KFZ-Haftpflicht : welche Schäden sind versichert ?

Hallo,
habe heute mit einem Kollegen diskutiert, ob der Personenschaden an meinen Mitfahrern von meiner KFZ-Haftpflicht abgedeckt ist, wenn ich als Fahrzeugführer einen selbstverschuldeten Unfall habe ?
Ich bin der Meinung ja (und Insassenunfallversicherungen sind eigentlich überflüssig). Oder muss man hier noch unterscheiden zwischen „fahrläsig“ und „grob fahrlässig“ ?
Leider waren entspr. Infos auf Versicherungsseiten wenig ergiebig.
Gruß
Martin

Hallo Martin,

soweit es sich bei dem Beifahrer um keine mitversicherte Person handelt (zum Beispiel Versicherungsnehmer des Vertrages für das Fahrzeug das du führst) sind Personenschäden über die Haftpflicht des Fahrzeuges gedeckt. Auch bei grober Fahrlässigkeit!

Grüße
Mike

Hallo,

ich muss Mike korrigieren: bei Personenschäden sind sogar die Ansprüche von mitversicherten Personen NICHT ausgeschlossen.

Beispiel: Du fährst mit dem Auto Deines Vaters, dieser sitzt auf dem Beifahrersitz. Du fährst gegen den Baum, Vater 50% Invalide => die KH-Versicherung bezahlt den Personenschaden inkl. Schmerzensgeld.

Nur der Fahrer selbst geht immer leer aus, da er ja den Schaden verursacht (= „echter“ Eigenschaden).

Eebenso ist es bei einem Sachschaden: Beispiel siehe oben, Du fährst aber nicht gegen einen Baum, sondern gegen das Haus Deines Vaters (= sein Eigentum). Personenschaden gedeckt, Gebäudeschaden nicht.

Grüße, M

danke,
werde mir also gut überlegen, mit wem im Auto ich wo dran fahre…:wink:
Gruß
Martin

danke,
werde mir also gut überlegen, mit wem im Auto ich wo dran

Hallo,

das ist schon mal gut, allerdings muss ich mich selber nochmal korrigieren bzw. mindestens ergänzen:

wenn der Fahrer ein Arbeitskollege ist und es sich um eine dienstliche/berufliche Fahrt handelt, besteht keine Haftung für den Fahrer und auch nicht für den die Fahrt veranlasenden Arbeitgeber (Haftungsprivilegierung)… dann gibt es kein Geld, da die Berufsgenossenschaft zuständig ist.

Insofern kann eine Unfallversicherung durchaus nützlich sein.´

Grüße, M

Hallo Martin,

bedenke auch, dass ein Unfall passieren kann, an dem Du nicht schuld bist!

Fahrerflucht zum Beispiel…hier zahlt Deine Haftpflicht nicht für Personenschäden an Deinen Beifahrern / Dir selbst.

Oder Dir läuft jemand ins Auto, der keine Privathaftpflichtversicherung hat (haben leider mind. 1/4 der Deutschen immer noch nicht).

Hier hilft nur die Insassesunfallversicherung bzw. eine Private Unfallversicherung!

VG
Melanie

danke an alle ! (owT)