Hallo zusammen,
weiss jemand von Euch wie ein Gutachten über den Wiederbescaffungswert eines KFZ aufgeschlüsselt sein muss?
Hintergrund: Mir ist im Juni ein Motorrad incl. Zubehör (Koffer und Helme)geklaut worden (40 Tage nach Erzulassung). Jetzt habe ich nun das Gutachten erhalten und dort steht nur ein Posten für den Wiederbeschaffungswert. Mir persönlich fehl eine Aufschlüsselung, in wie weit Abzüge für die km und Abnutzung der Helmen gemacht wurden.
Wie verhält es sich mit dem Wiederbeschaffungswert. So wie ich die AKB lese, ist es der Wert zum Schadenzeitpunkt. Da gerade bei Motorrädern ja die Jahreszeit eine Rolle spielt kann doch nicht der derzeitige Marktpreis angezogen werden, oder? Ferner wurde wohl ein Preisvergleichs übers Internet gemacht. Wie sieht es denn mit der Beachtung der Marktlage in der Region aus (Wie gross ist diese anzusehen. Ein Sachverständiger spricht auf seiner Homepage von " Umkreis 50km)).
Auch ist es mir nicht klar ob bei der Ermittlung ein Preis für eine Vorführmotorad (Laufleistung ca 4000km) (Datum der Erstzulassung ?) mit meiner Maschine (Laufleistung auch ca. 4000km aber nur 40 Tage zugelassen ) vergleichbar ist. Da ein Vorführmotorad mit dieser km Leistung von n Personen gefahren wurden und wie ich finde nicht vergleichbar ist mit einer privat genutzten Maschine ist. Darüber hinaus würde ich doch einen zusätzlichen Wertverlust bekommen durch den zweiten Eintrag im Brief.
Ich hoffe ich habe mein Problem verständlich dagelegt. Wenn mir jemand dazu was sagen kann ist das echt Toll.
Ach ich habe nur das Gutachten als Kopie erhalten (zur Info). Muss ich da jetzt schon irgend etwas bezüglich Einspruch machen? Wenn ja welche Möglichkeiten habe ich dieses Gutachten „anzufechten“?
Danke schon mal
Jens