Kleinen Versicherungen mit Satzung

Liebe/-r Experte/-in,
ich hatte mein Pferd bei einem kl. Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit mit eigener Satzung versichert. Dies ist/ war ein Risikolebensversicherung. Nach 25 Jahren ist das Pferd tot und mir wurde auch die Versicherungsumme ausbezahlt.
ABER: Der gesamte Beitrag für 2011 wurde gegengerechnet.
Das Geschäftsjahr = Kalenderjahr laut Fassung.
Einhebung des Beitrages erfolgt nach der Gerneralversammlung ( Feb/März) unterschiedlich.
Das Pferd starb am 15.3. am 1.4. wurde die Versicherungssumme ausbezahlt aber unter Einbehalt des gesamten Jahresbeitrages von 90,-€.
Ist das rechtlich o.k.? Der Gegenstand der Versicherung und das Risiko sind nicht mehr vorhanden.
Ich würde den Beitrag bis 15.3. anteilig bezahlen und habe den Rest zurückgefordert.
(Frist ist gewahrt)In der Satzung steht nicht`s davon wie es mit dem Beitrag gehandhabt wird, wenn das Pferd während des Jahres stirbt. Nur der Geschäftführer meinte es wäre bis jetzt immer so verfahren worden , dass der gesamte Jahresbeitrag bezahlt worden wäre.
Steht mir nun die Rückzahlung des Restbeitrages zu?
Auf welche Rechtsgrundlage kann ich mich berufen.
Vielen herzlichen Dank für die Unterstützung.

VG
Opatja