Krankenkassenwechsel und Kur

Hallo,

angenommen Frau A möchte von einer gesetzlichen Krankenkasse in eine andere wechseln, gleichzeitig aber auch eine Mutter-Kind-Kur beantragen.
Kann die „alte“ Krankenkasse deshalb diesen Antrag ablehnen, weil bei Beginn der Kur Frau A gar nicht mehr Mitglied dieser Kasse wäre bzw. bestehen bei einer „neuen“ Krankenkasse dann Wartezeiten, bis eine Kur genehmigt werden kann?

Gruß
Lawrence

Hallo

so weit ich informiert bin, sollte Frau A bei ihrer jetzigen Kasse bleiben und die Kur dort einreichen, oder wechseln und bei der neuen Kasse eine Kur einreichen.Anders geht es nicht

lisa

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Hallo,
aber sicher kann sie das - warum sollte sie auch leisten wenn keine
Mitgliedschaft mehr besteht ???
Gruss
Czauderna

Hallo,

vielleicht irre ich mich jetzt vollkommen, aber wird eine Kur nicht genehmigt und beantragt und letztendlich auch bezahlt bei der Deutschen Rentenversicherung?

Viele Grüße

Andreas

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Hallo!

vielleicht irre ich mich jetzt vollkommen, aber wird eine Kur
nicht genehmigt und beantragt und letztendlich auch bezahlt
bei der Deutschen Rentenversicherung?

So ist es!

Gruß
CM

Hallo,
so ist es eben nicht - eine „Kur“ - heißt eigentlich Rehabilitationsmaßnahme, das aber nur nebenbei - wird grundsätzlich nur dann bei der Rentenversicherung beantragt wenn die Erwerbsfähigkeit
bedroht, gefährdet oder nicht mehr vorhanden ist und auch versicherungsrechtlich ein Anspruch besteht. Ansonsten sind Kuren Sache
der Krankenkasse - speziell auch die Mutter-Kind-Kuren.
Gruß
Czauderna

Hallo Günter,

da hast Du mich erwischt. jetzt steht es 2:1 für Dich!

Mit ging es eben um die klassische Kur nach x-Monaten Arbeitsunfähigkeit, nicht um das hustende Kind an der Nordsee mit Mutter für 4 Wochen.

Gruß
CM

So und jetzt erklär mir einer, warum eine allein erziehende, nicht arbeitende (Hartz IV beziehende) Mutter eine psychosomatische Kur (Reha) (ohne Kind) von der Deutschen Rentenversicherung bezahlt bekommt . . .

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So und jetzt erklär mir einer, warum eine allein erziehende,
nicht arbeitende (Hartz IV beziehende) Mutter eine
psychosomatische Kur (Reha) (ohne Kind) von der Deutschen
Rentenversicherung bezahlt bekommt . . .

Hallo,
aus genau den Gründen die ich genannt habe - es geht um die
Erwerbsfähigkeit gepaart mit den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen. Da gibt es sogar Kinderheilverfahren über die
Rentenversicherung - nur eben keine Mutter (Vater)-Kind-Kuren.
Gruss
Czauderna