Hallo,
zur Uebertragung der Schadensfreiheitsklasse (bzw. der schadensfreien Jahre) der Kfz-Haftpflicht hab ich im Internet Wiederspruechliches gelesen:
In den meisten Foren stand dass man die Schadensfreiheitsklasse eines PKW nicht fuer eine LKW-Versicherung uebernehmen kann.
In einem anderen Forum wurde beschrieben dass dieso doch teilweise vom PKW auf LKW uebertragen wurden. (http://www.vwcaddy-forum.de/caddy-1-14d/caddy-14d-al…)
Welche Information stimmt und wo kann man mehr darueber nachlesen?
Gruss
Desperado
P.S.: Im Beispielfall geht es um einen Bus der frueher als PKW und jetzt als LKW zugelassen ist.