Kasko/Haftpflicht

Hallo,

mein Auto wurde gestohlen, ich habe Anzeigebei der Polizei erstattet und es am nächsten Tag beim Ordnungsamt stilllegen lassen.
Zwei Wochen später haben die Diebe einen Unfall gebaut und Fahrerflucht begangen. Ich habe nur deswegen vom Unfall von der Polizei erfahren, weil das Auto in eine Werkstatt geschleppt werden musste. (Totalschadn)

Die Versicherung schickt mir aber nun Formulare und anderen Schriftverkehr und tut so, als ob ich den Haftpflichtschaden erledigen lassen müsste.

ISt das so richtig, oder zu welchem Zweck läßt man das Auto stilllegen?

Danke im voraus für Eure Antworten.

Toni

Hallo Toni,

das Vorgehen ist richtig. Grund dafür ist die Nachhaftung. Habe die gesetzlichen und vertraglichen Unterlagen nicht hier, daher keine §§, aber der Gesetzgeber hat das Pflichtversicherungsgesetz so gestrickt, dass weitgehend sichergestellt ist, dass Schäden, die mit Kfz verursacht werden von Versicherern abgedeckt sind.

Daher geht die Regulierung des Schadens über deine Kfz-Haftpflicht. Was du allerdings für Angaben machen kannst, ist mir schleierhaft, schließlich warst du ja nicht beim Unfall dabei.

Andreas

Hi,

das liegt an den Ermittlungsbehörden, die im Hintergrund auch gegen Dich ermitteln.
Der Diebstahl könnte ja vorgetäuscht sein um von der eigene Straftat
abzulenken.
Da es vermutlich keine Zeugen gibt muß in sämtliche Richtungen untersucht werden.

nicki