Krankenkassenbeitrag nachzahlen?

Moin!

Meine KK hat mich letzten Freitag angerufen und mir mitgeteilt, dass ich mich als Student ab dem 25. Lebensjahr selbst versichern muss. Die Zivildienstzeit wird angerechnet.
Jetzt hat aber die KK vergessen mir Bescheid zu geben, obwohl Sie alle Daten zur verfügung hatte, da ich ja einen Fragebogen zum Eintritt ausgefüllt hatte, und ich soll RÜCKWIRKEND ab Anfang dieses Jahres diesen Beitrag zahlen. Und das MUSS ich, weil ich ja versichert sein muss.
Nun, ich sehe es aber nicht ein, mal so eben 450€ nachzuzahlen, nur weil die vergessen haben mir Bescheid zu geben. Zumal ich dieser Zeit auch keine Ansprüche an die Kasse gestellt habe. Ich soll also für nix nachzahlen.
Kennt irgendwer ein Gerichtsurteil oder einen Paragraphen der mich rettet? Was kann schlimmsten Falls passieren, wenn ich nicht nachzahle?
Ich bdanke mich schonmal für eure Antworten!

MfG
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Alex

Auch Moin,
tja da wirst Du nicht umhin kommen zu zahlen, ansonsten kann das ganze bis zur Zwangsexmatrikulation kommen.
Grds. gilt, dass Du zahlen musst auch wenn Du keine Leistungen in Anspruch genommen hast, das ist ja der Sinn des Solidarprinzips.

Ich würde Dir empfehlen, Dich mit der Kasse in Verbindung zu setzen und ggf. eine Ratenzahlung vereinbaren. Wenn Du die Situation schilderst, sollte die Kasse eigentlich drauf eingehen (wenns ne gute ist *g*)

Gruß Jörg

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Hallo,
als Krankenkassenmitarbeiter dazu folgendes.

Niemand kannnn Dich zwingen rückwirkend eine freiwillige
Krankenversicherung abzuschliessen - das ist Fakt !!
Fakt ist dann aber auch dass Du keine Krankenversicherung hast.
Wenn Du es schaffen würdest z.B. kurzfristig zu einem versicherungs-
pflichtigen Beschäftigungsverhältnis zu kommen wärst du fein raus -
aber ansonsten muss du wohl rückwirkend den Beitrag zahlen.
Ganz sicher kannst du da eine Ratenzahlung vereinbaren.

Gruss

Günter Czauderna

Freiwillig?
Ich hab das so verstanden, als wäre er Student und damit pflichtig, dehalb meine Auskunft.

Und freiwillig geht eh nur max. 3 Monate rückwirkend.

Gruß Jörg

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

ich denke schon, dass ich versicherungspflichtig bin.(ist doch jeder,oder?)
was passiert aber, wenn ich jetzt nur ab dem letzten quartal bezahle? dann sind zwei quartale unbezahlt, in denen ich dann nicht versichert war und in denen nix passiert ist. werfen die mich dann aus der krankenkasse? komme ich ins gefängnis?
ratenzahlung wurde mir mit dem schreiben auch angeboten. aber es geht mir ja darum, ob dass wirklich so ist, dass ich jetzt deren fehler ausbügeln (alles nachzahlen) soll.
ich hatte den mitarbeiter der kk ja auch gebeten, mir irgendwelche rechtliche grundlagen bez. dieser situation mit zu dem schreiben hinzuzulegen(paragraphen, gerichtsurteile etc.). war aber nix mit dabei. deswegen dacht ich natürlich erstmal die wollen mich abzocken.
aber wie ist der sachverhalt denn nun wirklich?
ich war zu jeder zeit in beschäftigungsverhältnis (erst in als praxisverbundstudent, danach als studentische aushilfskraft[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

ich denke schon, dass ich versicherungspflichtig bin.(ist doch
jeder,oder?)

Na, jeder nicht :smile:) aber Du in diesem Fall sicherlich.

was passiert aber, wenn ich jetzt nur ab dem letzten quartal
bezahle? dann sind zwei quartale unbezahlt, in denen ich dann
nicht versichert war und in denen nix passiert ist. werfen die
mich dann aus der krankenkasse? komme ich ins gefängnis?

Das wohl nicht und rauswerfen auch nicht, aber die werden versuchen das Geld zu bekommen, das geht zur Not auch mit Vollstreckungsmassnahmen, aber dazu muss es ja nicht kommen.

ratenzahlung wurde mir mit dem schreiben auch angeboten. aber
es geht mir ja darum, ob dass wirklich so ist, dass ich jetzt
deren fehler ausbügeln (alles nachzahlen) soll.

Auch bei einer Kasse arbeiten nur Menschen und die machen leider auch manchmal Fehler. Und um es deutlich zu sagen; ja den musst Du jetzt ausbügeln. Die Kasse hat in der Zeit den Versicherungsschutz gewährleistet, auch wenn Du ihn nicht gebraucht hast. Ne Autoversicherung zahlst Du ja auch nicht nur, wenn Du nen Crash gebaut hast.

ich hatte den mitarbeiter der kk ja auch gebeten, mir
irgendwelche rechtliche grundlagen bez. dieser situation mit
zu dem schreiben hinzuzulegen(paragraphen, gerichtsurteile
etc.). war aber nix mit dabei. deswegen dacht ich natürlich
erstmal die wollen mich abzocken.

Die wollen dich nicht abzocken; wenn die Familienversicherung endet, wirst Du als Student versicherungspflichtig. Das ist im $ 5 SGB V geregelt (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_5/index…)

aber wie ist der sachverhalt denn nun wirklich?
ich war zu jeder zeit in beschäftigungsverhältnis (erst in als
praxisverbundstudent, danach als studentische
aushilfskraft

Hallo,
wenn wir davon ausgehen dass du als Student versicherungspflichtig
bist (hatte bei meiner Antwort leider nicht bedacht - sorry) dann
hast keine Chance und musst den Studentenbeitrag nachzahlen.
Das die Kasse darauf verzichtet von dir Beitrag zu verlangen
kannst du getrost vergessen. Der Beitrag ist nicht verjährt, es
handelt sichg beim Beitrag um eine „Bringschuld“ im Sinne des
Gesetzes und das"Vergessen" der Kasse kann man allenfalls als
Fahrlässigkeit bezeichnen, nicht aber als Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit - ausserdem hat die Kasse auch das Risiko deine
Krankenversicherung getragen - wärest du nämlich krank geworden,
hätte die Kasse anstandslos zahlen müssen und das in jeder Höhe auch
getan. Dein Krankenversichertenkärtchen hast du ja wohl noch gehabt

Gruss

Günter

Hallo,
als Ergänzung - für den Fall der Zahlungsverweigerung kann
zwar kein Rausschmiss aus der Kasse erfolgen - die kann aber
die Universität benachrichtigen - ja und die, die kann ihn
dann rausschmeissen (wenn Sie bösartig ist) - haben wir alles
schon erlebt.

Gruss

Günter

Dann muss ich wohl…
nabend!

danke für die antworten. dann werd ich mit denen wohl mal ne ratenzahlung vereinbaren um mich von dieser schuld zu befreien.

mfg
____
Alex