Krankenversicherung Backenzähne

Ich bin seit drei Jahren bei der HUK.
Jetzt habe ich einen Zahn überkront bekommen.
Der zweite während meiner HUK Zeit.
Ich dachte, ich könnte der Krankenkasse die Kosten für einen Kostenplan/Kostenvoranschlag sparen und habe die Behandlung glceich vornehmen lassen.
Der Zahnarzt fragte Keramik oder Gold und meinte, dass die Krankenkasse beides zahlt.
Hatte er wahrscheinlich gedacht…

Jetzt sitze ich auf 90 Euro, die ich allein tragen muss, da die HUK
für die Backenzähne keine Keramikverblendung zahlt.

Ist das bei anderen Kassen auch so,
oder habe ich hier eine ‚Mogelpackung‘?

Kann ich dem zahnarzt einen Vorwurf machen?

Danke für Tipps!

Grüße
Garry

Du verwechselst hier was…Du bist nämlich nicht bei einer Krankenkasse versichert, sondern bei einer privaten Krankenversicherung. Und da zählt ausschließlich der Vertrag, den Du mit der HUK, ganz individuell auf Dich zugeschnitten, abgeschlossen hast. Da kann Dir hier keiner helfen, sondern Du musst in Deinen Vertrag schauen, wie Du z.B. Zahnersatz abgesichert hast.

Hallo Garry,

und ein KVA ist in der Regel kostenfrei… sonst würde ich den Arzt wechseln.

Gruß
Marco

PS: und eine Prüfung desgleichen kostet schon dreimal nix. :smile:

Hi,

ist häufig in den Verträgen vorgesehen, dass bei Kronen etc. nur bis Zahn 4 die Verblendung gezahlt wird - na h dem Motto: was man nicht sieht muss auch nicht verblendet werden.

Gruß
HaWeThie

Hallo Garry,
MW ist bei allen PKV die Verblendung von den Backenzähnen nicht versichert (Zahn 8 oder soo). Ich würde dir hier einen Vorwurf machen und dem Arzt auch. Bei dir, da du keinen Kosten und Heilplan eingereicht hast (inwieweit die HUK den haben mu weiß ich nicht aber auf jedenfall sollte sowas immer eingereicht werden um solche Unstimmigkeiten zu verhindern) und dem Arzt sowieso, da er GENAU WEIß, das diese Zähne nicht bezahlt werden. Weiterhin sind die Kosten und Heilpläne absolut umsonst und der Arzt wollte sich wahrscheinlich Arbeit ersparen (mußte zum Golfen *g*)Aber er ist ja jetzt fein raus und die PKV ist die blöde.

Also beim nächsten mal besser machen und jetzt zahlen.

Gruß
Martin

Hallo Garry,

erstmal eine Klärung: Warum soll ein Zahnarzt für einen Heil- und Kostenplan nichts verlangen dürfen?

Gewöhnlich kostet das
1 x GOZ 1 (Untersuchung) = 12,92 € und
1 X GOZ 3 (Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans zur
prothetischen Versorgung ) = 28,45 €
und erscheint dann auf der Gesamtrechung.

Na gut. Was Dein Zahnarzt gesagt hat, stimmt auch in den meisten Fällen, nämlich dass von den (Privat-)Versicherern sowohl eine Keramik- als auch eine Krone in metallischer Ausführung (Gold) erstattet wird.

Eine zusätzliche Keramikverblendung im Seitenzahnbereich bei einer Goldkrone geht aber in den Bereich der kosmetischen Versorgung und ist deshalb keine medizinisch notwendige Behandlung (§1 (2) AVB). In den meisten Tarifen ist dies zur besseren Kenntlichmachung direkt aufgeführt.

Wie bereits angemerkt, weiß dies aber der Zahnarzt. Da er die nebenvertragliche Pflicht hat, Dich über die finanziellen Risiken seiner Behandlung aufzuklären, hätte er Dir das sagen müssen. In diesem Sinn hätte er sich also schadenseratzpflichtig gemacht. Inwieweit Du das aber durchsetzen kannst und willst ist eine andere Frage.

Schöne Grüße, Bernhard