei Selbständig bist. Denn Du würdest Dich dann in einem pflichtvers. Arbeitsverhältniss befinden.
Deine PKV solltest Du in diesem Fall nicht Kündigen sondern auf Anwartschaft legen. Somit bleiben Deine Recht am Vertrag bestehen und Du kannst später, bei mehr Einkommen diesen Vertrag aufleben lassen.

Für den Fall, dass Du über der JAEG verdienst, so kann die PKV aufrecht erhalten bleiben.

Lieben Gruß
Björn Bause

Hallo Björn,

Als Student, kannst Du Dich generell privat vers. oder in der
GKV bleiben.

Das stimmt so nicht. Man kann sich zu Beginn eines Studiums von der GKV befreien lassen. Allerdings muß dies in einer sehr kurzen Frist geschehen, ich glaube innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme des Studiums. Wird diese Frist verpaßt, ist der Student versicherungspflichtig (!) und der Weg in die PKV für die Dauer des Studiums verbaut.

Hi!!

Du hast Recht, die Fríst beträgt 3 Monate! Ab Studienbeginn Rückwirkend.

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