KFZ-Versicherung Kündigen

Hallo
kann ich als Halter eines KFZ eine KFZ-Versicherung ausserordentlich kündigen, obwohl der Versicherungsnehmer jemand anders ist?

Wenn ja welche Gründe muss es geben?

Vielen Dank!

kann ich als Halter eines KFZ eine KFZ-Versicherung
ausserordentlich kündigen, obwohl der Versicherungsnehmer jemand anders ist?

Nein, denn der Versicherungsnehmer ist Vertragspartner der Versicherungsgesellschaft.

Wenn ja welche Gründe muss es geben?

Warum soll den außerordentlich gekündigt werden ?

Hallo

Auch Hallo,

kann ich als Halter eines KFZ eine KFZ-Versicherung
ausserordentlich kündigen, obwohl der Versicherungsnehmer
jemand anders ist?

Nein, der Vertrag besteht zwischen VN und VR.

Vielen Dank!

Gruß Keki

Du kannst den Wagen bei der Zulassungsstelle abmelden, dann erlischt die Versicherung automatisch.

Etwas detailierter, warum und weshalb das eigentlich passieren soll wäre allerdings schon wünscheswert gewesen. Kannst mich auch gerne anmailen.

Grüße
Ropi

Du kannst den Wagen bei der Zulassungsstelle abmelden, dann
erlischt die Versicherung automatisch.

Falsch. Aber diese Legende wird sich wohl auch über die nächsten 3 Generationen fortsetzen.

Und dann per Mail, auf Kundenfang gehen…?! Hm, vielleicht hat sich Dir der Sinn des Forums noch nicht erschlossen.

Grüße, M

Du kannst den Wagen bei der Zulassungsstelle abmelden, dann
erlischt die Versicherung automatisch.

Für einen „Bezirksleiter Versicherungen“ ein schwaches Bild, denn diese Aussage ist rundweg falsch. Vielleicht nochmal zur Schulung „KFZ“ anmelden.

Na, klär mich mal auf… bin gespannt…

Na, klär mich mal auf… bin gespannt…

Es gibt Versicherungsbedingungen, schon mal davon gehört?

H 1.1. der Musterbedingungen 2008, die Bezeichnung des § kann bei jedem VR anders sein.

Grüße, M

Ja, ok… war unglücklich formuliert…

es geht natürlich nicht automatisch, aber er kann die beitragsfreie „Ruhendversicherung“ kündigen und dies in der Praxis ohne weitere Probleme…

es geht natürlich nicht automatisch, aber er kann die
beitragsfreie „Ruhendversicherung“ kündigen und dies in der
Praxis ohne weitere Probleme…

… stimmt nämlich immer noch nicht.

Hallo JRop,

ich nehme an, Du willst über das Forum „geschäftliche Kontakte aufbauen“ ?! So deute ich jedenfalls Dein Angebot an den Fragesteller, Dir eibe E-Mails zu schicken.

es geht natürlich nicht automatisch, aber er kann die
beitragsfreie „Ruhendversicherung“ kündigen und dies in der
Praxis ohne weitere Probleme…

Er kann die Ruheversicherung regulär zum Ablauf kündigen, insofern lann er die Kosten für die unnötige Fz-Abmeldung besser sparen.

Entschuldige die Deutlichkeit, aber f ein Experten-Forum reicht es bei Dir noch) nicht, zumindest in der Kfz-Versicherung…

Grüße, M

1 Like

ahh… ne Ruhendversicherung ohne Abmeldung… auch interessant :smiley: gott sei dank bin ich nicht der einzige, bei dem es nicht reicht :smiley: und praxisnähe is manchmal gar nicht so verkehrt… und dazu…, vielleicht mein erstes posting nochmal genau lesen

hallo,

vielleicht mein erstes posting
nochmal genau lesen

davon wirds auch nicht besser…
vielleicht solltest DU die postings von den anderen und die akb nochmal lesen.

was deine praxis angeht, bringt dem te einen haufen kosten, ärger mit den versicherungen wegen doppelversicherung und bestenfalls noch eine zwangsstillegung des kfz ein, weil wieder irgend ein depp vergißt eine neue vbü zu erstellen oder ein versicherer vorschnell eine anzeige nach § 25(1) rausschickt.

snake