KFZ Gutachten für Wiederbeschaffungswert

Hallo zusammen,

weiss jemand von Euch wie ein Gutachten über den Wiederbescaffungswert eines KFZ aufgeschlüsselt sein muss?
Hintergrund: Mir ist im Juni ein Motorrad incl. Zubehör (Koffer und Helme)geklaut worden (40 Tage nach Erzulassung). Jetzt habe ich nun das Gutachten erhalten und dort steht nur ein Posten für den Wiederbeschaffungswert. Mir persönlich fehl eine Aufschlüsselung, in wie weit Abzüge für die km und Abnutzung der Helmen gemacht wurden.

Wie verhält es sich mit dem Wiederbeschaffungswert. So wie ich die AKB lese, ist es der Wert zum Schadenzeitpunkt. Da gerade bei Motorrädern ja die Jahreszeit eine Rolle spielt kann doch nicht der derzeitige Marktpreis angezogen werden, oder? Ferner wurde wohl ein Preisvergleichs übers Internet gemacht. Wie sieht es denn mit der Beachtung der Marktlage in der Region aus (Wie gross ist diese anzusehen. Ein Sachverständiger spricht auf seiner Homepage von " Umkreis 50km)).
Auch ist es mir nicht klar ob bei der Ermittlung ein Preis für eine Vorführmotorad (Laufleistung ca 4000km) (Datum der Erstzulassung ?) mit meiner Maschine (Laufleistung auch ca. 4000km aber nur 40 Tage zugelassen ) vergleichbar ist. Da ein Vorführmotorad mit dieser km Leistung von n Personen gefahren wurden und wie ich finde nicht vergleichbar ist mit einer privat genutzten Maschine ist. Darüber hinaus würde ich doch einen zusätzlichen Wertverlust bekommen durch den zweiten Eintrag im Brief.

Ich hoffe ich habe mein Problem verständlich dagelegt. Wenn mir jemand dazu was sagen kann ist das echt Toll.

Ach ich habe nur das Gutachten als Kopie erhalten (zur Info). Muss ich da jetzt schon irgend etwas bezüglich Einspruch machen? Wenn ja welche Möglichkeiten habe ich dieses Gutachten „anzufechten“?
Danke schon mal

Jens

Hallo Jens,

zum Verständnis:

1- Du hast dem Gutachter deine Orginalrechnung vorgelegt.

2- Dann wurde das Gutachten/Erfassung besprochen: Wieviel km du gefahren bist, welche Inspektionen wurden gemacht etc.

3- Es wurden dann die allgemeinen Daten zu Grunde gelegt.

4- Es wurde ein offizielles Gutachten erstellt.

Soweit so gut. Nun kam dann eine Entschädigung heraus, die dir nicht gefällt. Dann hast du nur die Möglichkeit ein Gegengutachten auf deine Kosten anfertigen zu lassen oder in dem Gutachten einige Schwachstellen herauszufinden, wodurch du dann mit der Versicherung nachverhandeln kannst.

Ich kenne nur Gutachten die ganz genau aufgeschlüßelt sind, daher wundere ich mich schon. Wenn du nur die Kurzfassung hast, lasse dir von deiner Versicherung das komplette Werk schicken. Darin findest du die Abrechnungsschlüßel oder laß dir diese von deiner Versicherung erklären.

Lokale oder Saisonale Gegebenheiten werden durch den gezahlten Kaufpreis (Orginalrechnung) mit berücksichtigt. daher wird diese auch mit dem Gutachten zur Schadenregulierung mit hinzugezogen.

Gruß

Martin

Hallo Martin,

erst einmal danke für deine Antwort.

zum Verständnis:

1- Du hast dem Gutachter deine Orginalrechnung vorgelegt.
2- Dann wurde das Gutachten/Erfassung besprochen: Wieviel km
du gefahren bist, welche Inspektionen wurden gemacht etc.
3- Es wurden dann die allgemeinen Daten zu Grunde gelegt.
4- Es wurde ein offizielles Gutachten erstellt.

genau so ist es gewesen. (Wobei 2. im Fragebogen der Versicherung von mir aufgeführt wurde. Nach 40 Tagen und knapp 5000km ist natürlich mit Inspektionen nicht viel gewesen.)

Soweit so gut. Nun kam dann eine Entschädigung heraus, die dir
nicht gefällt. Dann hast du nur die Möglichkeit ein
Gegengutachten auf deine Kosten anfertigen zu lassen oder in
dem Gutachten einige Schwachstellen herauszufinden, wodurch du
dann mit der Versicherung nachverhandeln kannst.

Genau das ist der Punkt über den ich Nachdenke. Diese Schwachstelle versuche ich zu finden. (Wenn ich recht haben sollte, bleibe ich dann dennoch auf den Kosten für das Gegengutachten sitzen ? )

Ich kenne nur Gutachten die ganz genau aufgeschlüßelt sind,
daher wundere ich mich schon. Wenn du nur die Kurzfassung
hast, lasse dir von deiner Versicherung das komplette Werk
schicken. Darin findest du die Abrechnungsschlüßel oder laß
dir diese von deiner Versicherung erklären.

Da ist genau das Problem. Ich hatte, nachdem ich das Gutachten bekommen habe, dort angerufen und habe als Antwort bekommen: „Wir haben den gesamten Schaden beurteilt und das ist das Ergebnis.“ Auf meine Nachfrage nach einer Einzelaufschlüsselung hat mir der Sachverständige, ich hatte das Glück mit ihm direkt zu sprechen, gesagt, das ich keine Aufstellung bekomme, damit keine Grundlage für eine Diskussion vorhanden ist. ;-( Das ist ja genau der Punkt der mich daran zweifeln lässt, dass dieses Gutachten ok ist. Ihm Moment habe ich das Problem, dass mein direkter Ansprechpartner leider in Urlaub ist. Ich hoffe aber schon, dass ich mit ihm entsprechend klar komme, aber ich möchte mich dennoch etwas auf dieses Gespräch vorbereiten.

Lokale oder Saisonale Gegebenheiten werden durch den gezahlten
Kaufpreis (Orginalrechnung) mit berücksichtigt. daher wird
diese auch mit dem Gutachten zur Schadenregulierung mit
hinzugezogen.

Also nur nochmal für mich, es muß der Preis herangezogen werden, der Aufgrund meiner Rechnungen vorhanden ist, und dann entsprechen der Laufleistung und Alter (40 Tage ist ja kein alter) abgezogen werden.
Oder muß ein Preis der zum Schadenstag existierte genommen werden?

Er spricht aber im Gutachten von einer Bewertung zum 12.08.2003 wobei er halt Preise von Vorfürmaschinen angenommen hat die nun zu bekommen sind. Im Telefonat meinte er, dass er die Preis ermittlt hat durchs Internet und der „Schwacke Liste“. In der aktuellsten Schwacke ist die Maschine aber noch nicht bewertet. Und im Internet waren insgesammt 10 Maschinen zu finden. Dabei ist das gesammte Bundesgebiet durchsucht worden. Im direkten Umkreis (200km), naja ob das nun mein Kaufgebiet ist, bin ich mir nicht ganz sicher, habe ich dann nur 5 Maschinen gefunden. Dabei waren es dann 3 die von einem Händler gewesen sind. Der Rest war von Privat. Also kann der Preis den er für die Maschine auch nicht so ganz richtig sein.

Danke schon mal

Jens

Hallo Jens,

…(Wenn ich recht haben
sollte, bleibe ich dann dennoch auf den Kosten für das
Gegengutachten sitzen ? )

Genau das ist der Fall.

…" Auf meine Nachfrage nach einer :Einzelaufschlüsselung hat mir der Sachverständige, ich hatte
das Glück mit ihm direkt zu sprechen, gesagt, das ich keine
Aufstellung bekomme, damit keine Grundlage für eine Diskussion
vorhanden ist.

Moooooment mal!!! Was ist das denn für ein Gebaren? Ich muß dem Geschädigten die Gelegenheit geben, die von mir aufgestellten Entschädigungskriterien nachzuvollziehen. Die Zeit der Friß oder Stirb Mentalität ist vorbei. Also mal ganz im Ernst, wenn die mich so abgespeist hätten, wäre schon eine Vorstandsbeschwerde und eine Anzeige beim Aufsichtsamt unterwegs. Es geht ja nicht darum, ob du Recht hast oder nicht, es geht um die Möglichkeit der Prüfbarkeit von Entschädigungen!!!

…entsprechend klar komme, :aber ich möchte mich dennoch :etwas auf dieses Gespräch :vorbereiten…

Das solltest du auch tun und dein Berater soll mal der Zentrale richtig Bescheid geben, das man mit Kunden nicht so verfahren kann.

Also nur nochmal für mich, es muß der Preis herangezogen
werden, der Aufgrund meiner Rechnungen vorhanden ist, und dann
entsprechen der Laufleistung und Alter (40 Tage ist ja kein
alter) abgezogen werden.
Oder muß ein Preis der zum Schadenstag existierte genommen
werden?

Also nochmal für dich:
Du darfst dich an einer Ersatzentschädigung nicht bereichern. Wenn du das Krad für 50% der Listenpreise gekauft hast, bekommst du keine 100% Listenpreis.

Du willst ja auch nicht drauflegen! Du hast ein Krad gekauft, welches durch seinen Typ einen hohen Einkaufspreis wert ist und der ist abweichend vom Listenpreis laut Schwacke oder DAT (Sonderausstattungen, seltenes Modell, etc.)

Daher zieht man den Kaufpreis als Kontrollmedium heran. Maßgeblich ist der finanzielle Schaden, der dir zum Schadenzeitpunkt entstanden ist. In der Regel ist die Vorgehensweise --> „Wie teuer ist ein vergleichbares Krad“