Hallo,
angenommen Frau A möchte von einer gesetzlichen Krankenkasse in eine andere wechseln, gleichzeitig aber auch eine Mutter-Kind-Kur beantragen.
Kann die „alte“ Krankenkasse deshalb diesen Antrag ablehnen, weil bei Beginn der Kur Frau A gar nicht mehr Mitglied dieser Kasse wäre bzw. bestehen bei einer „neuen“ Krankenkasse dann Wartezeiten, bis eine Kur genehmigt werden kann?
Gruß
Lawrence